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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 202. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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beschwert werde, wozu er nicht vermöge der Gesetze oder kraft be sonderer Nechlstitel verbunden sei. Das sei aber ebenfalls eine Leistung, wenn man die Früchte eines Grundstückes hergeben müsse, womit die Thiere eines Andern gefüttert würden. Mit demselben Rechte könne der Landmann sein Vieh aus dem Stalle treiben und auf den Feldern des Gutsherrn weiden lassen. Abg. v. Mayer entgegnet, daß der Abgeordnete recht haben würde, wenp es sich darum handele, das Jagdrecht cinzuführen, man müsse aber bedenken, daß dieses Recht bereits vorhanden sek, und unter dem Schutz der Verfassungsurkunde stehe, wie jedes andere Recht. Abg. Haußn er zieht ein Ausschreiben von 1553 an, worin bestimmt werde, daß dem Bürger und Bauer, welcher nicht be rechtigt sei, Hasen zu schießen, dieses künftig bei 20 Lhlr. Strafe verboten sein soll; und bemerkt, daß daraus hervorgehe, daß-dem Bauer- und Bürgerstande das Recht früher zugestanden habe, auf seinen Feldern zu jagen, und wenn dieses Gesetz damals habe gegeben werden können, wodurch das Verbot ekngetreten, so sehe er nicht ein, warum es nicht gegenwärtig wieder aufgehoben wer den könne. Abg. Sachße bemerkt zur Widerlegung des Abg. Axt, daß auch im Z. 27. die Beschränkung beigefügt sei, als welche Gesetz und Recht vorschreiben. Nun schreibe Gesetz und Recht vor, daß die Jagdberechtigung auf fremdem Grund und Boden statt finden könne, undalsogründe sich dasJagdrcchtaufdieConstitution. Sei nun die Jagdberechtigung ein Recht, so stehe sie nach Z. 26. der Verfassungsurkunde auch unter dem Schutze der Verfassung, und eben so könne der Jagdberechtigte nach §. 31. der Verfassungs urkunde nicht zum Abtreten gezwungen werden, es wäre denn dem allgemeinen Staatswohl schädlich, wo aber Entschädigung eintreten müßte; .und wenn endlich Z. 37. angezogen worden sei, so bemerke er, daß cs ausdrücklich heiße: „wozu er nicht, vermöge der Gesetze oder Kraft besonderer Nechtstitel, verbunden ist", so lasse das Gesetz nach, daß eine Corporation oder ein Individuum auf fremdem Grund und Boden die Jagd exerciren könne, und der Titel bestehe in dem erworbenen Rechte. Abg. Ax t führt dagegen an, daß er das Recht des Grund- eigenthümers auf seine Frucht doch wenigstens so unveräußerlich halte, als dasRecht desJagdberechtigtcn, und was den tz. 37. der j Verfassungsurkunde beträfe, so müsse der besondere Rechtstitel erst nachgewiesen werden, und wenn er nachgewiescn, trete die Ablösung ein. Nachdem sich der Präsident noch gegen das Separatvotum ausgesprochen, und die Gründe für die Majorität der Deputation naher entwickelt hatte, will er die allgemeine Berathung für die heutige Sitzung schließen; aber Abg. v. Friesen tragt auf Fortsetzung der Berathung an, da der Gegenstand bereits so weit erörtert worden sei; und es richtet demnach der Präsident die Frage an die Kammer, ob sie die Berathung fortsetzm wolle? Es erfolgt mit 31 gegen 27 Stim men verneinende Antwort, Und man vereinigt sich dahin, die allgemeine Berathung als geschloffen zu betrachten, wenn der Referent zum Schluffe gesprochen habe; allein es verlangt noch Abg. Eisen stuck das Wort, und spricht sich in der Maße aus: Man ist in dec Berathung nicht auf das Deputatkonsgut- achten zurückgegangen, auch nicht auf die Beschwerden, sondern hat nur im Allgemeinen Worte gewechselt, und ich muß mir daher gestatten, auf das zurückzugehen, was-zur Verhandlung vorliegt. Das Gutachten der Deputation ist dahin gestellt, daß ein Theil der Anträge angenommen, der andere zurückgewiesen werde. Es sind heute verschiedene Aeußerungen geschehen, und ich muß nur auf eines zurückkommen. Ein Abgeordneter hat gesagt, was Regale gewesen, sei nun durch die Verfassung Staatsgut gewor den. Daraus würde nun folgen, daß das Münzrecht, welches bisher der Staatsregierung zustand, von jedem ausgeübt werden könne. Ich glaube, das geht doch zu weit. Wenn ein Antrag auf Ausrottung des Wildes gestellt ist, so begreife ich nicht, wie man diesen Antrag an die Stnatsregierung bringen kann. Die Staats regierung kann es auch nicht, sie ist nicht dazu berechtigt. Ein zweiter Antrag geht auf Einräumung der Mitjagd. Wenn wir das einführen, so geht alles auf die Jagd; es ist schon bemerkt worden, daß dieß unmöglich, daß es policeilich unzulässig sei. Wenn das durchgeführt werden soll, so muß jeder in seinem Gar ten die Jagd ausüben können. Wir haben Dorfschaften und städ tische Communen, welche das Jagdrecht zu ihrem großen Un glücke haben. Was die städtischen Communen hierbei betrifft, so wurden wirklich solche Gebrechen fühlbar, daß die Negierung sich genöthigt sah, Vorkehrungen zu treffen, und dahin zu wirken, daß sie die Jagdbefugnisse verpachten sollten. Es ist also eine irrige Behauptung, wenn man darin eine Bevorrech tung einer einzelnen Kaste sucht. Wenn man sagt, es sei das Jagdrecht ein natürliches, dem Grundeigenthümer zustchendes Recht, so gebe ich das zu, wenn es auf einen neu begründeten Staat bezogen wird, z. B. auf Amerika; aber wollten wir weiter gehen, so würde sich wohl sagen lassen, daß nicht nur jeder Grundeigenthümer, sondern auch jeder Staatsbürger das Recht habe, die Jagd auszuüben; er darf ja nur auf einen Ort hingehen, der sich nicht im Privatekgenthum befindet, z. B. auf eine Straße. Was soll aber daraus werden? Man beantragt die Aufhebung des Jagdrechtes; das ist aber ein zu allgemeiner Antrag. Aus diesen Gründen muß ich mich dem Gutachten der Majorität der Deputation unbedingt anschließen. Abg. Haußner berichtigt noch: Wenn er gesagt, das Regale sei auf den Staat übergegangen, so sei damit nicht gesagt, daß jeder befugt sei, das Regale auszuüben. Hiermit wird die Berathung abgebrochen und die Sitzung nach 2 Uhr geschlossen. Zweihundert und eilfte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 1. März 1834. Fortsetzung der Berathung über den anderweitig Bericht der I. Deputation, den Gesetzentwurf wegen der Verhältnisse der Civilstaatsdiener betreffend. — Vortrag der bei dem Gesetze wegen der höhern Justizbehörden und dies Jnstan- zenzugcs in Justizsachen zwischen beiden Kammern obwaltenden Differenzen. Die Sitzung beginnt halb 10 Uhr unter dem Vorsitze des Vicepräsidenten O. Deutlich. Zuvörderst wird das über die letzte Session aufgenommene Protokoll verlesen,, von der Kam mer genehmigt und durch v. Weber und Grafen v. Einsie del mit unterzeichnet.
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