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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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mit den späteren Amtsjahren die Noth in das Schulhaus komm, wenn Vermehrung der Familie, Krankheiten, Elternverpflegung eintritt, und was sonst noch für Drangsale die Schullehrer treffen können, dann wird an ein Auskommen nicht mehr zu denken sein, es werden Schulden über ihn kommen, die, wie schon gesagt, für ihn das schlimmste aller Üebel sind, denn es wird ihm die Freu digkeit zu seinem Berufe nehmen, er wird sich auf dem Stand punkte , den er einnahm, als er das Amt antrat, nicht erhalten können, er wird zurückgehen und verzagen. Sein Beruf muß darunter leiden. Das Auskommen ist doch das Geringste, was ihm gegönnt werden kann, zu geschweige», daß wohl zu wünschen wäre, das ihm Etwas übrig bliebe, um nicht allein den Stand punkt, auf den ihn das Seminar gestellt, zu behaupten, sondern sich noch etwas über ihn zu erheben. Es ist geäußert worden, daß die Schullehxer der Jugend die Bildung zu geben hatten, welche die Eltern wünschen; das mag von der Stelle aus; wo es geäußert und bei den uns bekannten Gesinnungen, aus denen es gesagt worden ist, nicht gerade verwerflich sein, aber an sich und in Les', ist es nur halb richtig. Nicht die Bildung, welche die Eltern wünschen, soll der Schullehrer geben, sondern diejenige, welche das Gesetz verlangt. Das Gesetz ist einmal da und es ist ein weises Gesetz. Gegenstände des Unterrichts können wohl nach individuellen Ansichten diesem oder jenem mehr oder weniger nothwendig erscheinen, sie müssen aber in den Schulen gelehrt werden, weil sie im Gesetz verordnet sind. Uebrigens wird doch durch viele Unterrichtsgegenstände, wären sie auch wirklich weni ger nothwendig, der mittelbare Nutzen erreicht, daß richtige Vorstellungen über viele Dinge in das Volk kommen, und daß vielen Uebeln, z. B. dem Aberglauben, entgcgengearber'tet wird. Ich berufe mich noch, meine Herren, auf das, was gestern der ge ehrte Abgeordnete aus Mylau gesagt hat, dem ich mich aus vol lem Herzen anschließen muß. — In 25, in 50 Jahren, meine Herren, wird Keiner von uns mehr hier sein, es wird eine andere Kammer hier sitzen, welche ein anderes Geschlecht vertreten wird, zu dessen Bildung heute und auf gegenwärtigem Landtage beige tragen und selbst der Grund gelegt werden soll. Wie dann die zweite Kammer zusammengesetzt sein wird, von welchen Wählern ihre Mitglieder berufen, aus welchen Urwählern ihre Wähler her vorgegangen sein werden, mit einem Wort, ob dann von Vertre tung eines gebildeten, eines vorurtheilfreien und aufgeklärten, ei nes verständigen und gewissenhaften Volkes die Rede sein kann, das wird die Folge von dem sein, was gegenwärtig beschlossen wird. Ein weiser Mann des elastischen Alterthums hat schon vor grauen Jahren gesagt: „Von Allem das Beste ist der Kinder Erziehung"; dieser Weise war aber freilich ein Heide. Abg. Püschel: Es hat der Antrag der geehrten Deputa tion, welcher dahin lautet: „Bedacht zu nehmen, daß eine fernere Spaltung der Hauptschulen, ohne Deckung des zur Stelle gehörigen Gehaltes, möglichst ver mieden werde," meine Aufmerksamkeit besonders in An spruch genommen; ich halte diesen Antrag für höchst wichtig und beachtenswerth, und werde ihm daher aus voller Ueberzeugung meine Zustimmung geben. Es hat mir nämlich so vorkommn wollen, als wenn man in dieser Beziehung im Eifer für die gute Sache bisweilen zu weit gegangen sei, daß man sich zu streng an die Vorschriften des Gesetzes gehalten habe, nach welchen Verän derung eintreten soll, sobald die gesetzmäßige Zahl der Schüler überschritten wird, daß man zu wenig beachtet hat, ob trotz dem der Zustand der Schule ein guter sei, oder ob sich nicht eine Ab hülfe erreichen ließe durch die Beigabe eines Amtsgehülfen, an statt der Anstellung eines besonder» Lehrers. Ein besonderer Grund bestimmt mich auch noch für die Sache, nämlich die Wahrnehmung, daß man eine Maßregel zur Ausführung ge bracht hat, die zwar die Ausführung des Zweckes sehr erleichtert, andrerseits aber die Stellung der Lehrer sehr precair macht. Das Gesetz enthält nämlich die Vorschrift, daß^das Einkommen einer Schulstelle nicht vermindert werden dürfe. Dieser Vorschrift gibt man folgende Auslegung: Es sei damit gemeint, daß zwar den Schullstellen im Allgemeinen ihr Einkommen nicht entzogen werden könne, daß dies aber nicht ausschließe, den Gehalt eines Lehrers herabzustellen. Die letztere Füglichkeit will ich nun gern zugeben, in dem Falle, wo eine Vacanz des Amtes cingetreten ist; in solchem Falle wird es möglich sein, eine andere Regulirung der Schulverhaltnisse zu treffen; es wird möglich sein,, statt eines Lehrers einen zweiten, auch einen dritten anzustellen und den Ge halt des einen unter alle zu repartiren. Aber sehr zweifelhaft scheint es mir zu sein, ob man diese Maßregel auch anwenden kann auf Lehrer, welche bereits sixirt sind und sich in voller Amts- thätigkeit befinden. Gleichwohl geschieht das; ich habe den Fall erlebt, daß man einen Lehrer anstellte und diese Stelle dadurch do- tirte, daß man dem in Function stehenden Lehrer soviel an dem Jahrgehalte kürzte, als gerade nöthig war, um sür den neuanzu- stellenden Lehrer den Unterhalt zu beschaffen. Ich will dahinge stellt sein lassen, ob sich das nach dem Gesetz rechtfertigen lasse, aber nach allgemeinen Rechtsprincipien kann es gewiß nicht ge schehen; es liegt eine offenbare Verletzung des Contractcs darin; es wird der Zustand derSchullehrer dadurch ein ganz precairer, sie können dann nicht mehr mit Sicherheit darauf rechnen, ob und wie lange ihnen das, was ihnen die Anstellungsurkunde oder der Vertrag zusagt, gewährt werden wird. Man sindrt auch diesen Grundsatz bei anderen Beamtungen im Staats- und CommuNal- dienste nicht in Anwendung gebracht. Ist vielleicht ein Raths oder sonst ein Collegium durch eine größere Personenzahl zu ver stärken, so beschafft jman den Gehalt der neuen anzustellenden Mitglieder keineswegs dadurch, daß man die Gehalte der schon Angestellten verkürzt; gleichwohl geschieht das bei dem Schulleh rerstande, und es scheint mir hier um so drückender, da ohnedies die Gehalte derselben sehr niedrig gestellr sind. Wenn also auch das Gesetz solche Maßregeln als zulässig erscheinen lassen sollte, so muß ich, doch wünschen, daß für die Zukunft kein Gebrauch davon mehr gemacht werde. Staatsminister v. Wietersheim: Den Grundsatz, wel chen die verehrte Deputation hier empfohlen hat, die Trennung größerer Schulänstalten und deren Zerspaltung in mehre ein zelne möglichst zu vermeiden, hat das Ministerium unverrückt
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