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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 199. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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hende Aufwand auf'Staatskassen repartirt werden möge." Hierin finde er zugleich ein Surrogat für die von der I. Kammer abgeworfene Theilnahme der Staatsgebäude, und für seinen Antrag spreche auch die Analogie anderer Institute, z. B. bei der Generalcommission wegen der Dienstablösungen. Obiger Antrag wird hierauf hinreichend unterstützt. Referent: Dem Anträge Sr. königl. Hoheit müsse er beitreten. Schon in der 2. Kammer sei eine gleiche Ansicht auf gestellt worden, sie habe aber nur darum wenig Anklang gefun den, weil der Staat ohnehin schon durch die Versicherung der ihm zustehenden Gebäude zur Mitleidenheit gezogen werde, eine Ursache, welche nach diesseitigen Beschlüssen wegfalle. Bürgermeister Neiche-Eisenstuck: Ware die Brand versicherungsanstalt in den Gränzen des Societatsverhältnisses geblieben / und hatte sie nicht zugleich die Natur einer Versiche rungsanstalt für Staatszwecke angenommen, so würde er sich unbedenklich gegen das Amendement des Prinzen Johann erklä ren und es für ungeeignet halten. Allein bei der "dermaligen Sachlage könne er solches nur unterstützen, um so mehr, als die 1. Kammer die von der jenseitigen beantragte Zuziehung der Staatsgcbäude nicht statt finden lassen wolle, und dieses Awien- dement vielleicht auf einem anderen Wege zur Vereinigung mit derselben führen könne. v. Deutlich: Solle der Antrag des Prinzen Johann Annahme finden, so werde die Oberlausitz wegen der bei ihrer Brandkaffe aufwachsendcn Hauptkosten ähnliche Ansprüche for« mircn können. Uebrigens wolle er diesem Anträge, der auch beider Deputation in Erwägung gekommen sei, nicht entgegen treten. Der königl. Commissar v. Wietersheim schlagt vor, den Antrag des Prinzen Johann nur eventuell und auf den Fall zu stellen, wenn die-Staatsgebäude befreit bleiben sollten. , Prinz Johann: Unbenommen müsse es der Kammer aber dennoch bleiben, den Antrag wieder fallen zu lassen, wenn der Freilassung der Staatsgcbäude Hindernisse in den Weg tre ten sollten. Unter diesem Vorbehalte genehmigt Man den Vorschlag des Prinzen Io hann allgemein. §. 41. laßt sich darüber aus, wie das etwaige Excurrcns zu vermeiden (s. dcns. a. a. O.). Hierzu hatte die Deputation begutachtet: Findet die obgedachte Fassung des 40. §. Genehmigung, so erledigt sich von selbst die im 41. §. des Gesetzentwurfs enthaltene Bestimmung. Dagegen scheint es hier am passenden Orte zu sein, eine Bestimmung darüber cinzuschalten, von welcher Zeit an die Beitrage, nach Maßgabe veränderter oder ganz neuer Werthsangaben und Versicherungen, zu entrichten sind, nach dem bereits die ZA 34a. und b. den Zeitpunct bestimmen, von welchem an der Versichernde Anspruch auf Verabreichung der Brandvergütung machen kann. Die 2. Kammer hat auf den Vorschlag ihrer Deputation diesem neuen 41. §. folgende Fassung gegeben: „§.41. Die Beitrage von solchen Gebäuden, deren Werths und Versichrrungsangaben in der Zwischenzeit vom 1. Januar bis nlt. Juni oder resg. vom 1. Juli bis ult. December erhöht oder von Neuem angesetzt werden, kommen erst mit dem 1. October oder resp. 1. April in Aufrechnung, und sind daher bis zu diesem Zeitraum, resx. nach der bis dahin bestandenen Versicherungsquote, zu leisten," und die Deputation empfiehlt deren Annahme- In Folge des bei §. 40. gefaßten Beschlusses kommt der §. 41. in Wegfall. Der von der 2. Kammer als neu einzuschieben beschlossene Z. hingegen wird, nachdem auf den Antrag des Bür germeisters Ritterstädt das darin befindliche Wort: „Zeit raum" in „Zeitpunct" verwandelt worden ist, einstimmig genehmiget. Der Z. 42. ist mit tz. 39. in Verbindung gebracht worden. Z. 43. betrifft die Bekanntmachung der Beitragsquote (s. dens. a. a. O>). Das Gutachten der Deputation hierzu lautet: Wird die vorgeschlagene Fassung des 40. §. angenommen, so dürfte sich eigentlich der Inhalt dieses §. erledigen, da die Obrigkeiten, nach einmal auf die nächsten 3 Jahre festbestimmtcm Procentsatze, aus dem Ortscataster die Beitragsquote des Orts selbst entnehmen können; da jedoch die schon zeither öffentlich be kannt gemachten Rechnungsübersichten aus der Jmmobiliar- brandversicherungskaffe allgemein dankbar anerkannt worden sind und es einer jeden Commun erwünscht sein möchte, eine derglei chen Uebersicht zu erhalten,' so schlägt die Deputation die Auf nahme einer dahin 'abzweckenden Bestimmung, und zwar in folgender, von der 2. Kammer angenommenen Maße vor: „ tz. 43. Die für jeden Ort ausfallenden Beitragsquoten wer den übrigens von der Dircctorialcommission den Obrigkeiten mit einer speciellen Uebersicht der aus der Kasse geleisteten Ver gütungen, unter Angabe der Verwaltungskosten, so wie der stattgefundenen Einnahme, noch besonders mit der Post zuge fertigt, zugleich aber summarische Uebersichten der Einnahme und Ausgabe des letzten halben Jahres in den Leipziger Zei tungen , so wie in den Dresdener, Chemnitzer und Voigtlan- dischen Wochenblättern und Abzeigern ahgedruckt." Den jenseitigen Kammerbeschlüssen gemäß sollte die Staats regierung in der ständischen Schrift ersucht werd.cn: „ die Ueber sicht der Berechnungen von Einnahme und Ausgabe bei der Brandversicherungskasse in der Form, wie diese zeither den Obrigkeiten übersendet worden, gegen Vorausbestellung und -Vorauszahlung der antheiligen Druckkosten, nach der Einrich tung, wie zukünftig die Gesetzblätter versendet werden sollen, den Communen zukommen zu lassen;" die Deputation vermag jedoch die Nothwendigkeit eines solchen ausdrücklichen Gesuchs nicht einzusehen, da, der Bestimmung des 43. §. nach, obigem Vor schläge ohnedieß auf keine andere, als die eben hier gedachte Art würde genügt werden können. Bürgermeister Ritterstädt: Er müsse sich gegen die An sicht der Deputation und für den Antrag der 2. Kammer erklären. Wenn man erwäge, wie sehr sich das Volk gerade für die Brand versicherungsanstalt interessire, so sei es wohl höchst wünschens wert!), jedem Gelegenheit zu verschaffen, sich von den diese betref- senden Bestimmungen vollständig zu unterrichten. Er gehe aber noch weiter, und beantrage, daß auch den speciellen Uebersichten selbst in der Gesetzsammlung und Verordnungen ein Platz ange wiesen werde- und sie ohne besondere Bestellung und Vergütung verabfolgt würden. Dieser Antrag wird ausreichend unterstützt. Derkönigl. Commiffarv. Wietersheim: Die Ausfüh rung dieses Antrages werde ungemeinen Weitläustigkekten und vielem Kostenaufwande unterworfen sein. Wenn man bedenke,
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