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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 189. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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1822 emanirten Militairstrafgesetzbuche abweicht, aus der Ge werbeordnung nur das, was sie über das Patentwesen in Anse hung neuer gewerblichen Erfindungen und Unternehmungen, so wie allenfalls auch, was sie wegen derjenigen Gewerbe, die auf dem Lande betrieben werden dürfen, enthalt und aus dem Gesetze über Staatsangehörigkeit rc. in der 2. Kammer nur die Grund sätze über das Heimathsrecht ausgehoben und beziehendlich den Standen vorgelegt werden, damit diese ausgehobenen Puncte zu seiner Zeit Seiten der Staatsregierung durch Gesetz oder Verord nung resp. interimistisch zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden. Es wird die von dem Präsidenten r'n Bezug auf jedes der beiden erstem Gesetze besonders gestellte Frage: ob die Kam mer hierin dem Dcputationsgutachten beitrete? einstimmig mit Ja beantwortet. Was dagegen das Gesetz über Staatsangehörigkeit rc. an langt, so findet Bürgermeister Hübler darum ein Bedenken gegen das Deputationsgutachten, weil darin eine Vorschrift liege, welche man der 2. Kammer machen würde. Prinz Johann entgegnet, daß es sich ja hier nur darum handle, der Negierung Vorschläge zu thun. v. Carlowitz: Auch die 1. Kammer sei dabei betheiligt, was in der 2. berathen werde, und zugleich entlassen werden könne. v. Deutrich: Es hänge ja immer noch erst von der 2. Kammer ab, ob sie sich mit dem Vorschläge vereinigen wolle. Es stellt daher nun der Präsident die Frage: Tritt die Kammer dem Deputationsgutachten auch rücksichtlich des Ge setzes über Staatsangehörigkeit rc. bei? worauf Bejahung mit 29 Stimmen gegen 1 erfolgt. Hierauf wird die Sitzung nach 2 Uhr vom Präsidenten ge schlossen. Hundert und vier und achtzigste öffentliche Si tzung der zweiten K ammer, am 24. Januar 1834. Vortrag mehrerer DeMationsberlchte. Die Sitzung wird nach All Uhr eröffnet, das Proto koll der vorigen verlesen, genehmigt und von den Abgg. No- stitzund Jänck.endorf und Schier z mit vollzogen. Auf der Negistrande stand als neu verzeichnet: 1) Der Abg. Meisel überreicht unterm 21. Januar 1834 eine Petition der Glaserinnung zu Dresden vom 20. Januar, worinnen dieselbe darauf anträgt, daß sich die 2. Kammer bei der hohen Staatsregierung dafür verwende, daß ihnen das Fertigen von Fensterrahmen gestattet, oder wenigstens diese Pe tition an diejenige Deputation abgegeben werde, welcher die Begutachtung der Gewerbeordnung übertragen werden wird; an die 4, Deputation. 2) übersendet das hohe Gefammtmini- sterium unterm 16. Januar 1834 die von der2. Kammer unterm 7. November 1833 erbetene Auskunft in Betreff der Petition -er Stadt Mutzschen, wegen Befreiung vom Chausseegelde bei der Einnahme zu Wermsdorf. Auf der Tagesordnung, zu welcher man nun übergeht, stand zuvörderst der Bericht der 4. Deputation über die von der Stadt Mylau wegen Zuziehung zur Steuermitleidenheit ge führte Beschwerde. , Abg. Runde besteigt als Referent° die Rednerbühne, und trägt den betreffenden Bericht vor, wie folgt: Der Rath und die Commun desStädtchens Mylau hat in einer an die 2. Kammer gerichteten Schrift in Folge eines von dem Obersteuercollegio unterm 4. Juli 1826 ihr abgeforderten- jährlichen Beitrages von 107 Thlr. zu den neuen und erhöheten Staatsbedürfnissen Veranlassung genommen, diese Verordnung