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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 201. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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^§2S3. Außerordentliche Weilage zur Leipziger ZeituuK Dresden, Freitags, den 14. Februar 1834 Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und erste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 6. Februar 1834. (Beschluß.) Fortsetzung berBerathung über das Gesetz/ die Jmmobiliar - Brandver- sichcrungsanstalt betreffend. 76. bestimmt, in welchen Münzsorten die Zahlung er folgen soll (s. denf. a. a. O.). Die Deputation »erhofft, daß die Bestimmung dieses Z. durch die bevorstehenden gesetzlichen Anordnungen, hinsichtlich der Kassenbillets, baldigst sich erledigen werde. Hierbei har Bürgermeister Reiche-Eisenstuck folgende veränderte Fassung des tz. dem Präsidio übergeben: „Die Aus zahlung der Brandvergütungen und Feuerentschädigungen erfolgt bis auf anderweite Anordnung noch zur Zeit in Conventions- gelde, und nur im Verhältniß'zu den eingezahlten Kassenbil lets in solchen." — Zur Unterstützung seines Amendements bemerkt der Antragsteller: In der 2. Kammer sowohl, als bei der diesseitigen Deputation habe man, in Erwartung , daß die Veränderung des Münzfußes vom 20 in 21 st. Fuß noch im Lauf dieses Landtages, so wie die Feststellung der Kassenbil lets auf gleichen Curs mit Conventionsmünze erfolgen werden, diesen tz. für minder erheblich angesehen. Indessen sei die Münz- sußangelegenheir nach demBeschluffe derKammer bis zum nächsten Landtage ausgesetzt worden; gleichwohl sei cs ein sehr allgemei ner Wunsch-dcs Volkes, die Brandvcrsichcrungsanstalt auf den 21 fl. Fuß fetzen zu können, da im Lande das Conventionsgeld zur Waare und die 21 fl. Fuß Münzen zum cmsirenden Gelbe geworden, und auch die neuen indirekten Abgaben im preußi schen Gelbe bezahlt würden. Die Absicht, im Gesetze selbst dem Volke eine Andeutung zu geben, daß die Erfüllung dieses Wun sches nach Regulimng des Münzfußes keineswegs durch diesen tz. und für immer abgeschnitten werden solle, habe ihn zur Einschal tung der Worte: „noch zur Zeit und bis auf fernere Anordnung" veranlaßt. Was dagegen die Beschränkung der bisjetzt zur Hälfte in Kassenbillets ausgezahlten Versicherungsquoten bis auf die wirklich unter den Beirragsquoten eingegangenen Kassenbillets betreffe, so habe er geglaubt, daß damit nicht langer zu zögern und die neue Verfassung hinsichtlich der Kassenbillets nicht abzu warten sei. Oft sehr ungünstige Bemerkungen habe man dar über hören müssen, daß eine so geringe Zahl von Kassenbillets, und nur dann, wenn der Beitrag über 2 Thr. betrage, von den Einnahmen habe eingesendet werden dürfen, gleichwohl die Brandvergütungsgelder durchgängig zur Hälfte in Kassenbil lets seien ausgezahlt worden. Aus den Mittheilungen der Re gierung habe er nun zwar ersehen, daß der Mehrbedarf von Kassenbillets aus der Auswechslungskasse erlangt worden fei, daß aber künftig die Einwechselung der benöthigten Kassenbil lets beliebigen OrteS bewerkstelligt werden solle, damit der Agio gewinn der Kasse des Instituts zu Gute gehen möge; allein es scheine ihm auch die letztere Maßregel nicht ganz billig gegen die Wrandbeschädigten, die zur Zeit noch die Einbuße an den Kas senbillets zu erleiden haben würden, während der Vortheil für die einzahlenden Theilnehmer noch dazu auf Unkosten der Empfan get sich in homöopathische Theilchen zersplittern würde. Das Gesetz trete ohnehin nicht mit einer freundlichen Physiognomie unter das Volk; er glaube daher, man mstsse desto mehr sich veranlag fühlen, alle gerechten Beschwerden, so weit nu irgend möglich, zu erledigen. Staatsminister v. Lind en au: Die Abänderung des Münzfußes anlangend, so werde diese allerdings einer weiteren Erörterung bedürfen, so daß auf gegenwärtigem Landtage noch zu keinem Beschlüsse darüber zu gelangen sein werde. Was aber io rxecis die Kasscnbilletsverhältnisse betreffe, so werde schon in den nächsten Tagen ein anderweitcs Decret an die Kam mer gelangen, worin die Wünsche derselben in der Hauptsache Genehmigung gefunden hatten. Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Sein Bedenken hinsichtlich der Zahlungen in Kassenbillets erledige sich sonach, und er lasse den betreffenden Theil seines Amendements deshalb fallen. Dm anderen Theil, die Erwartung aussprechend, daß eine Zahlung in preußischen Münzsorten für die Zukunft nicht durch die dermalige Bestimmung gehindert werde, halte er aber nicht für überflüssig. Der erste Theil des Amendements des Bürgermeisters Reiche-Eisenstuck findet hierauf hinreichende Unter stützung. Seer. v. Zedtwitz: Er halte die Annahme der fraglichen Abänderung nicht für rathsam, da alle Taxen von Gebäuden nach Conventionsgelde gemacht seien, die Einführung einer an deren Währung demnach den Standpunkt ganz verändern müsse. V. Deutrich: Er könne dem gestellten Anträge seine Zu stimmung ebenfalls nicht geben; denn erfinde ihn unnüthig, weil, wenn einmal eine Veränderung im Münzfüße in allen Zweigen der Verwaltung vor sich gehen werde, auch diese Veränderung sich auf die Brandkasse zu erstrecken haben würde; dann aber auch hier unzweckmäßig, weil die Beiträge nach Z. 49. in Conventionsgelde entrichtet werden müßten, und also wohl der Anspruch zu Recht bestehe, in gleichem Münzfüße die Vergütung zu erhalten, in welchem die Beiträge geliefert worden. Solle der
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