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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Bank allerdings dazu die nothwendigen Mittel hat; daß aber die Crisis eine solche sein dürfte, wo die Bank auch noch andere Ver bindlichkeiten zu erfüllen hat, und dazu die Erfüllung der Ver pflichtungen von Andern erwartet, die in solchen Zeiten aber ge wöhnlich ausbleibt. Dies sind und werden Zeiten sein, wo die Staatsregierung selbst hinreichend beschäftigt sein wird, ihr eignes Papiergeld in Credit zu erhalten, so daß sie nicht in der Lage sein wird, die Bank so weit nöthig zu unterstützen. In allen der gleichen Finanzangelegenheiten ist es immer besser, etwas zu vor sichtig und vielleicht sogar pedantisch zu sein, als zu weit zu gehen, zumal wenn man über den Erfolg zweifelhaft ist. Abg. v. d. Planitz: Der Herr Staatsminister hat die leip- zigerBank mit den gewöhnlichen Bankgeschäften in eine Parallele gestellt. Ich muß gestehen, daß ich sie von einem andern Ge sichtspunkte aus betrachte. Betrachtet man sie blos von dem Gesichtspunkte aus, so glaube ich, hätte man ihr nicht das Recht zugestehen sollen, überhaupt Noten auszugeben. Ich glaube aber auch, daß man bei ihrer Begründung andere Erwartungen gehegt hat, und die Hoffnung hatte, die Bank sollte dadurch, daß man ihr jenes Vorrecht gewährte und daß man sie unter die Auf sicht der hohen Staatsregierung stellte, sich besonders dazu eignen, Privaten vollständige Sicherheit für augenblickliche Unterbringung der Capitalien zu gewähren, und daß man sie auch in den Stand setzen wollte, bei vollständiger Sicherheit Darlehn zu billigerm Zins vorzustrecken, als dies vom Banquier zu geschehen pflegt und geschehen kann. Die leipziger Bank hat nicht allein den Handel und die Industrie unterstützt, sondern aüch die Grund stücksbesitzer, indem sie die Hypothekengeschäfte unter billigen Be dingungen gemacht hat, was die Banquiers nicht thun. Ich habe meinen Antrag keineswegs gestellt, um der Bank und einzelnen Aktieninhabern einen Vorlheil zu gewähren, sondern weil ich glaube, daß er für das allgemeine Wohl des Staates, der In dustrie, des Handels und unsers Ackerbaues wohlt.hätige Folgen haben könnte, und in dieser Beziehung erlaube ich mir, ihn der ge ehrten Kammer nochmals zu empfehlen. Präsident v. Haase: Es scheint, als ob Niemand weiter das Wort ergreifen wollte; es würde solchemnach nur noch der Herr Referent zum Schluß zu sprechen haben. Abg. Poppe: Ich habe, meine Herren, Bedenken getra gen, an der jetzigen Verhandlung Theil zu nehmen, denn habe ich auch die uns vorliegende Petition nicht mit unterzeichnet, so gehöre ich doch meiner Stellung nach zu den Petenten. Ich möchte jedoch zu Gunsten jener nicht in der Stellung Etwas gel tend machen, welche ich jetzt hier einzunehmen die Ehre habe, um selbst scheinbar die Collision meiner Pflichten von mir abzu wenden. — Als ich mir das Wort erbeten, so geschah cs nur, um an das Präsidium die Frage zu richten, ob es der Ansicht sei, daß ich bei der Abstimmung nach §.87 der Landtagsordnung abzutreten habe? Präsident V. Haase: Ich werde der Kammer §. 87 der Landtagsordnung vortragen und darauf es derselben überlassen, ob dieselbe meiner Ansicht bcitrete, daß der Herr Bankdirector Abg. Poppe der Abstimmung sich zu enthalten habe. Es heißt in §. 87: „Diejenigen Mitglieder, welche bei der Sache, wor über Beschluß gefaßt werden soll, nicht wegen der Elaste, der sie angehören, sondern speciell für die Person betheiligt sind, treten bei der Abstimmung aus, und werden daher auch bei der Berech nung der vorstehenden §. nicht mit gezählt." Meine Ansicht ist wie gedacht die, daß der Herr Abg. Poppe bei dieser Petition wirklich für seine Person betheiligt ist, insofern als derselbe Vor stand der Bank ist, und hier zugleich als Petent erscheint. Abg. Zische: Ich glaube doch nicht, daß der Abg. Poppe betheiligt ist; denn er ist nicht Inhaber, sondern nur Verwalter der Bank. Präsident v. Haase: Es enthalten übrigens, wenn ich mich nicht irre, die Statuten der Bank die ausdrückliche Bestim mung, daß der Director derselben mit einer gewissen Anzahl von Bankactien betheiligt sein muß. Stellv. Abg. Fleischer: Da muß doch auch ich erwäh nen, daß ich vom Anfang an Mitglied des Ausschusses gewesen bin, und deshalb auch mit Actien betheiligt sein muß. Ich würde daher die Frage stellen müssen, ob das soeben B.merkte nicht auch auf mich Bezug haben könnte. Präsident v. Haase: Es scheint mir doch ein Unterschied zu sein in den Verhältnissen, in welchen der Herr Abg. Poppe und der Herr Abg. Fleischer hier auflreten; insonderheit aus der Rücksicht, weil der Abg. Poppe als Director der Bank und Pe tent auftritt, während der Abg. Fleischer nur ein Mitglied des Bankausschusses ist. Ich sehe übrigens von dem Besitz der Bankactien ab. Auch dürsten außer dem Abg. Fleischer leicht mehre anwesende Mitglieder der Kammer ebenfalls Bankactien besitzen, und diese trifft die §. 87 ihrem Inhalte nach gewiß nicht. Abg. v. Thielau: Ich glaube allerdings, daß nach §. 87 der Landtagsordnung der Abg. Poppe austreten muß, und eben so gut glaube ich, daß der Abgeordnete, welcher soeben sprach, auch austreten muß, nach meiner Ueberzeugung muß jeder Be sitzer von Bankactien auch austreten; um diese Schwierigkeit zu beseitigen, sollte ich glauben, daß der Herr Präsident eine Frage an die Kammer richte, ob diese §. hier Anwendung erleiden müsse. Meine Ueberzeugung ist die, daß Alle austreten müssen, die mit Actien betheiligt sind. Staatsministerv. Zeschau: Ich glaube, daß die Ansicht des Herrn Abg. v. Thielau, zumal im Hinblick auf einen noch zur Berathung kommenden Gegenstand zu weit führen dürfte; mir scheint es, als liege dies nicht in der Bestimmung der Land tagsordnung §. 87. Ich bin allerdings der Meinung, daß, was den Abtritt des geehrten Abg. Poppe betrifft, die Ansicht des Herrn Präsidenten wohl die richt'ge sein möchte. Er ist Vor stand des ganzen Instituts und es sind sogar gewisse Bestimmun gen getroffen, welche mehr oder weniger auf seine persönlichen Verhältnisse Einfluß haben. In dieser Bezi hung, glaube ich, kann man ihn als einen speciell Betheiligten ansehen; etwas An deres ist es aber bei den Theilnehmern des Geschäfts durch Actien- besitz, die nur indirekt bei der Sache intercssirt sind. Ich glaube
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