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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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daß die Kammer darüber befragt werde, ob dieselbe damit ein verstanden sei? Vicepräsident Eisenstuck: Da der ersten Deputation die ser Bericht von der zweiten Deputation mitgetheilt worden ist, und die erste denselben Wunsch hatte, so kann auch ich im Namen der ersten Deputation diesem Wunsche beistimmen, muß aber noch zweierlei dabei bemerken. Ich stelle nämlich dem Ermessen der geehrten Kammer anheim, ob es nicht sachgemäß wäre, daß der Redacteur der Landtagsmitlheilungen ebenfalls mit anwesend wäre, und zweitens, ob cs nicht bei dem jetzigen Stande der Sache, da wir auch frühcr ähnliche Fälle gehabt haben, wün- schenswerth sein würde, daß auch die Mitglieder der ersten Kam mer bei der Berathung anwesend wären. Ich glaube, die zweite Deputation wird wohl auch damit einverstanden sein. Abg. v. Thielau: Ich bin meinestheils ganz damit ein verstanden und glaube, daß es auch im Sinne der zweiten De putation ist. Präsidentv. Haase: Jchffragedie Kammer: ob sie den von dem Abg. v. Thielau auf die Verpflichtung der Stenogra phen in Bezug auf den eben erwähnten Gegenstand gestellten Antrag genehmigt? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Ist die Kammer auch mit den soeben gestellten weitern Vorschlägen des Herrn Vicepräsidenten einver standen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Es ist noch von Seiten der dritten Deputation wegen einer kleinen Differenz in Bezug auf eine ständische Schrift ein kurzer Vortrag zu halten. Der Abg. Hen sel wird uns diesen Vortrag geben. Referent Abg. Hensel: In der 91. öffentlichen Sitzung ist Ihnen, meine Herren, die in Folge der Petition des Herrn Abg. Scholze in Betreff des sogenannten Unterthaneneides ab gefaßte ständische Schrift vorgetragen und von Ihnen genehmigt worden. Das Petitum ging auf Vorlegung eines bezüglichen Gesetzes an die nächste Ständeversammluug. Die letztere Rich tung hat jedoch in der ersten Kammer Anstoß gefunden und nach dem jenseitigen Protokolle sollen die Worte: „der nächsten Stän deversammlung" ausfallen, nach den Mittheilungen der ersten Kammer Nr. 68 aber nur das Beiwort: „nächsten". Der im Protokoll angegebene Grund ist, daß keine Veranlassung sei, die hohe Staatsregierung mit dieser Sache zu drängen, um so weni ger, als man zu derselben das Vertrauen haben müsse, daß sie damit nicht länger, als nöthig, Anstand nehmen werde. Hier von ist auch Ihre Deputation vollkommen überzeugt und sie ralhet Ihnen daher an, der ersten Kammer beizutreten, wöge dieselbe nun den Satz: „der nächsten Ständeversammlung" oder, was richtiger sein würde, das Wörtchen,: „nächsten" weg lassen wollen; denn es versteht sich von selbst, daß die Gesetzes vorlagen überhaupt an die Ständeversammlung erfolgen, und es ist bei der Sachlage die größte Hoffnung, daß dieser Gegenstand am nächsten Landtage erledigt werden wird. Kurz, es ist nicht zu wünschen, daß in.dieser Beziehung eineDifferenz übrig bleibe. Uebrigens ist diese ständische Schrift in der Voraussetzung, daß die angegebene Weglassung erfolge, auch schon in der ersten Kam mer genehmigt worden. Präsident v. Haase: Ich frage: ob die Kammer der An sicht der Deputation, welche der Herr Referent eben ausgespro chen hat, beitreten wolle? — Einstimmig Ja. Präsident 0. Haase: Ich ersuche nun den Herrn Refe renten des Berichts über den Gesetzentwurf, die Lheilbarkeit des Grund undBödensundAnlegungncuerNahrungenbetreffend,uns den Vortrag über den speciellen Theildes Gesetzentwurfs zu geben. Der Referent v. Schröder betritt die Rednerbühne. Staatsminister Nostitz und Jänkendorf: Ich bin durch die unerläßliche Theilnahme an einer Berathung in der ersten Kammer behindert gewesen, gestern bei der allgemeinen Debatte über den vorliegenden Gesetzentwurf anwesend zu sein. Ich habe indeß vernommen, daß man sich im Allgemeinen mehr gegen, als für eine Beschränkung der Dismembrationen ausge sprochen hat. Rechtfertigen nun schon die Motive des Gesetz entwurfs denselben im Allgemeinen, hat der königl. Herr Com- missar gestern Gelegenheit genommen, sich in dieser Beziehung mehrfach zu äußern, und darf ich auch meinerseits nicht erwarten, daß es mir gelingen werde, durch meine Aeußerungen die, wie es scheint, in der-geehrten Kammer vorherrschende Tendenz be kämpfen und ihr eine andere Richtung geben zu wollen, so mag ich doch nicht unterlassen, gewissermaßen zu Entschüttung einer moralischen Verantwortlichkeit, zu bemerken, daß ich es lebhaft bedauern müßte, wenn das Zustandekommen des vorliegenden Gesetzes gefährdet sein sollte. Der Gesetzentwurf beruht auf den entschiedenen Erfahrungen der letzten Jahre, auf der daraus hervorgegangenen bestimmten Ueberzeugung von der Unzuläng lichkeit der dermaligen gesetzlichen Vorschriften. Thatsächlich ist, daß im Verlaufe der letzten Jahre die Dismembrationen sich mehr als verdoppelt haben. Diese beunruhigende Erscheinung beruht keineswegs auf blos vorübergehenden Ursachen, wie etwa auf wucherischen Spekulationen, cs ist vielmehr eine Tendenz des Zerstückelns des Grund und Bodens im Lande wahrzuneh men. Diese wird sich mehr und mehr steigern, wenn nicht in Zeiten Einhalt geschieht. Daher hat die Negierung beabsichtigt, mit möglichster Schonung diesem verderblichen Beginnen Ein halt zu lhun. Sorgfältig ward der Gesetzentwurf vorbereitet. Die betheiligten Behörden, insbesondere auch die, welche zunächst mit dem Dismcmbrationswesen zu thun haben, Sachverständige beinahe aus allen Theilen des Landes haben sich entschieden für eine gemäßigte Beschränkung der Dismembrationen ausgespro chen. Im Lande, meine. Herren— Sie werden das so gut wissen als ich — erwartet man Abhülfe dieses Uebelstandes. War nend steht das Beispiel anderer Länder, Badens, Hessens, der Nheinprovinzen vor uns. Dort hat die große Thcilbarkeit des Grundeigenthums dazu geführt, daß seit einer Reihe von Jahren ein Theil der ärmern Einwohnerschaft den vaterländischen Boden verlassen hat. Die Regierung wird Verbefferungsvorschlägen, wie immer, gern Gehör geben; aber dagegen muß sie sich ent schieden erklären, daß es hier bei dem Bestehenden bewende. Referent Sccretair v. Schröder: Die Deputation theilt
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