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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. H. Kammer. 131» Dresden, den 21. September 1843. Einhundert und dreißigste öffentliche Sitzung am 18. August 1843. (Abendsitzung.) Inhalt: Vortrag der Differenzen zwischen beiden Kammern hinsichtlich der Berathung der Petitionen, die Stellung des Ad- vocatenstandes betr. — Vortrag der Differenzen hinsichtlich der Berathung über die Petitionen der Schul lehrer. — Mittheilung über Meinungsverschieden heiten zwischen beiden Kammern, rücksichtlich der Petitio nen wegen der Uebergriffe der katholischen Geist lichkeit betr. — Vortrag der Differenzpunkte in Betreff des Paßgesetzes. — Vortrag und Genehmigung einer ständischen Schrift. — Ueber den Stand dec Ver handlungen in Bezug auf eine Petition des Obstha »Ver eins in der Obcrlausitz. — Vortrag der Differcnz- punkte in Bezug auf die Petition des Abg. Zische, den Flachsbau rc. betr. — Vortrag in Betreff der kleinern Bann rechte. — Vortrag einer ständischen Schrift. — Re sultat des Vereinigungsverfahrcns hinsichtlich der Beschwerde des Stadtraths zu Hainichen rc. — Berathung des Be richts der dritten Deputation über die Petition des Vice präsidenten der!. Kammer, Herrn v. Carlowitz, die Ver tretung des Bauernstandes auf den Kreistagen betr. —'Berathung über die beim Gesetzentwürfe, die Aus führung der Bestimmung in §. 3 des ersten Theils der Ordonnanz vom 1. Deck r. 1837 betr., gebliebenen Differenzen. — Die Sitzung beginnt bereits Nachmittags 4 Uhr mit Ver lesung des über die letzte Sitzung aufgenommenen Protokolls, welches genehmigt und von den Abgg. Schwabe und Georgi (aus Zschorlau) mitvollzogen wird. Abg. Klien: Ich bitte, von Seiten der Deputation ein paar kurze Vorträge halten zu dürfen. Präsident I). Haase: Ich ersuche dm Abg. Klien, der Kammer den Vortrag zu geben. Referent Abg. Klien: Den Beschlüssen der zweiten Kam mer in Beziehung auf die Petition des Finanzprocurators Blech- schmidt ist die erste Kammer in den meisten Punkten beigetreten, und nur im Folgenden ist noch eine Differenz. Von der diesseiti- ii. isi. gen Kammer war der Antrag gestellt worden, „daß den Rechts- candidaten nach Ablauf von 3 Jahren vom bestandenen Facul- tätsexamen an gerechnet, dafern sie in der Zwischenzeit bei einer schriftlichen und öffentlichen mündlichen Prüfung ihre Befähi gung nachgewiesen haben, sofort immatriculirt, und ihnen die volle Ausübung der advoca torischen Praxis gestattet werden möge." Im Allgemeinen ist auch die erste Kammer damit einverstanden gewesen, will aber davon ausnehmen „schriftlichen und öffentlichen mündlichen," so daß es heißt: „dafern sie in der Zwischenzeit bei einer Prüfung ihre Befähigung nachgewiesen haben." Die Ab sicht war diese, daß man die Art der Prüfung ganz in den Ent schluß der Staatsregierung gelegt wissen will, und da ich nun der Meinung bin, daß darüber kaum eine Vereinigung zu treffen sein werde, möchte ich der Kammer anrathen, dem Beschluß der ersten Kammer beizutreten. Präsident v. Haas e: Der Referent hat schon die Lage der Sache bemerklich gemacht und erwähnt, daß aus Rücksicht auf die Kürze der Zeit, und auf den Beschluß der ersten Kammer, ein Bestehen auf unserm frühem Beschluß zu Nichts führen möchte. Ich pflichte demselben hierin gänzlich bei. Im Uebrigen wird die Sache der Entschließung der Staatsregkerung anheimgestellt, und in der Hauptsache wird der Antrag der zweiten Kammer die beabsichtigte Wirkung nicht verfehlen. Referent Abg. Klien: Ich muß noch bemerken, daß ein Mitglied der ersten Kammer erklärt hatte, es solle nur weggelas sen werden „schriftlichen und mündlichen."*) Ich weiß'nun nicht, wie eine öffentliche Prüfung, wenn sie schriftlich ist, einge richtet werden soll. Von einer öffentlichen Prüfung bei blos schrift lichen kann also nicht die Rede sein. Es wird eine Verständigung eintreten müssen. Die Fassung würde so lauten: „dafern sie in der Zwischenzeit bei einer Prüfung ihre Befähigung nachgewie- *) Im Deputationsberichtc der zweiten Kammer (Landtags acren, Beil. z. lll. Abtheilung, 3. Samml. Seite 476 und Mitthei lungen 1l. K. Nr. 97 Sekte 2236) war allerdings das Wort „öffent lich "vor dem Worte „mündlichen" gesetzt worden, und nahm auch die zweite Kammerden Antrag in dieser Weise an (vgl. Mittheilungen a. a. O. Seite 2242). Im Berichte der betreffenden Deputation der ersten Kammer dagegen (vgl. Landtagsacten Beil, zur II. Abtheilung, 2. Samml. Seite 495 und Mittheilungen,!. Kammer Nr. 87, Seite 1938) fehlt jenes Wort „ öffentlich ", daher in Bezug auf diesen, in der ersten Kammer zum Minoritätsgutachten erhobenen Antrag der Herr Domherr v. Günther seinen Antrag nur auf Weglassung der Worte: „schriftlichen und mündlichen" stellen konnte. (Vergl. Rr. 87 derMit- tHeilung en, I. Kammer, Seite 1941, Spalte 1 am Ende). — 1
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