als einen Eingriff in das ihr von jeher zugestandene Privilegium der Steuerfreiheit zü bezeichnen, und deshalb bei den Standen Beschwerde geführt. — Sie giebt an, daß Kaiser Karl IV. im Jahre 1367 wegen der damals grassirenden Pest aufdem Schlosse zu Mylau residirt, und zum immerwährenden Andenken dem Städtlein eine Urkunde habe ausstellen lassen, in Folge deren die dasigen Einwohner niemals einige Steuern zu geben schuldig sein sollen; daß zwar diese Urkunde selbst bei einem Brandun glück, aufdem Schloße Wiesenburg, wo solche verwahrt gewesen, un Jahre 1547 mit vernichtet worden; dessen ohntrachtet das gedachte Privilegium späterhin von dem Hause Sachsen stets an erkannt und ihre Steuerimmunktät noch unlängst durch einen ausdrücklichen Befehl des höchstseligen Königs Majestät geschützt worden sei. — Wenn nun durch das königl. Mandat vom 20. März 1810, betreffend die Entscheidung verschiedener Steuer fragen, noch überdieß gesetzlich festgcstellt sei, daß alle vor dem Jahre 1661 ertheilte Privilegien auch hinführo ihrem buchstäb lichen Inhalt nach bei Kräften erhalten werden sollen, wenn ferner aus dem wörtlichen Inhalt jenes kaiserlichen Privilegii hervor gehe, daß die dortigen Einwohner niemals einige Steuer geben sollen, und mithin dadurch deren Befreiung von allen und jeden Steuern ohne Unterschied, sie mögen ordinaire oder extraordknaire, direkte oder indirekte heißen, ausgesprochen sei; .im Uebrigcn aber laut eines Reskriptes von Friedrich Wilhelm, Herzog zu Sachsen und chursachsischem Administrator, unterm 24. Octbr. 1600 aus drücklich anbefohlen worden sei, daß es bei solchem Privklcgio nochmals verbleiben solle, und kn diesem Befehl eine unverkenn bare Bestätigung desselben sich beurkunde, so müßten sie die Ver ordnung des Obersteuercollegii vom 4. Juli 1826, worin der Commun Mylau ein jährlicher Beitrag zu den neuen und erhöhe ten Staatsbedürfnifsen angesonnen werde, als einen Eingriff in ihre bestehenden Vorrechte betrachten, und nach einer vergeblich deswegen bei allen Instanzen eingelegten Appellation ihre einzige Hoffnung auf die jetzt versammelten Stande richten. Sie suchen deren Verwendung zur Abstellung ihrer Beschwerde um'so mehr nach, da ihnen die neuerdings abgeforderte Einlieferung der von den Jahren 1828, 1829, 1830, 1831, 1832 und 1833 aufge laufenen Rückstände dieser Beiträge von summarisch 642 Thlr. ganz unmöglich falle, und selbige im äußersten Falle nach Ana logie des Ablösungsgesetzes beurtheilt und ihnen Entschädigung dafür gewährt -werden muß. — In dem dieser Beschwerde alle- girten abfälligen Bescheid des Finanzministerii vom 5. August 1833 ist zwar erwähnt, daß die hier in Anregung gebrachten Ver hältnisse vielfältig erwogen worden sind, mcht aber die Gründe beigefügt, welche die Finanzbehörde bestimmt haben, das Städt chen Mylau erst seit 1826 mit Steuern in extraordinariis zu be legen, und als richtiges Verhältniß für selbige den jährlichen Bei trag auf 107 Thlr. zu normiren. In dieser Beziehung fand sich die unterzeichnete Deputation veranlaßt, durch das Präsidium der Kammer von dem Gesammt- ministerio sich die Acten zur genauem Prüfung dieser Angelegen heit zu erbitten. —.Die ihr hierauf zugekommene schriftliche Mit- theklung bestätigt zwar die Authenticitatder von den Petenten für ihr Privilegium angezogenen Urkunden und Rescrkpte im Allge meinen; berichtigt aber deren Fassung durch den Umstand» daß
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