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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 222. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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M 843. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 14. April 1834. Nachrichten v Zweihundert und zwei und zwanzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 7. April 1834. (Beschluß.) Berathung über die Zusammenstellung der Differenzpuncte in den Beschlüssen der 1. und 2. Kammer, den Entwurf einer neuen Gest'ndeordnung, nebst cm- derweiten Gutachten hierzu von der Deputation der 1. Kammer. — Bera thung über den Bericht der 3. Deput., über das Gesuch des Umtsaccessistcn v. Stern, um Abhilfe der Nachtheile der Beschränkung des Wirkungskreises derRcchtscandidaten in Sachsen. — Berathung des Berichts der 3. Deput. über den Antrag des Abg. der 2. Kammer Lechla, die Revision der Baupolr- ceigesetze betreffend. Referent: Das Generale vom 24. Juli 1811 enthalte auch noch andere Gründe, wo die Arbeit des Gesindes, als vom unvermeidlichen Nothfalle geboten, gefordert werden könne. Secr. Hartz: Man möge anstatt der bereits beantragten Worte lieber setzen: „in den durch das Gen. vom 24. Juli 1811 angegebenen Fällen Dieß findet, nachdem Prinz Johann sich hiermit verei nigthat, ausreichende Unterstützung. Von mehreren Seiten wird indeß jeder Zusatz für unnöthig erkannt, da der Ausdruck: „zum unvermeidlichen Nothfalle . gewordene Arbeit" Klarheit genug enthalte. Hierauf wird der Antrag des Secr. Hartz mit 13 gegen 10 Stimmen verworfen, und die Fassung der 2. Kammer mit 22 gegen 1 Stimme genehmigt. , Z. 79. Beschluß der 1. Kammer: „Beim Kirchweihfeste im Dienstorte sind dem Gesinde auf dem Lande zwei Lage mit Einschluß des Sonntags, wenn das Fest auf einen solchen fallt, inglcichen an zweien in der Nahe fallenden Jahr märkten, dem Gesinde, unter sich abwechselnd nach Orts gewohnheit, rc. — ein ganzer oder halber Lag rc. Beschluß der 2. Kammer: „Beim Kirchweihfeste im Dienst orte ist dem'Gesinde auf dem Lande außer dem Sonntag ein Tag, und an zweien in der Nähe fallenden Jahrmärkten, so daß, wo mehrere Dienstboten gehalten werden, diesenach Bestimmung der Herrschaft unter sich abzuwech seln haben, nach Ortsgewohnheit und nach Maßgabe der Entfernung ein ganzer oder halber Tag frei zu lassen rc." Anderweites Gutachten der Deputation der 1. Kammer; Auch dieser neuern Fassungsanderung der 2. Kammer dürfte bei zutreten sein. Man tritt der Fassung der 2. Kammer einstimmig bei. Z.80. Beschluß der 1. Kammer: 11. Pflege erkrank ter Dienstboten und Bestreitung der Kurkosten. Wenn ein Dienstbote wahrend des Dienstes erkranket, so ist in Hinsicht der Verbindlichkeit zu unterscheiden, 1) ob die Krank heit eine Folge eigner grober Verschuldung des Dienstboten ist, oder ob sie 2) yon der Dienstherrschaft gröblich verschuldet wor den, oder 3) ob die Krankheit ohne eines oder des andern Lheils grobes Verschulden mehr aus natürlichen Ursachen entstanden, om Landtage. ! oder endlich, ob sie 4) eine unmittelbare Folge der Dienstverrich tungen sei. Beschluß der 2. Kammer: Da der dritte Fall, „wenn die Krankheit aus natürlichen Ursachen entstanden," die Regel, die drei übrigen Falle aber die Ausnahme davon bilden, so dürfte jener voran - diese aber nachzustellen sein. — Auch möchte, um den Fall, wo nicht eben grobe Verschuldung, sondern nur orckpo ls- vis ekngetterm, mit zu treffen, folgende Bestimmung im Gesetze am Schluffe des §.80. hinzuzufügen sein: „Es streitet jedoch, wenn zweifelhaft bleibt, ob die Krankheit als eine Folge der Ver schuldung der Herrschaft oder des Dienstboten oder der Dienst verrichtungen anzusehen sek, die Vermuthung dafür, daß die Krankheit durch eine natürliche Ursache entstanden sei." Anderweites Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Dieser sachgemäß veränderten Stellung der Falle, so wie dem Zusatze dürfte beizutreten, erstere aber, der endlichen Redaction dieses und der folgenden §Z. halber, nur in der Schrift zu erwäh nen fein. v. Carlowitz: Zn materieller Hinsicht habe er gegen das Gutachten der Deputation nichts zu bemerken, wohl aber in formeller. Letztere wolle die endliche Redaktion dieses und der folgenden §§. der Regierung überlassen, allem dieß werde eine Abweichung von dem bisherigen Geschäftsgänge sein. Der Regierung werde es stets unbenommen bleiben, eine Redaction zu andern, wenn ihr die der Kammer nicht gefalle. 0. Crusius; Allerdings habe die Deputation eine so umfängliche Redactionsveränderung, wie die betreffenden §§. bedürften, der Negierung überlassen zu müssen geglaubt. Prinz Johann: Er halte es für das zweckmäßigste, wenn man den Wunsch ausspräche, die Deputats» der 2. Kam mer möge die betreffenden §§. in der Beilage der zu erlassenden Schrift in der Weiss redigkren, wie sie sich nunmehr gestalten würden, So werde der bisherige Geschäftsgang nicht gestört. Dem Beschlüsse der 2. Kammer hinsichtlich der fraglichen Abänderung tritt man hieraus im Materiellen einstimmig bei, und der Vorschlag des Prinzen Johann wird mit 18 ge gen 5 Stimmen genehmigt. Es findet auch der von der 2. Kammer am Schluffe des §. 80. beliebte Zusatz allgemeine Annahme. Zu §.81. lautet der Beschluß der 1. Kammer: „Im ersten Falle hat der Dienstbote die Kurkosten selbst zu tragen, muß auch, dafern ihn nicht der Dienstherr des Dienstes sofort entläßt (§.93 K, 93 c.), die Bezahlung des Stellvertreters aus eignen Mitteln hestreiten, hat aber auch dafür auf die Dauer des Dien stes sein Lohn und die Beköstigung, oder das bedungene Kostgeld unverkürzt zu empfangen, Behält die Dienstherrschaft den kran ken Dienstboten im Hause, so tritt die Krankenpflege an die Stelle -er Beköstigung oder des Kostgeldes. Im zweiten Falle muß dir Dienstherrschaft den erkrankten Dienstboten auf
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