Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 178. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
lich, und man müsse doch wissen, wie weit das äussch.lie ß- lichgehensoll. ' - Der Prä sich e n Entgegnet,- daß,- fob'qMch PrMsofl die Erklärung abgegeben-sti, man habe es so verstanden,-d'aMicht zum zweiten und dritten Abschnitt allein die Erklärung gefor ¬ dert worden sei, darin schon die Reservation der Rechte der Kammer liege. ' ' ' gebrachtwerden könne; ich-glaube doch, dem in der-Landtags- ordnung ist blos vonVertheilung des Deputationsberichtes die Rede >. keineswegs -aber von, einem Anträge bei Beurthejlung eines°Vertragtz oder eines Gesetzes. Ich' muß ferner bemerken, daß man in geheimer Sitzung damit einverstanden wgr, es soll über das Ganze abgestimmt werdem Ich füge nochchinzu, daß dieß das Aeußerste sein würde/ da die Regierung demGegenstand Staatsminister v. Ze sch au ist der Ansicht, daß-es jetzt der Erklärung nicht bedürfe. In diesem Anträge-liege das, daß die Kammer sich über die von ihr beschlossenen Modifikatio nen und über die Puncte einperstanhen erkläre, welche. ihr vost der Regierung zur Erklärung vorgelegt worden; 'sie sage fer ner, sie empfehle die übrigen gestellten Anträge zur Berücksich tigung. Durch die ständische Schrift, wenn eine Vereinigung sich herausgestellt Haven sollte, werde sich zeigen, in welchen Punkten die Ansicht der Kammer hon der der Staa.sregierung verschieden sei, und indem die Kammer Puncte zur Begutach tung empfehle, werde es nicht an Gelegenheit fehlen, sich dar über auszusprechen, ob diese oder jene Ansicht sich zUr Begut- achtung oder Erklärung geeignet habe. Abg. Hau ßn er erinnert, daß die Deputation früher em ganz anderes Gutachten, vorgelegt Habe, als jetzt zur Sprache komme; nach der Lüpdtagsordnung dürfe aber kein Gutachten der Deputation zur Berathung kommen, als bis cs auf die Tagsordnung gesetzt worden. Da nun das vorliegende Gut achten ganz etwas anderes sei/ so müsse nach der Landtagsvrd- nung gegangen werden, wenn nicht hier der Fall ekntrete, daß dieser Gegenstand als dringend angesehen werde. Der Präsident bemerkt, daß sich die Deputation con- form mit dem Vorschläge erklärt habe, und er glaube nicht, daß die Landtagsordnung hier angezogen werden könne. Abg. Haußner bleibt bei seinem Anträge stehen, und zwar um so mehr, als er kn den Worten, daß,die übrigen Ge genstände zur Berücksichtigung der Staatsregkerung empfohlen werden sollen, findet, daß die Kammer sich dadurch ihres Rech tes begebe, Ausstellungen zu machetz. Der Präsident macht aber darauf aufmerksam, daß es heiße, sie ertheile unter den von ihr beantragten Modifikationen ihre Zustimmung; man nehme ja keine Modifikation zurück, und er glaube, daß dieses die Rechte der Kammer hinlänglich sichere. Abg. Axt erinnert daran, daß gleich bei Anfang der Dis kussion ein ähnlicher Antrag vom Abg. Eisenstuck gestellt wor den sei, von dem er nicht gehört habe, daß er sei fallen gelassen worden, wornach erst ein anderer Antrag zur Sprache gckom-! men sek, über welchen nun sofort abgestkmmt werden sollte. Er k stelle daher die Frage, ob der Abg. Eifenftuck seinen Antrag habe fallen lassen? Prä si d en t glaubt seines Erachtens nach, daß er ihn habe fallen lassen, indem er dem Vorschläge des Staatsmknisters bei getreten sei; und es äußert V Abg.-Eisenstuck: Der Abg. Haußner hat einen Zweifel, darüber erhoben, ob der Gegenstand heute zur Beschlußnahme nicht als dringend bezeichnet hat', ob die Kammer ein.BedeNken habe, die Abstimmung.heute vor sich gehen zu lassen. . Hab sie ' kein Bedenken dabei, und die königlichen Commissare auch-nicht, so tritt gegen die sofortige Abstimmung kein Hinderniß ein. Was die Fassung betrifft, so scheint das einzige Bedenken zu sein/ daß man Meint, es könnten die Rechte der Kämmer in so fern gefähr det sein, als man die Berechtigung der Kammer zur Zustimmung zu diesem oder jenem tz. ausfchließen wollte. Ich glaube aber, daß, wenn im Protokolle sich deutlich ausgesprochen wird/ wie man die Sache beantrage, dieses Bedenken sich erledige; denn ich kann nicht denkens daß die Regierung aus solchen Aeußerungen jemals die Folgen ziehen könnte, daß die Kammer, auf ihr Recht, welches ihr verfassungsmäßig zusteht, verzichtet habe, umsowe niger, als im Derrtte sich nicht auf den 2. und 3. Abschnitt allein beschränkt wird, sondern alle Verhältnisse zwischen der Oberlau sitz und den Erblanden zur Erklärung gestellt sind, Es ist auch kein Zweifel daran; denn bei allen den Punkten, wo von ober- lausitzer Behörden die Rede ist, tritt auch das Interesse der Erb- lande ein. Ich glaube auch, es würde hier kn der Kammer kaum zu einem Resultat führen, wenn man Gewißheit darüber erhalten wollte, welche Puncte die sind, die sich zur Begutachtung, und die sich zur Erklärung eignen. Es ist das eine Frage, die, wenn sie streitig sein sollte, nur im äußersten Falle ihre Entscheidung durch den Staatsgerichtshoferhalten könnte. WeUn-die Kammer sich dafür ausspricht, daß der Vorbehalt.im Protokolle ausgespro chen werde, so glaube ich nicht, daß ihren Rechten etwas verge ben sei. Das Einzige wäre noch, wenn die Kammer die Ansicht haben sollte, als ob der Particularvertrag in allen Clauseln und Punkten, keinen einzelnen H. ausgenommen, ein solcher sei, wel cher der ständischen Zustimmung bedürfef in so fern würde frei lich der Beisatz Bedenken erregen. - Sollte dieses Bedenken in der Kammer vorwalten, so komme ich, wie innrer, wieder auf mei-, nen ersten Antrag zurück; aber ich finde nicht bedenklich,, daß die Kammer sich so aus spreche , wie vom Hrn. Staatsminister beän- tragt worden, jedoch vorbehältlkch einer sichern Erklärung km Protokolle. . Der Präsident stellt also die Frage: Will die Kammer dem oberlausitzer Vertrage, kn so weit er ihr zur ^Erklärung vor gelegt worden, unter den von ihr beantragten Modifikationen die Zustimmung crtheilen; zugleich aber die übrigen Gegenstände der Regierung zur Berücksichtigung empfehlen? Ueber diese Frage erfolgt Namensaufruf, bei welchem sie durch'Majorität beja hend entschieden wird. - Eine verneinende Antwort gaben die Äbgg. Bergmann, v. Friesen, Domsch, Ml. Richter (ausZwickau), Rostitz und Iänckendorf, Schuster, v. Mayer, Haußnkr,
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview