Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 200. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
313. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 10. März 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundertste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 4. Marz 1834. (Beschluß.) Schluß der Berathung über den Bericht, die Emanci- pation der Juden betreffend. (Fortsetzung -es Rede des Abg. Eisenstuck.) Ich Habe ferner gesagt: „mit Bestimmung der Rechtsverhält nisse derselben." Ich glaube, weiter ist cs auch in der Vorlage nicht ausgedrückt; welche Rechtsverhältnisse nach dem künftigen Gesetze statt finden sollen, muß erst nach Vor lage des Gesetzes und nach dessen Berathung durch die nächsten Kammern bestimmt werden. Die Beziehung auf §. 33. der Verfassungsurkunde scheint mir bedenklich; denn dieser hat zwei Sätze. Der erste Satz sagt: „Die Mitglieder der im Königreiche aufgenommenen christlichen Kirchengesellschastcn ge nießen gleiche bürgerliche und politische Rechte." Wollte man also sagen: „im Sinne des tz. 33. der Verfassungsurkunde," so könnte leicht eine Mißdeutung dahin führen, als ob die Absicht dahin gehe, daß man die gesummten politischen und bürgerlichen Rechte auf die Israeliten übergetragen sehen wolle. Wenn ich bedenke, was in neuerer Zeit nach vielfältigen Reformen gesagt wurde, so geht es immer dahin, daß die höchste Vorsicht angewendet werden müsse. Ich erlaube mir aus der neuesten Schrift zu erwähnen, was auf den kurhessischcn Ge setzentwurf gesagt wird; da heißt es: „Gesetzgebungsversuche, wenn sie für die Wirklichkeit ihren Zweck nicht verfehlen sollen, müssen aus dem eigentlichen praktischen Leben hcrvvrgehen. Die Reform soll die Quelle des Uebels verstopfen, es heilen und bessern, nicht neue Nachtheile, bringen, nicht bisherige Ver hältnisse so verrücken, daß dadurch neue Zweifel und mehr Un gewißheiten, Mängel und Lücken erweckt werden." Das ist allerdings eine Ansicht, die ich unbedingt unterschreibe und wenn jemals ein Gesetz in Anspruch nimmt, aus dem prakti schen Gesichtspunkte genommen zu werden, so ist es das über den vorliegenden Gegenstand. Ich wiederhole nochmals, daß ich weit entfernt bin, anzunehmen, als ob die Majorität der Israeliten einen so hohen Grad der Bildung erreicht habe, daß sie nicht ver- besscrlich sei. Ich habe die Einsicht von den Grundsätzen ge nommen, welche in ihren Schulen gelehrt werden, und da muß ich allerdings sagen, wenn der Katechismus in Dresden auf diese Weise gelehrt wird, so darf man nicht befürchten, es werde der Staat durch die Grundsätze gefährdet. Es heißt: „wer ist unser Nächster? unser Nebenmensch (nächster Bruder) ist jeder Mensch, denn jeder Mensch, von welcher Religion, Nation und Menschen klasse er auch seist mag, ist ein Ebenbild und Kind Gottes, der unser aller Vater ist." Es werden also die Mißdeutungen des Mo' saismus, als ob gegen einen Nichtjuden Alles erlaubt sei, in hiesigen Schulen nicht gelehrt. Es wird ferner gesagt: „wo rin bestehen die Pflichten gegen Obrigkeit und Vaterland? Der Staat oder das Land, worin wir geboren sind, oder das uns schützt, nährt und lehrt, ist unser Vaterland, und dasselbe zu lieben ist Gebot unserer heiligen israelitischen Religion und Bedürfniß des Herzens. Insbesondere sollen wir aus Liebe zum Vaterlande, erstens unsere Abgaben gewissenhaft entrich ten, die Gesetze auch nicht heimlich übertreten, alle gemeinnützige Anstalten (z. B. Armen- und Schulanstalten) unterstützen, dem Vaterlande unsere Kräfte und Geschicklichkeiten widmen und es mit Gut und Blut vertheidigen. Aus Liebe zu unserm Vater lande sollen wir zweitens unserer Obrigkeit (d. h. unfern Vor gesetzten, Staats- und Landesdienern) Achtung und Gehorsam bezeigen. Aus Liebe zu unserm Vatcrlande sollen wir drittens dem Vater des Vaterlandes, dem Regenten (der auf Erden Gottes Stellvertreter ist) tiefe Ehrerbietung, Gehorsam und unerschütterliche Treue und Anhänglichkeit beweisen und für die Erhaltung seiner Wohlfahrt und seiner geheiligten Person zu Gott beten." Ich muß offenherzig gestehen, daß die Grundsätze, welche hier aufgestellt werden, solche sind, welche die Besorgniß nicht rechtfertigen lassen, daß man die Juden nicht auf einen andern Standpunkt, als auf dem sie jetzt stehen, erheben soll. Dieser Zustand ist gewissermaßen rechtlos, die Judenordnungen sind veraltet, sie entsprechen nicht mehr den Forderungen der Zeit. Ich wiederhole, daß ich bedenklich halte, jetzt sofort eine gänzliche Enthebung der jetzt bestehenden Schranken auszusprechen. Wenn schon nach den Grundsätzen der Moral sich durchführen laßt, daß jeder Einwohner des Staates eine gleiche Berechtigung in An spruch nehmen dürfe, wenn selbst ein berühmter Lehrer, wenn Reinhard in seiner Moral aufstellt und sagt, daß die Regierung die unabweisliche Verpflichtung habe, die Religion ganz unbe achtet zu lassen, wenn sie die verschiedenen Verhältnisse der Be wohner des Landes bezeichnet, so kann ich doch auch wieder sagen, daß die moralische Ueberzeugung, wie sie die Sittenlehre rechtfer tigt, in Rücksicht der Gesetzgebung und gesetzgebenden Klugheit nicht ganz beseitigt werden könne. Wenn ich nehme, daß die Erfahrung zweifelhaft gemacht hat, ob die Emancipation, wie man die Enthebung aller bestehenden Verhältnisse nennt, heil bringend sei, so glaube ich, ist es doch Verpflichtung für die Stände, diese Erfahrung nicht unbeachtet zu lassen. Ich zweifle nicht, daß die Negierung gleiche Grundsätze aufstellcn wird, und hoffe, daß der vorzulegende Gesetzentwurf an die künftige Stän deversammlung solche Grundsätze aufstellen wird, wie sie den
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview