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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 185. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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gewahrt werden, weil dicß fast nm, wenn der Zweck sonst wahr scheinlich nicht erreicht werden würde, — aus welchem Grunde von den in Lvrwgellviz beauftragten Staatsmimstern eben der notorisch sehr hilfsbedürftigen Stadt Waldheim zur Herstellung der abgebrannten dasigen Kirche eine allgemeine Äirchencollecte bewilligt worden ist, — zu geschehen pflegt, was hier nicht anzu nehmen ist. Es wmde auch, wenn man öfterer zu dergleichen Collecten seine Zuflucht nehmen wollte, deren Ertrag noch gerin ger ausfallen, als es der Fall schon jetzt ist, da allerdings die Wohlthätigkeit des Publicums vauch für andere Zwecke nicht selten in Anshruch genommen wird. Der Präsident: Nach dieser Erklärung scheint sich der Gegenstand zu erledigen, und es würde weiter nichts zu thun sein, als den Protocollextract an die 2. Kammer gelangen zu lassen. Die Kammer ist damit einverstanden, und da mit der künf tigen Woche die neue Ordnung beginnen soll, wornach wöchent lich drei Sessionen stattft'nden, jede um 8 Uhr beginnen und um Z Uhr endigen soll, so wird die nächste Sitzung auf kom menden Dienstag angefetzt, und für die Tagesordnung die Ge- rathung über die Jmmobiliar-Brandversiche- rungsanstalt bestimmt. Der Präsident macht hierauf der Kammer noch die An zeige, daß v. Carlowitz sich wegen Kränklichkeit habe ent schuldigen lassen, und schließt gegen I Uhr die Sitzung. Hundert und sieben u. neunzigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 28, Januar 1834. Werathung über das Gesetz, die Zmmobiliar-Brandversicherungsanstalt betr. Die Sitzung wird um achiUhr eröffnet, das Prowcoll der letzten verlesen und nach seiner Genehmigung von dem Bischof Mauermann und v. Hermann mit unterzeichnet, hierauf die Negistrande verlesen, wie folgt: 1) Protocollextract der 2. Kammer vom 17. Januar 1834, die andexweite Werathung wegen Organisation der Steuerbehör den betreffend. 2) Desgl. vom 21. Januar, die Werathung der zwischen beiden Kammern eingetretenen Differenzen wegen der Schlachtsteuer betreffend. 3) Desgl. von demselben Tage, die Reklamation der Poziceioffizianten zu Dresden wegen her ihnen gemachten Gehaltsabzüge betreffend. 4) Bericht -er 3, Deputation, sechs verschiedene Petitionen in Strqßenbauan- Helegenheiten betreffend, Für die Tagesordnung war die Werathung über das Ge setz, die Immobiler - Brandversicherungsanstalt betreffend, angesetzt, Arptshauptm. v. Welck, als Referent, besteigt die Red nerbühne, und eröffnet die allgemeine Werathung mit folgenden Worten: Es könnte vielleicht bei der Wichtigkeit und Vielseitig keit des Gegenstandes angemessen erscheinen, diesen Vortrgg selbst mit der Geschichte unseres vaterländischen Brandkaffenin- siituts zu eröffnen, wobei der Modifikationen Erwähnung zu thun sein dürfte, welche das Institut im Laufe der Zeit .erfahren Hat, und die Wünsche speciell anzuführen, welche von den frü heren Ständen ausgesprochen worden sind. Die Ausführlichkeit Druck uüd Papier von B° G. Teubner in Dresden. der Motiven, welche von der Staätsregierung zu dem Gesetz entwürfe gegeben worden sind, die Gründlichkeit des Berichtes - der Deputation der 2. Kammer und die Discussion in der 2. Kammer selbst, dürsten aber mich einer solchen historischen