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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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120 Thaler vor; sie sind verschiedenartig, aber sie liefern alle das traurige Facit, daß zur weitern eigenen Ausbildung der Lehrer Nichts, nur der Nebel größtes, die Schulden, übrig bleibt. Mancher solcher Mann, wird versichert, sei durch wahrhaften Mangel verhindert, die so nöthigen und nützlichen Schullehrerconferenzen zu besuchen. Eine tägliche Einnahme von noch nicht 10 Ngr. kann allerdings nicht Wunder wirken. Der Herr Staatsminister hat uns- gestern ein ergreifendes Bei spiel von dem Nothstande eines Lehrers mitgetheilt; leider wäre es möglich, einige ähnliche hinzuzufügen. Bei dem Kampfe mit Sorgen und Kummer muß der Muth brechen und die Kraft sich schwächen; es muß die Fortbildung stille stehen. Stillstand ist aber Rückgang, und Rückgang bringt Verderben, welches Verderben auf das evelste Kleinod, was in die Hände des Leh rerstandes gelegt ist, auf die tüchtige Jugendbildung insicirend einwirkt. Ein geehrter Abgeordneter hat gestern darauf hinge- wiesen, welche Besorgnisse die gegenwärtigen socialen Verhält nisse erwecken. Er hat aber auch zugleich aus eigener Anschau ung die Versicherung hinzugefügt, daß eine durch die gegenwär tigen besonders ungünstigen Zustände schwer betroffene Classe der Staatsbürger nur durch die Macht der eigenen Bildung von Unbilden zurückgehalten worden sei. Wir wollen daher freudig für die Bildner unsres Volks einen Lheil von demjenigen ver wenden, was an der traurigen Ausgabe für Zuchthäuser und andere Strafanstalten erspart wird; und ist dieser Theil auch nur so wenig, daß mancher solcher Mann kaum damit die in Folge des vorigen und heurigen Jahres entstandene Brodschuld für seine hohlwangige Familie abzutragen im Stande ist, so wird es dennoch die Treue, den Muth und die Hoffnung be leben. Viceprasident Eisenstuck: Nicht werde ich mich vertiefen in die Polemik, die zwischen zwei Provinzen und zwei Ständen sich heute so heftig bewegt hat. Ich will auch möglichst vermei den, zu wiederholen, was so oft gesagt worden, muß aber doch Einiges erwähnen, um dadurch die Gründe zu bezeichnen, die mich für das Deputationsgutachten in der Hauptsache bestim men. Daß unsere Schullehrer mit dem Minimalgehalte von 120 Thalern nicht so günstig bedacht worden seien, nun darüber hat sich wenig Zweifel erhoben. Will man auf andere Länder Bezug nehmen, so weiß ich wohl, daß in Frankreich der Mi nimalgehalt eines Elementarschullehrers 200 Francs, also we niger und nicht viel über 50 Thaler beträgt. Aber es ist auch nirgends der Elementarunterricht schlechter,' als in Frankreich bis auf die neueste Zeit. Blos das jetzige Ministerium hat Et was dafür gethan. Also daher können wir ein Beispiel nicht nehmen. Es ist auf deutsche Staaten Rücksicht genommen worden, und es ist wohl auch nicht selten da der Fall, daß Schullehrer schlechter bedacht sind, als mit 120 Thalern. Das kann einen Einfluß nicht haben. Das Gesetz hat einmal 120 Thaler ausgesprochen, und es hat mich höchst überrascht, zu finden, daß so viele Ortschaften im Lande sind, wo man die ge rechten Ansprüche der Volksschullehrer nicht anerkannt hat. Die Communen haben übrigens die Verbindlichkeit, und wenn die Communen es nicht aufzubringen vermögen, so ist die Noth- wendigkeit vorhanden, daß es irgend woher ergänzt werden muß. Ergänzt muß es werden, wenn nicht das Gesetz verletzt werden soll. Es ist allerdings nicht zu verkennen, daß man jetzt größere Anforderungen an die Schullehrer macht, als frü her. Ich kann mich aber doch auch nicht mit der Ansicht verei nigen, die gestern ausgesprochen wurde, es sei besser, daß sie auf dem Lande Nichts weiter, als Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Sogar der Religionsunterricht wurde wegge lassen, und den hier anzuknüpfen, fühle ich ein wesentliches Be dürfnis Es würde die Gleichheit verletzt, wenn wir Schulen nach der größer oder geringer vorhandenen Bildung der Gemein den verschieden aufstellen wollten. Aber das ist doch auch ge wiß: wenn die Gemeinden es geben können, so ist es die erste Pflicht, die ihnen obliegt. Ich bin gar nicht dafür, den Grund satz mehr und mehr herauszustellen, daß Communalverbindlkch- keiten auf die Staatskasse sollen genommen werden, jedoch Aus nahmen werden wir ine umgehen können. Es sind auch deren schon vorhanden. Ich will nur ein Beispiel anführen. Das sind die Communicationswege, wo der Staat auch einen Bei trag dazu gibt- Hier kann es nun wohl sein, daß eine arme Gemeinde, wo wenige schulpflichtige Kinder vorhanden sind, nicht im Stande ist, die Geldmittel aufzutreiben. Nun da muß der Staat eintreten und dieser muß das Minimum ergänzen. Ich glaube sogar, daß diese Verpflichtung dahin geht, daß sie schon auf das laufende Jahr eintritt, und nicht weiter hinauszu schieben ist. 120 Thaler müssen dem Schullehrer unter allen Verhältnissen gewährt werden, will man nicht eine Ungerechtig keit begehen. Es ist nun aber gesagt worden, daß, wenn die Communen es nicht geben können, das Kirchenärar oder die Stiftungen zuzuziehen seien. Daß die Kirchenärarien an sich zuzuziehen seien, das liegt schon in der jetzigen Gesetzgebung. Wegen der Stiftungen ist es wünschenswerth; aber, meine Herren, ich glaube doch, daß die Staatsregierung dabei mit gro ßer Vorsicht verfahren müsse, um die 60. §. der Verfassungsur kunde nicht zu verletzen. Wer die jetzigen Zeitereignisse ins Auge faßt, wird aus den Verhandlungen der bayerscben Kammer erse hen haben, wohin es führt, welche Beschwerden aufgeregt wer den, wenn man, wo eine Kirche Etwas braucht, cs aus dem Vermögen der andern Kirche nimmt. Ich glaube, dergleichen Willkürlichkeiten können kaum der Staatsregierung von Seiten der Stände gleichsam angerathen werden. Es ist leider wahr, wir haben Kirchen im Lande, deren Einkommen so bedeutend ist, daß für andere Etwas geschehen könnte; es ist wahr, wir haben sogar in der Nähe eine so reiche Kirche; sie hat zwar neuerdings ein Unglück erlitten, aber das wird ihrem Vermögensstande nicht Eintrag thun, während andere Kirchen sehr arm sind. Nun bin ich dafür, daß diese 120 Thaler müssen gewährt werden, und ich bin auch dafür, daß, wenn die Communen sie nicht geben können, wenn das Kirchenärar auch nicht vermögend ist, sie zu geben, — und wenn e'ne Gemeinde Nichts hat, so pflegt in der Regel auch das Kirchenarar nicht am Ueberfluffe zu laboriren, — ich bin also der Meinung, daß in diesem Falle Etwas geschehen müsse.
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