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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 194. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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weil sie und die Maschinen den Innungen großen Abbruch gethan,' und die Freiheit, dieselben zu etabliren, auch ihre Nachtheile mit sich führen kann, und mit sich geführt hat? — Dieß ist die Re gierungsweisheit, das kommende Bedürfniß vorauszusehen und durch zeitige und kluge Maßregeln den Uebergang von Einem zum Andern nicht durch Extreme zu führen, sondern allmählig zu bewirken. — Die erhöhte Thätigkeit der Industrie hat Be dürfnisse hervorgerufcnj die man früher hei vielen Classen der Staatsbürger nicht kannte, daher auch das Streben nach einem Erwerb, der diese Bedürfnisse zu befriedigen vermag;' mögen diese Bedürfnisse eingebildet sein, oder nicht, der Staat hat nicht das Recht, über die Bedürfnisse der Staatsbürger zu entscheiden, und hätte er es, er würde dieses Recht nie in Ausübung zu brin gen vermögen. — Der Staat kann nun aber nicht direct für die Befriedigung dieser Bedürfnisse sorgen, und muß er es dem Ein zelnen überlassen, sich seinen Unterhalt selbst zu verschaffen, ja, verlangt er noch Abgaben von demselben, und setzt er Strafen auf die Beeinträchtigung der Ekgenthumsrechte Anderer, so muß er auch jedem Jndividuo gestatten, sein Fortkommen, seinen Unterhalt in jedem staatsrechtlich und moralisch erlaubten Ge werbe zu suchen, und ist jede Beschränkung hierunter ein um so härterer Druck, je mehr Hindernisse die Natur und die indivi duelle Lage des Einzelnen und das Leben im Staate an und für sich schon dem Erwerbe des Unterhalts entgegenstellt. — Be trachtet man aber nun das Jnnungswesen an und für sich, in Bezug auf ihren Einfluß auf den Wohlstand der Städte, so darf man mit voller Ucberzeugung die der Ansicht der Majorität ganz entgegengesetzte Meinung aussprechen, daß eben deren Fortbe stehen dem Flor der städtischen Gewerbe nachtheilig, für alle übri gen Mitglieder dieser Communen aber nicht weniger lästig sei. Dieß Innungswesen ist wie ein Baum zu betrachten, dem man die Pfahlwurzel abgcschnitten und die übrigen Wurzeln entblößt hat, von welchem man aber noch dieselben Früchte erwartet, als wie zu der Zeit, wo derselbe in seinen vollen Saften, mit weit belaubten Zweigen dastand. — Das Jnnungswesen, wie solches sich im Mittelalter ausbildete, gehörte zu denjenigen Erscheinun gen , wie sie im Leben der Staaten häufig vorkommen; erzeugt von den Bedürfnissen damaliger Zeit, leistete es fast zwei Jahr hunderte hindurch, und so lauge, als alle Staatsinstitute aus demselben Geiste, nämlich dem Corporationsgeiste, welcher dem Deutschen höchst eigenthümlich war, hcrvorgingen, die wesent lichsten Dienste. Als aber der Einfluß der Corporatkonen sank, als dieStände sich mehr und mehr vermischten, als die Bildung nicht mehr aus schließliches Eigenthum Eines Standes im Staate blieb, als nicht mehr das Gewerbe vom Vater auf den Sohn forterbte, oder vielmehr als dieß Gewerbe nicht mehr einen ganz eigenthümlichen Stand bildete, von der Zeit an sing das Mark dieses majestäti schen Baumes zu kränkeln; als aber das Abgabenwesen eine ganz andre Basis erhielt, als geregelte Grundsteuern die Kraft des platten Landes, welche die erhöhte Industrie der Agricultur ken nen lehrte, mehr in Anspruch nahmen, und als man spater eine Zeit lang fast ausschließlich die Sicherheit der Abgaben in dieser Grundsteuer suchte, da stockte die Circulation des Saftes; als aber die vollendeten Fabriken und die hierbei angewendeten Ma schinen die zeitherigen Vortheile, welche das Jnnungswesen für einzelne Fabrikationszweige gewährt hatte, mehr und mehr ent behrlich machten, als endlich die Nationalökonomie zu einer Wis senschaft ersten Ranges erhoben, die Freiheit des Gewerbes als einzige richtige Basis des Staatshaushalts predigte, da begann man die Wurzeln des unabstandigen Stammes zu untergraben und abzuhauen, und wehmüthig blickt der Enkel auf dm sterben den Baum, der ihm nickt mehr den Schatten gewahren will, un ter welchem sein Ur- Ur-Ahn sich so behaglich fand. — In Sach