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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 178. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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behörden hindernd auf den Betrieb wirken. Hinderungen wa ren ja dem Staatsinteresse selbst zuwider. Und directe Veran staltungen gewisser Ausführungen und Unternehmungen, die die Behörden wohl, nicht aber die Hüttenwerksbesitzer für nütz lich halten, können nicht getroffen werden, weil diese, nicht aber jene über das, erforderliche Geld zu disponiren haben. Wenn ich nun also nicht der Meinung sein kann, daß der Staat der bisher ausgeübten Beaufsichtigung und Controls des Hüt tenbetriebes entsagen solle., und die allgemeine Wohlfahrtspoli- cci sich ohnehin auch auf die genannten Werke erstreckt, so finde ich den Antrag unter 2. zwecklos, und wünsche, daß er nicht mit an die Regierung gebracht werden möge. DerReferent bemerkt, daß dieserAntrag vorzüglich durch die Eingabe von Grieshammer erfolgt sek, und verliest dieselbe, wornach Staatsminister v. Ze sch au: Er habe den Gegenstand als abgcthan betrachtet, sonst würde er den Referenten ersucht haben, der Kammer das vorzutragen, , was der Deputation von dem königl. Commiffar in der Deputation mitgetheilt worden sei; er bestehe aber nicht darauf, in so fern die Sache als erledigt ange- sehen'werde. Auch in Bezug auf den vorliegenden Antrag müsse er bemerken, daß auch, hier nicht angeführt worden, was der kö nigliche Commiffar im Allgemeinen und in Bezug auf den specicl- len Antrag mitgetheilt habe, daß namentlich auf Witten diese An ordnung geschehen sei, und daß der Antrag nicht bloß auf die Wohlfahrtspolicei, sondern auf die Aufsicht zu erstrecken sei, welche durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben. Uebrigens könne der Negierung nichts daran liegen, die Aufsicht weiter aus zudehnen; aber eine besondere Forderung sek, wenn die Staats regierung eine Unterstützung geben, und sich doch der Aufsicht ent- schlagen sollte. Er trage daher an, den Antrag so zu modisiciren, daß die Verwaltungsaufsicht über diesen Betrieb nicht weiter ausgedehnt werde, als schlechterdings erforderlich sei. Weiter auszudehnen, sei die Regierung nicht gemeint. Abg. Axt nimmt diese Aeußerung, daß die Aufsicht nicht weiter ausgedehnt werde, als notwendig sei, dankbar an, glaubt jedoch, daß den Unter- und Mittelbehörden daran liege, sie weiter auszudehnen, um sich größeres Gewicht zu verschaffen, und die Besitzer solcher Werke möchten nicht immer über solche Kleinig keiten bei dem Ministerium Klage führen. Der Zweck der Aufsicht könne nur auf die Solidität des Betriebs und auf Sicherheit der Abgaben gerichtet sein. Ersteres müsse man den Besitzern selbst überlassen, und letzteres werde durch Vereinfachung der Abgaben herbeigeführt; daher halte er keinen dieser beiden Gründe stich haltig, und bleibe bei dem Anträge der Deputation stehen, indem diese für nothrvendig gehalten habe, worin sie das schlechterdings Erforderliche erkenne, und das liege in der Wohlfahrtspolicei. Abg. Oehlschlagel: Der Abg. Art spricht von einem anderen Gegenstände, als von welchem eigentlich die Rede ist. Es handelt sich hier blos um eine Aufsicht über Hüttenwerke, nicht über Gruben. Die Frage, ob der Bergbau unter Auf sicht des Staates zu stellen sei, oder nicht, ist eine Lebensfrage für jenen. müßte ich darauf antragen, baß ein schriftlicher Antrag darauf eingereicht und auf die Tagesordnung gebracht würde. Vicepräsident bemerkt, daß bei allen Unternehmungen die Oberaufsicht dem Staate zukomme, und er sollte meinen, daß in den Worten: „schlechterdings erforderliche" allen Klagen ab geholfen sei. Abg. Haußner erklärt sich aber für das Wort: „Wohl fahrtspolicei," da viele veraltete Gesetze noch bestünden, und in Folge dieser die Aufsicht durchgeführt werden könne, wenn sie auch nicht erforderlich sei. Vicepräsident halt dafür, daß die Deputation hätte speciell angeben sollen, was sie unter dcm Worte verstehe. Abg. Haußner entgegnet, .daß die Deputation nicht nöthkg gehabt habe, eine Definition darüber zu geben, was allgemeine Wohlfahrtspolicei sei; denn dieses Wort sek allgemein ver ständlich. Abg. Eksenstuck findet in der Fassung eine große Un-. deutlichkeit, indem man nicht wisse, ob nür die im Bericht ver zeichneten Werke gemeint seien, oder ob der Antrag in der All gemeinheit gestellt sei; dem ersten Bericht der Deputation nach sei anzunehmen, daß man den Antrag in der Allgemeinheit ge stellt habe. In dem einen wie in dem andern Fall müsse seiner Ansicht nach die policeiliche Rücksicht der vorzüglichste Grund sein, warum die Oberaufsicht des Staates kn Wirksamkeit trete. Einen Grundfehler bei den Bergamtern finde er darindaß die Justiz und Verwaltung bei ihnen vereinigt sei, zum Nach theil derjenigen/ welche unter ihnen stünden, wahrendferner alle Staatödkener fixirt seien, sei dort noch das Sporteln im Gange, und. er gestehe, hatten diese Fehler ihr Ende gefunden, so würde sich Vieles erledigen. Denke man sich die Verwal tung und Justiz in einer Hand, so werde eine unangenehme Berührung nie aufhören, und es sei sehr bedenklich, wenn diesen Behörden die Aufsicht übergeben sei; denn es gebe man che Fabrikationen, manche Betriebe, welche Geheimnisse erfor derten, und gestehe man diesen Behörden zu, die Aufsicht zu führen, so könnten sie sich unter diesem Vorwande dann das Geheimniß eigen machen, weil die Justiz und Verwaltung in einer Hand vereinigt seien. Wenn das Wort: „allgemeine Wohlfahrtspolicei" aufgenommen werde, so werde sich Alles heben; denn eine andere Beaufsichtigung könne der Staat nicht in Anspruch nehmen. Meistens rührten die Klagen hier von der ! Ueberschreitung der Bergamter her, in der Gesetzgebung finde I sich keine Beschränkung, welche der Freiheit der Gewerbe stö- z rend entgegentrete, die Klagen beruhten blos in den Mißbrau schen, und daß die Staatsregierung diesen Abhilfe gebe, stehe der Kammer zu, einen Antrag darauf zu richten. Er gebe der Kammer nur noch anheim, ob nicht das Wort: „Sicherheits police!" mit ausgenommen werden solle. Abg. Sachße halt die Einwirkung der Bergamter auf den Bergbau für wohlthätig, und wünscht sie in Kraft erhalten zu wissen, worauf Der Präsident die Frage stellt, ob der Antrag: das Sicherheitspolicei" mit aufzunehmen, unterstützt Sollte sie zur Discussisn gebracht werden, so-Wort:
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