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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 199. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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daß der Abdruck jener speciellen Übersichten, Legitimationen ge nannt, auf geringem Papiere und bei der größten Erspafniß des Raumes sich halbjährig schon auf 80 Lhlr. belaufen werde, so werde deren Aufnahme in die Gesetzsammlung noch weit größere Kosten verursachen. , . Bürgermeister Mittelstadt: Dießwerde sich dadurch ins Gleichgewicht bringen lassen, wenn man die im vorliegenden §. bestimmte Uebersendung der speciellen Uebersichten.an dieGemein- den in Wegfall bringe, und zu diesem Ende aus der Fassung der 2. Kammer die Worte: „mit einer speciellen — noch besonders" auslasse. Auch dieser Antrag rvird hinreichend unterstützt. Secr. v. Zedtwitz: Man müsse hier, wie es von der2. Kammer geschehen, zwischen dem unbedingt nothwendkgen und dem nur nützlichen Aufwand unterscheiden. Den ersteren werde künftig die Staatsregierung, den letzteren aber die Gemeinde, von denen ohnehin einige ein kleines Archiv ähnlicher Sammlun gen besäßen, übernehmen müssen. Er trete daher der 2. Kam mer bei und wünsche jede Differenz mit ihr da, wo es nicht ganz nothwendig sei, vermieden zu sehen. Bürgermeister Hübler: Die Bestimmung, welche die Deputation getroffen zu sehen beabsichtige, scheine vollkommen ausreichend zu sein. V.Deutrich: Es habe gar nicht in der Ansickss der Depu tation gelegen, sich gegen den von der 2. Kammer ausgesproche nen Wunsch zu erklären. Nur sei sie der Meinung gewesen, zur Gewährung desselben werde es hinreichen, die speciellen Neber» sichten den Ortsobrigkeiten zu übersendcn, welche dieselben dann in den Communen bekannt zu machen haben würden. Wenn man aber Zweifel hege, daß das Letztere gehörig erfolgen könne, so sei es den Gemeinden anheimzustellen, sich jene Berechnungen auf eigne Kosten zu verschaffen. Zn dieser Rücksicht möge man der 2. Kammer beitretcn. Für den Antrag des Bürgermeisters Ritterstädt stimme er aber nicht, da durch denselben diese Absicht nicht erreicht werde. Demnächst wird der Antrag des Bürgermeisters Ritter- städtmit 17 gegen 10 Stimmen verworfen. "Prinz Johann: Consequem mit der wegen der Verwal tungskosten getroffenen Bestimmung werde es sein, in der Fas- . sung der 2. Kammer statt „Verwaltungskosten" lieber „bezahlten Kosten" zu setzen. Dieß wird ausreichend unterstützt und mit selbiger Abänderung die von der 2. Kammer beliebte Fassung des §. 43. einstimmig genehmiget, desgleichen tritt man dem von der 2. Kammer beschlossenen Anträge, welchen die Deputation nicht empfehlen zu können geglaubt, mit 19 gegen 7 Stim men bei. Z. 44. spricht von der Einbringung der Jndkvidualbeiträge ss. dens. a. a. O.). 'Die Deputation hat hierzu folgendes Gutachten abgegeben: Die 2, Kammer hat folgende Fassung dieses §. beschlossen : - „Z.44^ Sofort nach Empfang des, die Bestimmung .der für die nächsten drei Jahre aufzubringenden Beiträge enthaltenden Gesetzblatts haben die Obrigkeiten den unter ihnen gesessenen Hausbesitzern und resx, deren Stellvertretern, den Admini stratoren öffentlicher und sonst unter Verwaltung stehender Gebäude (Z-16.) den auf ein jedes kommenden-und von den Conrrkbuenten, ohne weitere besondere Mahnung halbjährlich, - jedesmal zum 1. April und 1. October abzuführenden Beitrag bekannt zu machen , auch sodann gegen die Säumigen wie bei Einbringung rückständiger Steuern zu verfahren." Da jedoch nach dem vorstehenden 43. Z. die Zufertigungen Seiten der Directorialcommission an die Localobrigkeiten, in welchen letztere von dem Beitragsguanto des betreffenden Orts inKenntniß gesetzt werden, fortwährend erlassen werden sollen, so ist die Deputation der Ansicht, daß auch dieser tz. so, wie er im Gesetzentwurf enthalten, beizubehalten sein möchte. Secr. Hartz: Er müsse sich der Fassung der 2. Kammer anschließen. Nach der Bestimmung derselben stehe der Tag, an welchem die Obrigkeit die Gelder.einzusenden habe, fest, nach dem Vorschläge der Deputation aber nicht, und doch bleibe jenes sehr wünschenswerth. Erne Frist von 4 Wochen zur Einbringung der Beiträge zur Brandkaffe scheine ihm viel zu kurz. Der königl. Commiffar v.Wietersheim: MitderEin- sorderung der Beiträge sei man bisher hinsichtlich der Zeit nicht so streng gewesen, und gerade auch in Zukunft da, wo Rücksich ten zu nehmen waren, billig verfahren. Man habe in der 2. Kam mer über Z. 44. schon da Beschluß gefaßt, als man über tz. 43. noch nicht recht einig gewesen sei, und man die künftige Zusen? dung der Quotalauswürfe an die Ortsobrkgkeiten als nicht mehr stattsindend betrachtet habe. Da nun hierin eine Aenderung ein getreten, stelle sich die Fassung der 2. Kammer als unstatthaft dar. Obgleich nun zwar die Obrigkeit die von ihr einzusendenden Summen zu berechnen vermöge, so habe man sich doch überzeugt, daß bei einer solchen Berechnung mit ungemeiner Genauigkeit zu Werke gegangen werden müsse, und daß nur die in dieses Fach ganz Eingeweihten sich vor Jrrthümern hüten könnten. Man möge daher die bisherige Einrichtung beibehalten, und den §.44., so wie er sich im Gesetzentwürfe befinde, annehmen. Secr. Hartz: Von diesen Schwierigkeiten sei er freilich nicht unterrichtet gewesen, und nehme daher seinen Antrag wie derum zurück. Der Z. 44. wird aber nach der Fassung des Ge setzentwurfs einstimmig genehmigt. " tz. 45. enthält die Fortsetzung des vorigen (s. dens. a. a. O-). Deputationsgutachten hierzu: Da dieser §. mehr eine Entscheidung vorkommender Zweifel bei bestehenden besonder« Vertragsverhältnissen zu bezwecken scheint, so dürste es angemessen sein, ihn, dem Beschluß der 2. Kammer gemäß, ganz ausfallen zu lassen. Man tritt dem Gutachten der Deputation einstimmig bei und wird somit §. 45. aus dem Gesetze entfernt. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubn er in Dresden. Verantwortlich« Redaction r v. Gretschrl.
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