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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 171. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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25 und 30 Thlr.; einen noch wohlfeilem zu erhalten, ist nicht möglich. Man hat gemeint, daß die Deputation nicht recht ge habt habe, wenn sie größere Beitrage als Maximum gewünscht habe, indem doch wieder, wo sie nicht zu erreichen wären, das Ermessen der Kreisregierung eintreten müsse. Ich glaube aber, daß dieses Ermessen leichter ist, als wenn man die Beitrage dar nach bestimmen muß, wie die Almosenbekträge bisher waren; denn wir haben darüber keine gesetzliche Bestimmung. Man scheint auch die Kräfte der Gemeinden und der Nrtsarmenkasse verwechselt zu haben, indem man der Deputation den Vorwurf macht, daß sie durch ihren Vorschlag "den guten Willen der Ge meinde besteuere. Ich muß aber bemerken, daß es nicht heißt, nach den Kräften der Ortsarmenkasse, sondern der Gemeinde, und daß also erstere nicht in Betracht kommt. Man mußte einen allgemeinen Ausdruck wählen, weil die Kräfte der Gemeinden allerdings sehr verschieden sind, und da einmal das Ermessen der Behörde nicht zu vermeiden ist, so hat man geglaubt, der ein fachste Weg sei der beste. Staatsmini sterv. Lindenau: Bei der bereits geschlossenen allgemeinen und sorgfältig durchgeführten Berathung erlaube ich mir einige Lhatsachen noch vorzubringen, Es ist gesagt worden, daß der Staat mehrere und die Gemeinden die geringem Lasten aufbringen ssollten. Ich bemerke aher, daß für die Anstalten zu Colditz und Sonuenstein die generellen Kosten bedeutender sind als bei andern Armenkassen, da bei ihnen eine Menge Vorrich tungen nothwendig sind. In Sonnenstein macht der generelle Aufwand 56 Thlr. 21 Gr.; die speciellen Kosten 49 Thlr, 22 Gr.; in Colyitz der generelle Aufwand 52 Thlr., der specielle 50 Thlr., in der Blindenanstalt der generelle Aufwand 50Thlr,, derspc- cielle 49 Thlr, Als Minimum sind vorläufig 18 Thlr. angesetzt, es ist aber zugleich bestimmt worden, daß für ganz arme Ge meinden eine Ermäßigung eintreten soll; das Minimum wäre also 8 Gr, Rechnen sie zusammen, daß noch Kleidung, Woh nung, Arzneien rc. für solche Unglücklichen anzufchaffen sind, so zweifle ich, ob man mit 8 Gr, die Woche langen wird. Hieraus wird die allgemeine Berathung geschlossen und in die specielle eingegangen. ss.I. lautet: Die Gemeinden sind verbunden, Beitrage zur Unter bringung und Verpflegung der in die Landes - Heil- und Per- sorganstalten, mit Einschluß der Blindenanstalten zu Dresden, üufgenommenen Personen zu entrichten, dafern der dadurch er wachsende Aufwand aus dem Vermögen der aufgenommenen Personen selbst, oder von denen, die dazu privatrechtlich verbun den sind, nicht bestritten werden kann. Die Deputation bemerkte bei tz. 1. — 2.: Bei HZ. 1. und 2. hat die Deputation die Bemerkung ge macht, daß jetzt nochchier und da Zweifel obwalten: welches die zu Versorgung irgend eines Armen verpflichtete Gemeinde sei? Sie überzeugte sich aber, daß Bestimmungen hierüber nicht füg lich in das gegenwärtige Gesetz gehören, vielmehr diese Ungewiß heit durch die Landgemeindeordnung und Armengesetze zur Erle digung Zu bringen sein wird, Sie empfiehlt daher die Annahme dieser beiden Paragraphen. nen", und führt zu Unterstützung dieses Vorschlages an, daß .hier nicht die Frage beantwortet sei, woher dergleichen Perso nen ausgenommen seien, und er verbinde damit den Zweck, daß hier Reeiprocität statt finde, daß nämlich der, welcher einer Gemeinde nicht beiträte, auch nicht verlangen könne, daß die Gemeinde für ihn sorge. Der Antrag findet zahlreiche Unterstützung, womach auch Abg. Axt den Antrag stellt, am Schlüsse die Worte zu setzen: „oder dafern nicht von den betreffenden Kreisdirectionen deren gänzliche Unfähigkeit zu dieser Leistung bescheiniget wird"; er bemerkt dabei, daß er das, was in den Motiven angeführt und vom Staatsminister geäußert worden sei, daß es nämlich frei stehen soll, bei großen Unglücksfällen gänzliche Freilassung zu gewähren, im Auge habe, und da dieses nicht im Gesetz aus gesprochen sek, er wünsche, daß diese Bestimmung in das Ge setz ausgenommen werde. Staatsminister v. Lindenau bemerkt, daß er ein Be denken gegen das Amendement des Abg. Axt nicht habe, weil schon die Regierung diese Absicht habe. In Beziehung auf das erste Amendement müsse er aber bemerken, daß dadurch ein Be griff herein gebracht werde, welcher enger bestimmt sei. Es liege der Begriff darin, daß solche Personen zuletzt wohnhaft in der Gemeinde gewesen sein müßten; allein nach den jetzt gel tenden Grundsätzen würde diese Bestimmung nicht erforderlich sein; und es werde ein Begriff aus dem künftig gesetzlich fest zu stellenden Heimathsrechte hereingetragen, welches doch erst der Kammer vorllege, und er glaube, es sek besser, bei der Bestimmung des Gesetzentwurfes zu bleiben. Der Antrag des Abg. Axt wird hierauf ausreichend unter stützt und es bemerkt Abg. v. Thielau, daß er letzteres Amendement aus dem Grunde für nachtherlig halte, weil jede Gemeinde erklären werde, sie sei nicht im Stande, Beiträge zu geben. Wenn man auch die Beiträge auf 10 Thlr. herabfetze, so würden im mer Vorstellungen aus den Gemeinden kommen, welche darauf hinzielen würden, noch diese 10 Thlr, herabzusetzen. Es sek nicht ausgeschlossen, daß die Kreisregierung herabsetzen und er lassen könne; wenn aber der Staat die Verbindlichkeit haben soll, die einzelnen Communen unbedingt zu übertragen, so habe er sie auch in andern Fällen, und er bejurchte, daß dieser Vorschlag ganz gegen den Grundsatz des Esches laufe, wel cher auf die Verbindlichkeit der Communen geste ll sei. Vicepräsident stimmt dieser Ansicht bei, und hält für angemessener, lieber eine Erleichterung statt finden zu lassen, als gleich im l.tz. dem Begriff des Gesetzes zuwider den Versuch zu machen, den Grundsatz, von dem das Gesetz ausgehe, zu vernichten. Abg. Axt erklärt, daß er die Desorgnkß des Abg. v. This- lau nicht theilen könne; denn es gäbe noch viele Gemeinden, welche unter ihrer Ehre und Würde hielten, auf diese Weisr. an die Gtaatsregierung zu kommen." Auf der andern Seite dürft man auch von der neuen Organisation der Verwaltungsbehörden daß diese sich sehr genaue Kenntmß der Gemeinen Vftepräsident V. H a a s-e beantragt bei diesem tz. die Eur- schaltung der Worte: „aus ihrer Mitte aufgenommens Perso-erwartm,
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