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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 189. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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finde, welche Beschwerden den-Grundbesitzern aufgelegt worden; wenn dm Bergofsicianten oder irgend Einem öchagt, auch ein mal einen Versuch zu machen, und er schlägt ein, so muß der Grundstückbcsitzer sich dieß gefallen lassen. Dafür bekommt Letzterer aber keine Entschädigung, sondern hat die Verbindlich keit, daß er auf feine Kosten das Loch wieder zuwirft. Wenn in einer Provinz solche Ungerechtigkeiten bestehen, so muß ich nothwmig erachten, daß eine Radicalreform erfolge, und da weiß ich nicht, wie sich die Vereinigung der Administration mit der Justiz aufrecht erhalten laßt. Es ist gesagt worden, der Ursprung der Berggerichtsbarkeit beruhe darauf, daß die Kennt- niß der Verhältnisse und die Wissenschaft, welche zur Beurthei- lung des Bergbaues nöthkg sei, den Leuten von der Feder nicht bekannt sei und es daher Leute vom Leder sein müßten. Da muß ich, so viel ich Achtung den Bergleuten zolle, doch erwähnen, daß auch andere Wissenschaften nicht so unbe deutend sind, und wenn ein Jurist, es ist einmal so, die schwierigsten Fragen in medicknischer Hinsicht über medicinischen Thatbestand losen muß,, wenn er darauf, auf den Grund die ses Ergebnisses, welches allerdings der medicinischen Wissen schaft angehört, ein TodeSurthril sprechen muß, so weiß ich Nicht , ob ihm auch nicht zügetrauet werden könne, daß er im Stande sei, diese tiefsten aller tiefen Geheimnisse der Natur, wie sie sich dem Bergmanne, der unter der Erde arbeitet, darbieten, zu bcurthcilen. Wenn das.Appellationsgericht selbst derartige Urtheile gefallt hat, so sollte ich wohl glauben, daß dieß doch möglich sek. Wenn ferner ein Proceß wegen Steinkohlenlagern von Juristen geführt werden kann, so sehe ich nicht ein, warum man Bergbehörden haben muß. Es werden nöthkgenfalls die Bergverständigcn requirirt werden. Uebrigens, wenn die Rede davon ist, ob mehr Mißbrauch oder Gebrauch von der Bergjurisdiction gemacht wurde, so muß ich leider sagen, daß der Mißbrauch den Gebrauch bei weitem ü b e r flü g e l t hat. Wenn ich die Miß verhältnisse bedenke, welche immer zwischen den Berg- und Civilgerichten statt gefunden haben, wenn ich die Aktenstöße be denke, welche über die Frage entstanden: „Wie weit erstreckt sich die Berggrrichtsbarkeit?" wenn ich bedenke, daß schon seit 25 Jahren der Hauptbericht über die Erledigung dieser Diffe renzen zwischen dem Bergstaate und dem wahren Staate vorhanden ist, so bestätigt das alles meine vorige Behauptung. Ich muß aufmerksam machen, daß wirklich für den Bergstaat die Zeitumstände, die er früher in Anspruch genommen, kaum . mehr vorhanden sind. Es haben sich mancherlei Beschwerden erhoben, und wurden dadurch vergrößert, daß sie von Seiten des Bergstaates unberücksichtigt gelassen wurden. Ich will nur einen Punct berühren, die Entziehung von der Militair- pflkchr. Wer sich derselben entziehen will, führt nur an, daß et ein Bergmann werde, und das hat einen zwiefachen Nach- rheil; er entzieht sich einmal der Militairpflicht, und dann wird die Klage der Grundstücksbesitzer mehr begründet, welche sagten, daß man keine guten Knechte bekomme, weil alles Berg- m a n n würde. Daraus geht hervor, .daß das Bergmannwer- den doch nicht so etwas Unvortheilhaftes fein müsse. Es ist ge sagt worden, daß es so wenig Kergrechrssachen gebe. Da komme ich darauf zurück, daß ich glaubees bedürfe in diesem Falle gar keiner eignen Wergjurksdittion. Ich erinnere mich auch, daß seit 30 Jahren nur 10 Bergrechtssachen an das Ap- pellationsgericht gekommen sind, und wenn man auch annimmt, daß sie auch mit großer Animosität geführt und gewiß alle Rechtsmittel ergriffen wurden, so muß ich doch sagen, daß es Mühe kosten würde, nur einige Bergrichter zu beschäftigen. Jedoch meine ich in Bezug auf diesen Punct, daß, wenn man ihnen noch andere Geschäfte zutheilte., dieß sich machen lassen würde. Der Abg. Orhlschlägel sagt, daß sich der Gegenschrei berdienst, damit verbinden lasse, aber nicht der des Bergschrei« bers; nun frage ich, was mit diesem werden soll, wenn dein Berggerichte dessen Geschäfte zugetheilt würden? Er würde immer spazieren gehen, und das-u'st auch bisher geschehen. Glauben Sie, mm. HH., ja nicht, daß ich etwa leiden schaftlich bin; aber man darf nicht unberührt lassen, wie viele Beschwerden seit Jahren über diesen Gegenstand vorge- kommen sind, so daß mein Glaube wohl fest stehet, man könne den Herren vom Leder nicht alles glauben, was sie den Her ren v o n derFed er sagen. Ich habe mir erlaubt, diese allge meinen Bemerkungen hier anzuknüpfen, und muß mit Dank aner kennen,was unsvomHrn. Staatsministermitgetheiltwurde, wie wünschenswerth es sei, wenn die Sportulirung aufhören würde. Es sind große Klagen darüber erhoben worden, und wenn man sagt, das fei ein Vorwurf, der die Patrimonialgcrichte auch träfe, so will ich das nicht in Abrede stellen, aber doch muß ich erwähnen, daß viele Gerichtsherren in neuerer Zeit die Fixation eintreten lassen. Auch ist zu erwägen, daß die Pattimonialge- richtsherren nicht die Verwaltung der Justiz haben, der Berg schreiber aber hat sie, und ich weiß nicht, ob nicht gerade in dieser Beziehung, obgleich ich nicht verkenne, daß die Trennung -der Verwaltung von der Justiz Schwierigkeiten hat, gegen die Bergämter die meisten Klagen statt finden. Es ist diese Tren nung auch in andern Staaten erfolgt, in den preußischen Staaten und so auch früher im Mannsfeldischen. Wenn man aber die Berggerichte dadurch peculiarisiren wollte, daß man sie mit lauter Bergleuten besetzte, so würde der Zweck dadurch verloren gehen. Ich denke mir unter dem Bergrichter einen Mann, der unabhängig von dem Berg- und Oberbergamte da steht; sind aber wirklich die Geschäfte so unbedeutend, sosehr, ich auch nicht, ein, warum eine eigene Jurisdiction statt finden soll, und cs wäre ungerecht, wenn man sie statt-finden ließe, und noch dazu die Sporteln fortbeständen. . Abg. v. Mayer: Der geehrte Referent, welcher so eben seinen Vortrag beendigt hat, hat allerdings eine amüsante Schilderung des Bergwesens der Kammer zum Besten gegeben, und ich glaube, daß manches Wahre darin enthalten sein mag, wenn sich auch Vieles in der Wirklichkeit, in einem nicht so grel len' Licht darstrllen dürfte. Allein ich bin der Meinung, daß
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