Darstellung um so mehr überheben, da es nur zu Wiederholun gen führen würde. Nur die allgemeine Bemerkung erlaube ich mir auszusprechen, daß alle ständischen Anträge, welche eine Abänderung des Mandates vom Jahre 1784 bezweckten, un verkennbar auf der Uebcrzeugung beruhen, daß jene gesetzlichen Bestimmungen den Mißbräuchen nicht hinlänglich vorbeugen, und daß dergleichen Mißbräuche sich leider von Jahr zu Jahr vermehrt haben. Daß wir durch Annahme des vorliegenden Gesetzes uns dem Vorwurfe aussetzen, ein Gesetz für Brandstif ter gegeben zu haben, ist eine Behauptung, welche ich am aller wenigsten von der Stelle, die ich jetzt entnehme, aussprechcn ' möchte. Das sächsische Volk steht noch nicht auf der Stufe der Demoralisation, daß wir ein Zusammenwirken aller und jeder Institute nöthig hätten, den Schutz des Gesetzgebers anzurufcn, um sich vor verbrecherischen Absichten eines Nachbars geschützt zu sehen. Eine übertriebene Speculationssucht, die Nachtseite unserer Zeit, ist es, wodurch das Wohl Anderer gefährdet wer den kann; das ist nicht zu verkennen, und die Pflicht des Ge setzgebers muß es sein, auch auf solche Mißbrauche Rücksicht zu nehmen. Was zunächst das Formelle betrifft, so hat die jen seitige Deputation für zweckmäßig erachtet, ihrer Kammer zu vörderst die Hauptprincipien vorzutragen. Diese sind im 1. und 2. tz. des Gesetzentwurfes zusammengefaßt (s. dies., so wie die frühem Beratungen der 2. Kammer über diesen Gegenstand in den Nrn. 102. und 141. d. B. u. flg.). Die Vorlage des jenseitigen ersten Deputationsberichtes würde sich daher auf die Begutachtung der darin liegenden beiden Fragen beschrankt haben, wäre nicht von der Deputation selbst die Ansicht ausgesprochen worden, daß zur möglichsten Vereini gung des rechtlichen Gesichtspunktes mit den policeilichen Rück sichten die Einführung der Classification nothwendig erscheine. Die Werathung der 2. Kammer hat daher die zwei Fragen um faßt: 1) Will man sich mit dem 1. und 2. §. einverstehen? und 2) Will man sich für die Einführung des Alassisicationssystems erklären? Die Deputation ist der Ansicht, daß nur die An nahme oder Verwerfung des ersten und zweiten ß. der Gegenstand der allgemeinen Werathung sein könne, und ich würde mir daher erlauben, mit Verlesung des königl. Dekretes und der Motiven züm Gesetzentwürfe zugleich die beiden ersten ßtz. damit zu verbin den. Sollte im Laufe der jetzt zu eröffnenden Discussion die Frage über die Einführung einer Classification erhoben werden, so würde ich die Bemerkungen der Deputationen zu Z. 23. und die Regierungsmotiven zu diesem tz. vorläufig der Kammer mit- thessen. (Fortsetzung folgt.) Die in Nr. 283. d. Bl. S. 2666. Spalte 1. enthaltenen Äußerungen des Hrn. V.Deutrich müssen folgendcrgestalt lauten: „Ich bin weit ent fernt, dem zu widersprechen, was als Thesis von dem Hrn. v. Carlowitz aufgestellt wurde; allein mein Satz war der, daß ich glaube, es werden bei den mildxrn Vorschlägen der Staatsregierung über Gegenstände von soeigen- thümlicher Beschaffenheit die erforderlichen Rücksichten auf die militairische Dksciplin in voller Maße'gMmmen worden sein. Dagegen bin ich wenig stens in dieser Beziehung eben so entfernt von dem Standpuncte, um zu bc- urtheilep, ob die von der Deputation in Antrag gebrachten Härtern Maßre geln die nothwendigm und die richtiger» sind." Verantwortliche Redaktion r v. Gretsch er-.
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