Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 226. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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35S. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 28. April 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und sechs und zwanzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 22. April1834. (Beschluß.) Berathung über den fcrnerweltcn Bericht der von der I. Kammer erwählten Deputation zu Begutachtung des mit der Oberlausitz verhandelten Parlicu- lar-Vertrags. — Berathung über den Bericht der Deputation, das allerhöchste Decrct wegen der KchaltSrückstände der auf die Fleischsteucrkasse gewiesenen Staatsbiener betreffend. Zu §. 2. lautet das Deputationsgutachten: In dem ersten Satze des 2. §. findet die Deputation der 2. Kammer den Sinn, daß durch die hier als Motive der Annah me der Verfassungsurkunde angegebene zuversichtliche Erwartung der Berücksichtigung eigentümlicher Verhältnisse der Oberlausitz bei künftigen neuen Gesetzen nur noch mehr Ansprüche auf bevor zugenden Separatismus hervorgerufen und wesentliche, wohl gar dem Staatswohle schädliche, der konstitutionellen Einheit des Königreichs und der heilsamen Verschmelzung der Interessen wi derstrebende Eigentümlichkeiten der Oberlausitz erst recht fest be gründet werden, würden. Zwar ist bei der Discussion in der Kammer anerkannt worden, daß jene Worte in der zuver sichtlichen Erwartung eigentlich etwas Bestimmtes gar nicht bezeichneten, indem daraus nicht folge, daß auch dasjenige gewahrt werden müsse, was man zuversichtlich erwarte. Den noch aber hat man hinter jenen Worten eine Gewahr der Erwar tung für verborgen gehalten und beschlossen, kn der Schrift auf Wegfall dieses ersten Satzes anzutragen.— Die Deputation ver mag aber in dieser „zuversichtlichen Erwartung" weder eine aus gesprochene Bedingung des einen, noch ein Zugeständniß des an dern Thekls zu entdecken. Es wird hier von Sekten der Dberlau- sitz der Grund angegeben, warum sie bei jenen ZZ. der Verfas sungsurkunde keine Bemerkungen gemacht, sondern dieselben an genommen hat. Darauf kommt aber Etwas weiter nicht an, diese ZK., so wie alle übrigen, bleiben angenommen. Allerdings aber ist zu erwarten, daß Negierung und Stande bei neuen Ge setzen astf die Eigenthümlichkciten und die besonder« Verhältnisse in jedem Theile des Landes, mithin auch auf die Oberlausitz , wo es nöthig ist, Rücksicht nehmen werden. Ist daher die Erhal tung dieses Satzes ganz unbedenklich und könnte dagegen der An trag auf Wegfall desselben die Vermuthung entstehen lassen, als sei die Absicht dahin gerichtet, daß man auf die besondern Ver hältnisse jener Provinz die nöthige Rücksicht nicht nehmen wolle, so dürfte dem Beschlüsse der 2. Kammer nicht beizutreten sein. Man tritt der Ansicht der Deputation ein stimmig bei. Zu K. 5. lautet das Deputationsgutachten: Die 2. Kammer bat beschlossen. auf den Wegfall des letzten Satzes dieses Z. anzutragen, welcher die Bestimmung enthalt, daß das Befugniß der Oberlaufr'tzer Stande, Gewerbsconcessio- nen zu ertheilen, nur gegen eine mit Zustimmung der Provinzial stande für angemessen zu achtendeEntschädigunggeschmalert oder aufgehoben werden könne. Die Gründe, welche zu Unterstüz- zung dieses Antrags und der Behauptung, daß hier eine noth- wendige Abänderung in der Provknzialverfassung der Oberlau sitz cintreten müsse, ausgestellt werden, sind folgende: 1) Die Staatsregieruyg werde dadurch an Vorlegung eines Gesetzes zu Ablösung dieser Gerechtsame gehindert und dadurch die Ablösung erschwert; 2) es stehe diese Bestimmung der Vcrfassungsurkunde §. 79. entgegen, da die Gesetzgebung an ihrer Wirksamkeit in sofern ge-. hindert würde, als die den Oberlausitzer Ständen ekngeräumte Berechtigung eine gesetzliche Disposition über diesen Gegenstand unzulässig mache. Die Deputation kann diesen Gründen kein solches Gewicht beilegen, um der 1. Kammer diesen Antrag zur Annahme zu em pfehlen. — Daß diese Berechtigungen zu denjenigen gehören, welche nach K§. 26. und 31. der Verfassungsurkunde unter dem Schutz der Verfassung stehen und zu deren Aufgabe niemand als nur gegen Entschädigung gezwungen werden kann, dürste wohl unzweifelhaft sein, obschon die jenseitige Deputation auch hieß in Zweifel stellt und diese Berechtigung angebliche Gerecht same nennt, während sie doch bestehende und durch den Tra- ditionsreceß garantirte Gerechtsame sind. Wenn nun über die Art und Weise der Ablösung derselben bestimmt worden ist, „daß, wenn die Regierung es für angemessen halten sollte, diese Berechtigung aufzuheben, dann über die Angemessenheit der zu gewährenden Entschädigung die Zustimmung der Provinzial stände erfordert werden sollte;" so wird nur dadurch dieVcrhand- lung über die Entschädigung erleichtert, indem ohne dieseBestim- mung die Regierung mit den einzelnen Berechtigten über die Ent schädigung zu verhandeln haben würde. Die Provinzkalstände der Oberlausitz erscheinen also hier als das durch diesen Vertrag von den sämmtlichen Ständen, als den Berechtigten, aner kannte Organ der Berechtigten. Wenn nun zwar aller dings die Regierung durch die hier vorliegende Bestimmung in Betreff der Ausübung des Rechts der Initiative bei der Gesetzge bung in soweit beschrankt sein wird, als sie ohne vorgängige Zu stimmung der Provinzialstande über die Größe der Entschädigung ein Gesetz wegen Ablösung dieser Rechte nicht an die Kammern würde bringen können, so ist dieß doch lediglich Sache der Staats regierung, ob sie den Berechtigten, da ihre Rechte durch Staats? vertrage garantirt sind, diese Zustimmung hierbei eben so einrau men will, wie es in Hinsicht eines andern Gegenstandes bei dem 3. Z. geschehen ist. Hält man freilich diesen Gesichtspunkt bei Beurtheilung des Vertrags nicht fest, kommt man immer wieder darauf zurück, daß Berechtigungen der Oberlausitzer Stände, die auf Herkommen beruhen, durch den Lraditionsreceß nicht garantirt worden wären, erkennt man die wesentliche Ver schiedenheit der Berechtigungen der Provinzialstände der Oberlausitz von den Berechtigungen der Gerichtsobrigkeiten in den Kreislanden nicht an, welche darauf beruht, daß sich kn der Oberlausitz die sogenannten Königsrechte nicht haben ausbilden können, wie wir dieß kn unserm l. Bericht dargestellt haben; so kann es freilich nicht fehlen, daß man auf das Verfahren der Re gierung !n den Kreislanden bei Aufhebung solcher Concessionsbe- fugnisse als auf einen Grund hinweist, daß man mit den hier in Frage befangenen Befugnissen gleichergestalt gebahren könne, während denn doch diese letztem durch den Traditionsreceß, der mit ausdrücklichen Worten der Rechte, Privilegien und Freihei ten der geistlichen und weltlichen Stände, des alten Herkvm<
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