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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 157. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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2216 auf Injurien, sondern auch auf Widersetzlichkeiten, Drohungen, l des Geschmkes zu induciren versuche, und selbst auf den Gebrauch der Waffen "erstreckt Werden, s diesem Ende beantrage er folgende erweiterte Fassung des 47. „Vorgängige Aufreizung des Excedenten von Seiten der Offi kianten durch ungeziemendes und barsches Benehmen, beleidü Falle letztere Loch gewiß eben so einige Entschuldigung und da- Hnommen,. durch die bloße Annahme als Mitschuldiger und als her Milderung der Strafe verdienten, als wenn die Aufreizung solcher erscheint, der die Absicht gehabt, das Geschenk zu de in barschem Benehmen des Beamten bestanden habe. Die die nn sich kritische -^Untersuchung über die Absicht der Offtcianten und dre Möglichkeit hier ^angegebenen Milderungogrunde wußten ferner^nlcht bloß z ahgefchnitten,. daß der Ofsiciant selbst nicht etwa durch Annahme ' ' - ' - '/"ff - - ' ff. Der Deputation scheint Zu daher die Fassung im Gesetzentwürfe den Vorzug zu verdienen, ' ' Man tritt dem Deputationsgutgchfen in allen seinen Punk ten bei, nnd dex §. wird einstimmig unverändert ange nommen. , gende Aeußerungen und Handlungen der Ueberschreitung ihres Wirkungskreises bewirkt in den tz§. 38. — 40. b., 43 und 46. bemerkten Fallen Strafmilderung," Referent: Er halte dafür, den ganzen §. 47. arrsfallen zu lassen, weil schon im §. 82, die einschlagenden Milderungs gründe angegeben waren, Amtshauptmann v. Welch: Gegen .diesen Antrag müsse er sich erklären, denn der tz. 82. sei viel zu allgemein gestellt, und es sei nur zu bekannt, wie oft sich die Negiebeamten Uebex- schreitungen ihrer Amtsgewalt erlaubten, und daß sie sich durch die Hoffnung des ihnen zufallenden Strafantheils nur zu leicht hierzu verleiten lassen würden. Er finde in dem tz. 47, gleich sam ein beruhigendes Pulver für das Publicum wegen mancher andern in diesem Gesetze enthaltenen harten Bestimmungen. Bürgermeister Reiche - Eisenstuckr Auch er trete dieser Ansicht bei. Wenn auch schon §, 82. einen Schutz gewahre, so halte er sich doch an das Zuperllnn uoy noeLut in einer Angele genheit , wo eine Garantie gegen Chikanen nicht vollständig und ost genug überall gewahrt werden könne. Der Z, 47. wird hierauf in der vom Prinzen Johann vvr- geschlagencn Fassung und mit der von der 2. Kammer beschlos senen Allegirung des Z 82. einstimmig angenommen. §.48. findet einstimmig unveränderte Annahme. Zu Z. 49. ist von Seiten her A. Kammer der Vorschlag ge schehen , in der Schrift bei der Staatsregierung darauf anzutra gen , „daß von Strafen wegen dargeborener Geschenke den Ossi- cianten ein Antheil nicht gegeben werden möge." Die Motive des Antrags ist so einleuchtend, daß ihm jedenfalls beizutreten sein würbe, wenn cs nach der hierüber von dem Herrn Finanz minister S. 435. M. Abthl. 