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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Erfolge versprechen. Mit einem Worte nm erlaube ich mir dar auf hinzuweisen, daß, wenn die Paritätsrücksicht uns hier alar- mirt, die meisten männlichen Individuen, welche zu den soge nannten gebildeten Ständen gehören, durch die bestehenden Ver hältnisse ohne Gesetz genöthigt sind, bis zu ihrem Lösten Jahre, und in der Regel länger, mit ihrer Verehelichung zu warten. — Ich werde für das Gutachten der Deputation stimmen. Abg. v. Thielau: Ich muß mich ganz gegen den Antrag der Deputation erklären. Wir haben erst vor Kurzem in einer Sitzung uns beklagt über die Zunahme der unehelichen Kinder und wollen jetzt dos Heimchen beschränken. Es ist damals er wähnt worden, es werde die Unsirtlrchkeit durch ein Heirathsver bot befördert. Wie will man nun auf Verhinderung des Hei mchens eingchen? Die Deputation sagt zwar, wer eine Heirath eingehe, ohne sich selbst und eine Familie ernähren zu können, han dele leichtsinnig; ist aber der Tagelöhner mit 25 Jahren we niger leichtsinnig, als mit 21 Jahren, da er mit den Jahren ge rade in dieser Erfahrung nicht reicher geworden sein kann, da er mit 21, wie mit 25 oder 50 Jahren mit seinen gesunden Hän den sich und seine Familie ernähren muß? Die Gesetzgebung über die Eingehung der Ehen greift sehr tief in das Volksleben ein, und schon auf einem früheren Landtage habe ich darauf auf merksam gemacht, daß durch die Erschwerung des Heirathens der Gesellen man mehr, als man glaubt, zu Vermehrung des Pau perismus hinarbeitet; darf der Geselle nicht Heimchen, so zwin gen Sie ihn, Meister zu werden, als Meister fortzukommcn, rei chen die pecuniären Mittel häufig nicht aus, als Geselle will er nicht mehr, da er Meister geworden, arbeiten, und so werd.m durch die Erschwerung der Heirath eine Menge Leute, die als verhei- rathete Gesellen reichlich ihr Auskommen gefunden hätten, arme, der öffentlichen Unterstützung oder doch dem Elende anheimfal lende Meister. Ich sehe nicht ein, warum ein Handwerksge selle nicht ebenso gut soll Heimchen dürfen, als ein armer Tag löhner , für den diese Bestimmung nicht gilt. Ich glaube, daß man die Gelegenheit, sich ordentlich zu betragen, nicht erschweren darf, sonst befördert man die Unsittlichkeit, und gewiß ist es, daß die Zahl der unehelichen Kinder sich vermehren wird, wenn man das Heimchen erschwert. Deshalb werde ich gegen die Depu tation stimmen. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Zur Entgegnung. Nach dem Vorschläge der Deputation kommt es nicht darauf an, daß derjenige, welcher Heimchen will, wissen müsse, wovon er sich und seine künftige Familie ernähren soll. D:r Antrag hält sich nicht an den Erwerb, nur an das Lebensader. Ich muß aber auch behaupten, daß gerade das zu frühzeitige Heirathen nicht selten zur Vermehrung der Zahl derHandwerksmeister führt und daher gegen das richtig erkannte Jnnungsprincip streitet. Abg. v. Lhielau: Wenn man einmal das Heirathen mit dem 2l. Jahre andern Leuten gestattet, warum soll der Hand werker und Taglühner schlechter daran sein, als die reichern Clas- sen? Die ärmern Gassen haben das Recht, ebenso zeitig heira then zu können, als die reichern. Wer Geld hat, wird sich auch ohne Frau weit leichter zu helfen wissen; er findet überall einen , II. I2L. gedeckten Tisch. Der Handwerker und Toglöhner aber, der kein Geld Hut, braucht eine Frau nothwendiger, als derjenige, welcher Geld hat. Referent stellv. Abg. Baumgarten: Ich verwahre die Deputation gegen den Vorwurf, als wenn sie gesetzliche Bestim mungen gegen die Armen habe beantragen wollen. Daß der Reiche und Wohlhabende gerade den Verhältnissen unterliegt, welche von der Deputation für die Handwerksgesellen beantragt werden , beweist die Erfahrung, und hat die Deputation in ihrem Berichte ausgesprochen. Es wird wenig Personen in jeder an dern Gasse der Gesellschaft geben, die vor dem 25., 26., 28. Jahre zu heirathen im Stande, sind. Der Vorwurf ist also unbegründet, und trifft die Deputation nicht. Die De putation konnte auch aus einem formellen Grunde ihren Antrag nicht weiter ausdehnen. Sie sollte nur über die Petition Bericht erstatten. Darin hat nun die Deputa tion Nichts gefunden, als den Antrag, es möge das Hei rathen der Handwerksgesellen möglichst beschränkt, und die dar aus hervorgehenden Uebelstände durch die Gesetzgebung beseitigt werden. Deshalb ist auch der Antrag der Deputation gerecht fertigt. Hat man übrigens Seiten der Deputation vermieden, die Frage aus einem allgemeinen Standpunkte, d. h. aus dem naturrechtlichen, spekulativen, philosophischen Gesichtspunkte aufzufassen, so ist es mit Ueberlegung geschehen. Nach dem Naturrechte ist es, das verkennt die Deputation nicht, eine Härte, Jemanden an eine Zeit, wo er heirathen soll, zu binden. Es handelt sich aber davon, den Staat vor einer großen Calamität zu bewahren. Hat nun der königl. Commissar erwähnt, es habe > nur eine Petition vorgelegen,und man habe sich nicht veranlaßt gefunden, eine Vorlage zu erlassen, so muß ich dagegen erwäh nen, »daß eine Anzahl von Petitionen über diesen Gegenstand eingegangen ist, die ich bis jetzt nicht gezählt habe. Nur aus dem Bezirk Annaberg haben 3000 einzelne Personen petirt. Dazu kommt, daß auch die Stimmen, welche in dieser Kammer fast mit Unanim'tät sich ausgesprochen haben, dafür zu sprechen scheinen, daß der Uebelstand ein solcher ist, welcher allgemein ge fühlt wird. Sagt man freilich, Eheverbote, wie sie die Depu tation beantragt, seien nur ein Beförderungsmittel der Unsttt- lichkeit, so kann ich nur sagen, es stehen sich die Ansichten einan der gegenüber. Es ist wahr, daß eine Geschlechtsvcrbindung außer der Ehe für unsittlich gehalten wird; die Deputation glaubt aber gezeigt zu haben, daß derartige Ehen, auf deren Ver minderung und Verhinderung sie hinarbeitet, ebenfalls eine Un sittlichkeit sind, und ich weiß nicht, ob die Unsittlichkeit dadurch verhindert wird, daß man ihr die Heiligkeit der Einsegnung der Ehe zum Deckmantel gibt. Die Deputation ist keineswegs der Ansicht, daß, wenn auf ihren Antrag eingegangen wird, die be treffenden Mitglieder des Staatsverbandes zum Concubinat ge trieben werden sollen. Ich mache aufmerksam auf die Verbin dung, in welcher der Abschnitt L mit dem Abschnitt des De- putaticnsberichts steht. Es ist zwar ein selbstständiger, aber integrirender Lheil des Gutachtens. Der Bericht umfaßt das Wandern und Heirathen der Handwerksgesellen. Indem er 4
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