sen, wo das Jnnungswesen vielleicht noch am meisten in Deutsch land erhalten ist, zeigt sich die Wahrheit dieses Bildes am deut lichsten. — Klagen die Innungen nicht über die Nahrungslosig- keit, nicht über die Vermehrung der Handwerksmeister, nicht über schlechte Zucht der Gesellen, nicht über die Eingriffe in ihre Gerechtsame, nicht über das Ueberhandnehmen der Pfuscher? — Nun wohl, wenn dieses bei bestehenden Innungen geschieht, wie soll deren Aufhebung noch zu fürchten sein. — Rechte anerkennen, die man täglich beeinträchtiget, die man dem Bedürfnisse der Zeitgemäß beeinträchtigen muß, ist das schmähliche Mittelding zwischen Wollen und nicht Können, ist die Haupttriebfeder der Unzufriedenheit für alle Theile; der Eine Theil ist unzufrieden, weil chie Rechte gekränkt, der Andre, weil sie ihm nicht in voller Ausdehnung, seinem Bedürfnisse gemäß, gegeben werden.— Kann man den alten Zustand nicht herbeiführen, so wolle man die Mittel offen und fest ergreifen, diese Ueberreste zu beseitigen, soweit das gefühlte Bedürfniß der Gcwerbsfreiheit solches erfor dert; es ist ein kränkender Spott, die Innungen für Rechte zins bar zu machen, deren Ausübung ihnen nicht mehr gestattet wird; eine Verletzung der natürlichen Rechtsprincipien, jemanden. Staatsabgaben.auferlegen, und ihm die Mittel abschneiden, sich seinen Unterhalt zu erwerben. Erfordert es auf der einen Seite die Gerechtigkeit für das platte Land, und die gesteigerte Indu strie, die vermehrtePopulation, welche ohne Freiheit der Erwerbs mittel nicht bestehen kann, daß die Gewerbefrekheit eingeführt werde, so erfordert es die Gerechtigkeit gegen die vom Staate mehr und minder anerkannten Rechte der Innungen, daß bei ih rer Aufhebung die Bctheiligten entschädigt werden, besonders, da, wo der Creditgeringer Classen der Handwerker auf diesen häufig ! theuer erworbenen Gerechtsamen beruht, welche wie ein sic« real« gekauft und verkauft oder vererbt wurden; zu welcher Entschädi gung Mittel vorhanden sind, die nicht aus der Staatskasse zu schöpfen. — Die Geschlossenheit der Innungen ist langst gesun ken, statt 10 Meister zählt die Innung 100; däs Recht der Ver weigerung der Aufnahme ist größtentheils gesetzlich beschrankt, und wird täglich nach Willkühr der Behörden aufgehoben. — Für mehrere Gewerbe hat man die Betreibung auf dem Lande frei geben müssen; alles Zeichen, daß man vergebens dem Be dürfnisse der Zeit sich entgegenstemmt. — Aber eben diejenigen Gewerbe, welche über Uebcrfüllung klagen, können nur diebe stehenden Jnnungsverhältnisse deshalb anklagen. Der Andrang nach den Städten muß um so größer werden, je weniger Gewerbe auf dem Lande betrieben werden können, und je weniger man je mand mehr verwehren kann, ein innungsmäßiges Gewerbe zu erlernen; ja man dürfte behaupten, daß diejenigen Gewerbe, de ren freie Ausübung auf dem Lande erlaubt ist, am wenigsten über Uebcrfluß klagen; wenn nun die Betreibung eines Gewerbes ausschlüßlich an die Städte gebunden ist, so muß auch der An- drang desto größer sein, den einzigen Ort aufzusuchen, wo dieß Gewerbe betrieben werden darf; und was wird dadurch bewirkt, Nahrlosigkeit des Gewerbes und Ueberlystung der städtischen Communen mit Armen und Bettlern; zum Flor der Städte kann daher das Bestehen dieser Verhältnisse nicht dienen, beson ders dann nicht, wenn Bürger und Meister nicht Hand in Hand gehen, die an und für sich gar nichts mit einander mehr zu thun haben. Aus der Freigebung der Ausübung der Gewerbe würde da her nur eine große Vertheilung der Gewerbtrcibenden zum Vor- theil des ganzen Landes folgen. — Man sagt, daß der Wohl stand der Städte dadurch verlieren werde, wenn die Gewerbe auf dem Lande vertheilt würden, weil dort weit wohlfeileres Le ben sei. — Zugegeben, dgß es wohlfeiler, so ist eines Theils der Preis der Waare niedriger auf dem Lande als in den Städten, so i würde andern Theils daraus folgen, daß sich sehr viel Meister, ! wenn ihr Vortheil es erheischt, auf das Land begeben würden; desto besser, denn wenn z. B. 5000 Handwerker Dresden ver ließen, würden die übrigen desto besser daselbst leben, weil sie
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