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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 199. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Der Präsident: Es scheint mir allerdings ein Wider spruch zu sein. Sie haben wohl das Princip im Allgemeinen an genommen, aber nicht die einzelnen Vota, die wir beantragt haben, und es hatte also ein Separatvotum eingegeben werden sollen. Referent fahrt hierauf werter fort: Der Abgeordnete sagt ferner, die öffentliche Meinung sek zu achten. Das gebe ich zu; die gelauterte öffentliche Meinung wird auch mit der Negie rung Hand in Hand gehen; aber niemals kann das dahin führen, daß jedermann im Lande mit einem Gesetze zufrieden fein wird. Das ist nicht möglich, und wenn der Abgeordnete glaubt, daß das Volk sich unbedingt gegen die Emancipation ausgesprochen habe, so muß ich das aus positiven und negativen Gründen ver neinen. Es sind Petitionen La, welche nicht positiv dagegen sind, und die Petition von Leipzig namentlich ist für die Eman- cipation der Juden, wenn auch mit einigen wenigen Beschränkun gen. Die gelauterte öffentliche Meinung ist immer dafür gewe sen, und ich bin überzeugt, auch jetzt noch dafür, daß man die Luden nicht in dieser Schmach lasse. Gegen die fernere Äuße rung von einer Generalemancipation der übrigen Staatsbürger hat schon ein anderer Abgeordneter die Vertheidigung übernom men. Ich hoffe , daß der Grundsatz, den die Deputation in den Bericht ausgenommen hat, in Sachsen anerkannt wird; dahin gehen auch alle unsere Verhandlungen, und nur, wenn das nicht der Fall wäre, würde seine Behauptung begründet sein. Das Nivellement betreffend, das der Abgeordnete aus Zwickau beab sichtigt, so bemerke ich, daß dahin unser Streben geht, Gleich heit der Rechte allenthalben herzustellen; wenn es aber nach sei ner Ansicht dahin gehen soll, daß Jeder im Staate so viel Ver mögen haben soll, wie der Andere, Jeder so viel Einfluß wie der Andere, Jeder denselben Stand und äußere Stellung im Leben, so ist das freilich nicht möglich. Ich werde das Uebrige, was er geäußert hat, übergehen, ich halte es nicht für besonders geeig net, über die Sache Aufklärung zu geben und gehe über auf das, was ein anderer Abgeordneter geäußert hat, der sich zwar mit dem Deputationsgutachten einverstanden erklärt, jedoch nicht den Zeitpunkt für geeignet halt. Da frage ich: Wann soll der geeignete Zeitpunkt kommen? Ganz Deutschland, ganz Europa ist vorwärts gegangen, nur Sachsen nicht. Wie ließe sich vor der öffentlichen Meinung die Behauptung verantworten, wenn wir sagen wollten: Die Zeit sei noch nicht da, einen Act der Ge rechtigkeit und Menschlichkeit zu üben? Ich aber glaube, die Zeit ist da, die Moralität und die Cultur ist bei den Juden mäch tig vorwärts geschritten, die Zeit zu ihrer Emancipation ist da. Wir sind vielmehr hinter der Zeit zurück. Ein anderer Abgeordneter sagt, man könnte nur Einzelnen gewisse Zugeständnisse machen, und stimmt also mit einem andern Abgeordneten überein, der nur einzelnen Personen diese Emanci« Mion zugestandcn wissen will. Das würde ich am wenigsten wünschen. Wer soll Richter sein? Wer vermag-seines Nächsten, ja, nur seine eigene Würdigkeit zu prüfen? Ich glaube, das überlassen wir dem, der über uns ist und allein Herz und Nieren zu prüfen vermag. Es ist bereits gesagt worden, wenn alle diese Leute, die so verächtlich dargelstellt werden, sich taufen lassen, so würde