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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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darauf erfolgt, so weiß ich nicht, wie das Ministerium darauf kann Rücksicht nehmen. Dann könnte die nächste Ständever sammlung immer noch sagen: da die Mittel nicht zugelangt ha ben, müssen wir aus den Communcassen geben, denn nach dem Schulgesetze ist dieses das Hauptprincip. Wenn übrigens der Abgeordnete erwähnt, daß sein Antrag sich anders gestalte , als der Majoritatsantrag, so habe ich ihm dies schon insofern zuge geben, als er eine einjährige Gratifikation haben will; aber wenn die Deputation in dem Anträge gesagt hat: „auf längere Zeit gedienten ständigen Lehrern oder sonst, wo sich das Bedürfniß zeigt", so möchte ich darauf aufmerksam machen, daß es ganz andere Fälle geben kann, die nicht von dem Nothstande des ver gangenen Jahres hcrrühren, der übrigens im Jahre 1845 fort dauern kann; es können Veranlassungen sein, die es nothwendig machen, diesen oder jenen Schulmann besser zu unterstützen, als die Erhöhung des Minimalgehaltes betragt. In Bezug auf die Kreiscaffen trage ich Bedenken, dem Anträge bcjzutreten, aus denselben Gründen, die der Abgeordnete gegen das Deputa tionsgutachten geltend macht. Er sagt: man dürfe nicht das Ministerium in Erwägung ziehen lassen. Nun, ist dies der Fall, so dürfen wir es um so weniger bei einer Caffe, die uns Nichts angeht. Wenn der Abgeordnete das Stift Meißen er wähnt hat, so würde ich damit einverstanden sein, inwiefern es die Stiftung zuläßt, daß es zu diesem Zwecke Etwas leisten kann; aber in die Kreiscaffen menge ich mich für meine Per son nicht. Abg. v. Gablenz: Ich muß bemerken, daß sich der Ab geordnete nicht hineinzumengen braucht, auch nicht die Stände versammlung , sondern die Regierung hat mit den Kreisständen in Unterhandlung zu treten. Wenn übrigens der Abgeordnete meint, ich hatte gesagt, ich gäbe meinen Antrag auch der Regie rung zur Erwägung, so hat er Recht; aber mein Antrag gibt der Regierung etwas Anderes zur Erwägung, als die Deputation. Diese will eine §. des Gesetzes abändern. Ich halte nicht für nothwendig, daß dieses in Erwägung gezogen wird, wohl aber wünsche ich, dem Schullehrerstande im Allgemeinen zu hel fen , und ihnen diese Hülfe, diese Unterstützung zu gewähren, und zwar aus andern Cassen, als aus Staats - oder Communcassen, das halte ich der Erwägung werth, und will ich der Regierung anheimgeben. Staatsminister v.Wietersheim: Da es sich überhaupt nur um einen Antrag an die Staatsregierung handelt, so bemerke ich, daß, ohne über die Hauptsache eine Zusicherung ertheilen zu können, jedenfalls die Regierung denselben Gesichtspunkt ins Auge fassen werde, den der Abgeordnete zu meiner Rechten hier ausgesprochen hat, nämlich eine solche Erhöhung nur da zu ge währen, wo wirklich das Bedürfniß vorhanden ist, undmchtgleich bei Neuangestellten, sondern bei denen, die schon längere Zeit ge dient haben. Ich glaube, es wird dies dem Geiste des Deputa tionsberichtes entsprechen. Es ist darauf mehrfach hingewiesen worden, und es können sich allerdings einzelne Falle Herausstellen, wo das Bedürfniß minder groß war. Insofern würde dessen Bemerkungen kaum Etwas entgegenzusetzen sein. Im Uebrigen muß ich mir zu bemerken erlauben, daß mir konsequenter scheinen würde, den Antrag der Deputation anzunehmen; denn ich muß bekennen, daß von den Stiftungen und Kreiscaffen etwas Erheb liches kaum zu erwarten sein dürfte. Was die Kreiscaffen be trifft, so versteht es sich von selbst, daß die Verfügung darüber nur den Kreisstanden zusteht. Wenn aber die bedürftigsten Schullehrer im gebirgischen Kreise sind, so muß ich bemerken, daß die dortige Kreiscasse gerade, so viel ich weiß, gar keine oder nur geringe Fonds besitzt. — Im Uebrigen muß ich bemerken, daß die Regierung die Ansicht theilt, daß es an sich unangemessen sei, den Communen im Allgemeinen erhöhte Lasten anzu sinnen; aber dies schließt keineswegs aus, daß einzelne Fälle vorhanden sein können, wo Billigkeit und Gerechtigkeit es gestatten, daß die Commun etwas mehr leistet. Ich mache nur darauf aufmerksam, daß die Volkszahl bedeutend im Steigen ist, und daß cs bei nächstem Landtage Orte geben wird, wo die Fixation bereits seit 10 Jahren bestanden hat. Nun in dieser Zeit kann sich durch die gestiegene Kinderzahl das Schulgeld so vermehrt haben, daß es hinreicht, um den Lehrern ein höheres Fixum zu gewähren. Dies wird auf keine Weise ausgeschlossen werden können. Endlich bemerke ich noch, daß die von dem ge ehrten Abgeordneten beantragte einjährige Gratisication im ganzen Lande sich etwa auf die Summe von 4,000 Lhlr. be laufen würde. Geht die Absicht dahin, daß eine solche Grati sication gewährt werde, so würde dies, insoweit das Ministerium mit der etatmäßigen Bewilligung nicht ausreicht, mit Ueber- schreitung der Position aus der Staatscasse zu entnehmen sein. Abg. v. Gablenz: Ich werde mißverstanden und muß be merken, daß mein Antrag nicht dahin geht, über die Stiftungs gelder und Kreiscaffen zu verfügen, sondern daß der nächsten Ständevcrsammlung die Erörterungen vorgelegt werden, inwie fern für spätere Zeiten von den Stiftungen und Kreiscaffen, so fern sich die Kreisflanke dazu bewogen fänden, etwas für diesen Zweck zu thun, gewährt werden könnte. Also zur Zeit und ohne Weiteres darüber zu verfügen, dahin geht mein Antrag ganz und gar nicht. Weiter will ich keine Gehaltserhöhung, sondern nur für das drückende, durch denNothstandhervorgerufene Bedürfniß eine außerordentliche Gratisication. Abg. v. Zezschwitz: Da in dem von der geehrten Depu tation ihrem Berichte unter beigefügten Vcrzeichniß der unter 120 Thlr. dotirten ständigen Schulstellen im Königreich Sach sen auch „Baselitz" angeführt ist, so erlaube ich mir wenige Worte über die dasigen Verhältnisse zu sagen. Es ist gegrün det, daß der Gehalt des Schullehrers zu Deutschbaselitz nur circa 70 Thlr. jährlich, mit Veranschlagung der Natural emolumente, außer der freien Wohnung, beträgt. Es fehlen mit hin 50 Thlr. jährlich zum gesetzlichen Minimo. Die Gemeinde Deutschbaselitz besteht nur aus circa 40 Wirthen, und die Zahl der Schulkinder ist circa 30. Diese kleine Schulgemeinde hat jetzt, wegen gänzlicher Mangelhaftigkeit des zeitherigen, nur in der Hälfte eines Hauses, dessen andere Hälfte die Schmiede ist, bestehenden, überdies der Feuchtigkeit sehr ausgesetzten Schul- locals, ein neues Schulhaus von roher Wurzel zu er-
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