2.,Bd. wiederholt gegebenen Zusiche rung, daß die Ofsicianten nur hon wirklichen Zollhinterziehun gen einen Scrafantheil, aber Licht von den hier fraglichen Geld strafen erhalten würden, eines solchen Antrags überhaupt noch bedürfte. Die Deputation halt ihn unter diesen Umständen für überflüssig. Noch hat die Deputation der 2. Kammer hinter die Worte: „oder Ofsicianten" die Einschaltung der Worte vorge schlagen : „mit der Absicht, dasselbe zu behalten," und zwar aus einem doppelten Grunde. Einmal will sie dadurch verhindern, daß der Ofsiciant das Geschenk nur annehme, um die Bestechung zu denuncircn, und durch den Strafantheil mehr, als das Ge schenk betrage, zu gewinnen. Dann aber soll durch die Ein schaltung hervorgehoben werden, daß dje Bestechung mit Erfolg begleitet sein müsse. Der erste Grund erledigt sich durch die vor bemerkte Zusicherung des Herrn Staatsministers. Der zweite aber wird nach der Ueberzeugung der Deputation weit sicherer durch Weglassung der Einschal, mg erreicht, weil nach der Fas sung des Gesetzentwurfs jeder Ofsiciant, der ein Geschenk ange- Zu Z. 50. wird erinnert) Die Bestimmungen dieses §. sind allerdings dem vorliegenden Gesetze fremd, und die Deputation tritt deshalb dem Beschlüsse der 2. Kammer bei, wornach der Z. in Wegfall kommen soll. Amtshauptmann v. Welck: Er habe sich bekBerathung der §Z. 38. —40. Vorbehalten, bei dem vorliegenden §. einen An trag zu stellen. Es sei nämlich hinlänglich bekannt, daß die Re giebeamten der indirecten Abgaben von dem Publico immer mit i gehässigen Augen angesehen würden, Ost verdienten sie es nur zu sehr. Der Grund dieses Hasses sei wohl hauptsächlich in dem ost ungeziemenden Betragen jener Beamten zu suchen, und daß sich in dem Publico die Meinung verbreitet habe, als seien jene letztem im allen Fällen straflos und gegen sie nicht aufzukommen. Diese höchst nachtheilige Ansicht müsse unterdrückt werden, und darum trage er darauf an, daß die Instructionen, worin nach der von dem königl. Commiffar schon früher angegebenen Versi cherung die Ueberschreitung der Amtsgewalt der Negiebeamten bei harten Strafen verpönt sei, öffentlich bekannt gemacht würden, und daß daher dieser Antrag mit in die Schrift ausgenommen werde. v. Carlowktz: Er füge diesem Anträge noch den Wunsch bei, daß die Bekanntmachung jener Instruction gleichzeitig mir der Publikation des vorliegenden Gesetzes erfolgen möge. Der königl. Commiffar, Finanzrath Wehner: Dieß wer de schwer möglich und es überhaupt wohl schon hinreichend sein, nicht die vollständige Instruction, sondern nur die das Publicum am meisten interessirendcn Stellen zu publiciren. Hiermit erklärt sich Amtshauptmann v- Welck für be ruhigt. Seinen Antrag mit dieser Beschränkung in die Schrift aus- zunehmen, beschließt man e in sti m m ig. (Beschluß folgt.) Zusatz zu Nr. 238. dieses Blattes, Seite 2173. Spalte 2. Abg. Clauß erinnert an seine frühere Aeußerung über denselben Gegenstand, und zieht in Zweifel, haß eine königliche Abgabe, wie dec Productions- und Uebcrgangsstempel auf Fabrikate, unter die Dominialabgaben zu rechnen sei. Er spricht wiederholt die Erwartung aus, daß von allen Staatsabgaber, die nicht in das neue indireetc Abgabensyftcm ausgenommen, die Production zu befreien sein werde, bezeichnet die, hier in Frage stehende, als eine solche, welche die ärmere Elaste der Fabrikarbeiter treffe, und glaubt einen Antrag zu deren Aufhebung, im Interesse des Fabrikwe- sens, sich Vorbehalten zu müssen. Berichtigung. In Nr. 239. d. Bl. S. 2185. Sp. I. in Bezug guf die Aeußerungen des Abg. Meisel muß der erste Satz derselben lauten! Das Einkommen zu 6 Thlr. den niedrigsten Ansatz macht nach dem Durch schnitt von 20 Thlrn. die Summe von 6000 Lhlr- u. s. w. Druck und Papier M B- G, Teubyex P Dresden? Verantwortliche Nedactionr v, Gretschel-
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