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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 202. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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'3IL)0 Ressort zahlt, jede Gelegenheit willkommen ist, die ihm von einzelnen Localgebrechcn in seinem Departement Kenntniß ver schafft. Unter diese dürste gehören, daß den Förstern neben der ihnen übertragenen Administration der Jagd in den Staats waldungen, überdicß auch noch die außerhalb dieser Waldun gen belegenen Jagdreviere in Pacht überlassen worden sind. In diesem Verhältniß liegt ein großer Reiz, Has. Wild aus öffent liche Kosten in der Slaatswalkung selbst zu hegen, und indi- rect dadurch die Pachtung um so lucrativer zu machen. Daß Staatsinteresse muß indeß auf dreifache Weise dabei verlieren, indem zunächst Vie jungen Holzanpflanzungen bekanntlich von dem Rothwild sehr leiden; die Staatskassen aber durch die Ver pachtungen , welche bei öffentlichen Licitasiomu einen drei bis vierfach höhem Nutzen abgewor-fm haben-würden, nicht gewin nen können, und endlich die Staatswaldungen sich nach und nach zur unversieglichen Quelle immer neuer Wildschaden und aller daraus entspringenden Nachthcile und Plackereien für die s umliegenden Grundbesitzer gestalten müssen. Ein zweiter drin gender -Wunsch betrifft ein kürzeres und entsprechenderes Verfah ren bei Eruirung der Wildschäden selbst, worüber ich mich in- deß jetzt nicht des Weitern verbreiten will, da eben dieser. Punctl einen wesentlichen Gegenstand des vorliegenden Dcputationsbe-! richtes ausmacht Md folglich bei der speciellen Berathung naher zur Sprache kommen wird. Dagegen kann ich nicht unterlas sen, die Aufmerksamkeit der Kammer noch auf einige ökonomische Gesichtspunkte zu lenken, welche bei der Keurtheilung aller vor liegenden Fragen auch im Allgemeinen nicht ohne.Gewicht sein dürsten. Sie beziehen sich aufdie Nachtheile, welche ebenfalls eine Folge des Wildschadens sind, obschon sie bei dessen Abschätzung selten in -Betracht gezogen zu werden pflegen.. Wahrend man selbige nehmlich nur auf den Schaden beschränkt, den die Frucht selbst unmittelbar durch den Biß des Wildes erlitten hach läßt man die Nachthcile, die dessen Tritt der Bodenculrm- zuziehet, gewöhnlich ganz unberücksichtigt. 'Gleichwohl giebt es Verhält nisse, unter welchen der Letztere noch mehr als der Erstere scha det. Dieß geschieht auf allen thonig-, lehmignassen.Boden arten , wo jeder Txitt Vertiefungen hinterläßt, in denen das Wasser stehen bleibt und den Boden versauert. Selbst die beste Bearbeitung reparirt erst nach Jahren die Folgen einer solchen Deterioration, deren Spuren gerade bei der pfleglichsten Cul- tur sich in dem schön gelockerten Boden am tiefsten vernarben und daher auch den Verlust auf mehr als eine Erndte übertragen. Die Abschätzung nimmt indeß gewöhnlich darauf eben so wenig Rücksicht, wie auf Pie Lagerstellen, welche besonders ein star ker Nchftand noch durch die diesen Thieren eigenthümliche Nei gung, unaufhörlich iHv Lager zu wechseln, veranlaßt. Sie laßt aber endlich auch den unermeßlichen Schaden unvergütet, den das Wild in denMgldungen durch Schalen, Reiben, Schla gen und Abbeißen der jungen .Hölzer cmrichtct. In der Lhat sind hier die in Zister Nacht verübten Verwüstungen oft von der Art, daß Waldbesitzer Tag fürLag auf neue Wucherungen pro- vociren könnten, ohne dadurch einen vollständigen Ersatz ihrer Schäden zu erlangen, weil hier die Taxatoren selbst bei dem .besten Willen fastgar nichkim Stande sind, den Umfang des Uebels ganz zu übersehen. Demohncrachtet hat man gerade hier die Ansicht ausgestellt, daß dergleichen Schaden sich zu einer Vergütung aus dem Grunde n icht eigneten, weil dem Wild der Wald zu seinem Aufenthalt von der Natur angewiesen .worden sei.. So drollig diese Erklärung erscheint, so ist sie nichts desto weniger selbst hie und da von Behörden anerkannt und damit gewisser maßen ein Grundsatz rccipirt worden, der so widerstreitend mit allen Rechtsbegriffen und so verderblich für alle Holzculturen sich gestaltet, daß die Kammer gewiß darin eine dringende Auf forderung erkennen wird, bei ihren auf den Grund der jetzigen Derathungen zu machenden Anträgen dessen eingedenk zu sein. Sind mithin nicht einmal die Grundsätze in Beziehung auf die Qbjecte der Entschädigung bis Dato geordnet, so darf man sich nicht wundern, wenn die Taxationen selbst so höchst.ver schieden ausfalleu, und gewöhnlich für beide Theile wenig befriedigend sich darbieten. Kaum laßt sich ein Geschäft den ken, was schwieriger als eine solche Taxe, und.unangenehmer für alle die Manner ist, die, amtlich berufen, nach Pflicht und Gewissen ein Sachverhältniß abfchätzen sollen, dessen Merkmale i so zweideutig und dessen Grenzlinien so unsicher sind. Recht j sehr muß man daher wünschen, daß es der Kammer gelingen imöge, Vorschläge aufzusinden, welche jene Taxationen mehr s oder weniger überflüssig machen. Daß Separatvotum sub L. scheint auf durchgreifende Weise zu diesem Ziel zu führen, und könnte mich veranlassen, den Ansichten seiner Verfasser beizu- rreten, wenn ich in der darin ausgestellten unbeschränkten Be- fugniß eines jeden einzelnen Grundstücksbesitzers nicht den Ueber- gang zu andern Uebeiständen erblickte, die ich gern recht fern von den geschäftigen Mitgliedern der Landgemeinden halten möchte, und die doch so schwer von einer solchen unbeschränkten Jagdbesugniß zu trennen sind, daß selbst in Frankreich die daraus entspringenden Nachthule gesetzliche Gegenmaßregeln nothzvendig gemacht haben. Dieser Besorgniß aber würde durch die Bestimmung begegnet werden können, daß immer nur ganze Gemeinden, als Corporationen, solche Jagden aeguiriren könn ten und diesen jederzeit dabei die Verpflichtung aufgelegt würde, die Ausübung der Jagd durch Verpachtung an -den Meistbieten den oder auf andere Weise an eines ihrer Mitglieder zu über tragen. Der Einwand der Deputation, Voß damit nichts ge wonnen werde, indem auf solche Weise nur die zur Ausübung der Jagd berechtigten Personen wechselten, ist nicht durchgrei fend, weil bei Entschädigungsverhandlungen allerdings der ver schiedene Rang der Jagdberechtigten von großem Einfluß ist, und der kleine Grundbesitzer in der Regel weit eher in dieser Beziehung gegen ein Mitglied aus der Gemeinde, das seines Gleichen ist, als gegen einen Hohen und Mächtigem ausrei chende Hilfe finden wird. Wenn ferner auch das Separatvotum 8ul)/1. manches empfehlungswerthe für sicb hat, und nament lich schon in einigen deutschen Ländern erprobt sein sofl, so will ich dem bloß das Bedenken entgegenstellen, daß nach meiner Uebcrzmgung die Verpflichtung solcher Gemcinpewfldschützen zu einer Masse von Eolflsionen und Stteitigkeflen-Mschcn den > Ge-
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