augenblicklich aller Widerspruch aufhören. Ich frage also: Ist das Ganze nicht reiner Religionshaß? Es ist sodann wiederholt gesagt worden, die Juden könnten nicht größereNechte erlangen, als die Christen, und da die Gewerbefreiheit nicht all gemein sei, so könnte man diese also auch nicht den Juden einräu men. Das ist aber auch nirgends verlangt, vielmehr sollen die Juden unter dieselben Beschränkungen gestellt werden, wie die andern Staatsbürger; sie treten ein in den bürgerlichen Verband, wie er jetzt cxistirt, und wenn der Jnnungszwang uyd der Ge werbezwang einst fallt, so wird er auch für die Juden fallen, aber eher nicht. Wenn gesagt wird, die Erfahrung aller Lander habe sich dagegen ausgesprochen, daß eine Vertheilung der Juden un ter die Gewerbe nicht stattsinden werde, sondern daß sich alle auf den Handel wendeten, so beziehe ich mich auf das, was ich früher geäußert habe; die Erfahrung hat gelehrt, daß nach der Emanck- pation sich vorzugsweise die jüdische Bevölkerung dem Ackerbau und den Gewerben zugewendet hat. Endlich hat ein Abgeordne ter den Antrag gestellt, man solle dem Deputationsgutachten nicht beitreten, sondern man möge einen Antrag an die Regierung zur Feststellung der Rechte der dermaligen in Sachsen sich aufhal tenden Israeliten stellen. Dagegen muß ich Folgendes erwiedern: Ich bin vollständig überzeugt, daß der Abgeordnete, welcher den Antrag gestellt hat, es redlich mit der Sache meint; ich kenne seine Ansichten, er hat sie in letzter Sitzung deutlich ausgesprochen; er beklagt den Druck, unter welchem die Israeliten leben; erfin det cs als eine unabweisliche Forderung der Religion, der Mensch lichkeit und Gerechtigkeit, daß dieses anders werde; ich bin also gewiß, daß er durch seinen Antrag eine Verbesserung des Zu standes der Juden beabsichtigt. Aber gegen seinen Antrag muß ich bemerken, daß dieser Antrag bereits am 19. Juli 1831 von den vorigen Ständen gestellt worden ist; es würde also, wenn wir diesen Antrag stellen wollten, nur so viel heißen, wir wollten die Sache wieder einmal vertagen. Ich kann mich aber nicht von der Überzeugung trennen, daß der Abgeordnete nicht auch der Meinung sei, es soll eine Ver besserung des Zustandes der Juden wirklich beantragt werden. Wenn dem so ist, so kann es nichts helfen, wenn wir einen Antrag wiederholen, der schon vor 3 Jahren gestellt wurde. Ich muß da her der Kammer Vorschlägen, sich lieber dem Anträge der 1. Kam mer anzuschließen, und zwar, weil er nicht nur zweckmäßig, son dern auch ganz unbedenklich ist, und den Rechten der künftigen 'Standeversammlung nirgends vorgreift. Auch in der 1. Kammer ist von vielen Bedingungen und Beschränkungen die Rede ge wesen , man hat aber geglaubt, die Initiative darin der StaatS- regienmg überlassen zu müssen, da zu erwarten ist, daß dieselbe ohnehin auf mancherlei Beschränkungen selbst zurückkommen wird, und dann den Ständen noch immer freie Hcmd bleibt, den Gesetzentwurf, wie er vorgelegt wird, anzunehmen, abzuwerfen oder zu amendiren. Wenn ich dieses Alles betrachte,- so kann ich kaum glauben, daß ein Bedenken seitdem Beschlüsse der 1. Kam mer beizutreten. Würde der Abgeordnete seinen Antrag schriftlich einreichen, so wäre derselbe zuvörderst zur Unterstützung zü-örin- gen, ehe darüber debattiret werden könnte. Wird aber darin keine Verbesserung beantragt, so thuy wir nicht mehr, als was schon
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