Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 168. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
2227 hüt nicht erledigt. Im 27. seien die dermaligen Prädicati- er, welches Recht da exiftire, daß man den Titel besteuere; nen mit dem Grundsätze einverstanden erklärte, und den Antrag stellte, daß so, wie bei einem frühem tz. bereits gesagt worden, die Sätze auf den Grund des Personalsteuerausschreibens von 1767 bcizufügen seien. Damit sind die Abgg. v. Mayer und v. Thielau ein verstanden, Abg. Eisenstuck halt aber dadurch die Ungewkß- stehe; aber von der Fassung des tz. würde er abstrahiren, weil eine Diskussion darüber zu nichts führen könne. Abg. NostitzundJänckendorf kommt auf die Bemer kung zurück, daß hinlänglich erscheine, das Ausfchreiben von 1767 anzuführen; denn andere Gesetze seien ganz bestimmt nicht vorhanden, und es werde sich finden, daß manche Leute in der Oberlausitz zugezogen würden, welche in den Erblanden frei blieben, und eine Gleichheit solle doch ftattsinden. Staatsminister v. Ze sch au ist der Ansicht, daß dieser stm besteuert,' im §. 28. aber die, welche künftig ein Pradicat erhielten. Die Prädicatisten könnten nun inländische oder aus ländische fein, und er nehme nun an, daß tz. 27. dahin gehe, alle zu besteuern, aber freilich beziehe sich das Deputations gutachten bloß auf die inländischen. Referent bemerkt, daß er deshalb den Zusatz vorgeschla- M habe.' Abg. Haußner findet dagegen kein Bedenken in der Sa che, denn wenn der Tarif beigefügt werde, so scheine das alles zu erledigen. Abg. v. Thie lau: Er müsse sich doch die Frage erlauben, ob es auf diese Weise möglich sei, herauSzukommm, und er be fürchte, daß man etwas beschließen könne, was man nicht habe ! beschließen wollen. . Die Regierung habe sehr richtig zwischen I Pradicaten, welche von der Regierung gegeben und solchen,! um deren Gebrauch nachgesucht worden, unterschieden. Das! sei doch natürlich, daß man nicht solche Prädicate besteuern! könne, um welche man nicht nachgesucht habe. Wenn man sie nicht anerkannt wissen wolle, so könnte sie der Staat auch nicht! besteuern. §. 27. bestimme über die öffentlichen Personen, welche ein » Pradicat führten, ohne daß es mit einem öffentlichen Amte in Verbindung stehe; allem, jetzt sei bloß die Frage, vbdieBe- auswartr'geri Prädicatisten, mögen sie Prädicate haben oder erst j stuck gesagt, was aber seiner Ansicht nach noch immer im 28- bekommen, gleichmäßig angezogen werden? 3) Will man,! hinzugefügt werden könne, offen gelassen sein. ri-, W-Ich--m Ansuch-n m di-R-si-Mg, w-gm-m-r D» Präsident Mt-m-uf di-K-gm- I) Will die w-rd-n Mm? tz.i ds R-gimmg darauf ankagen, zu §. 27. statt - Sb §. 28. mcht auch -m- ander- saffung -chast-n muss-, B-MgnÄM- auf Echtz- -mm sv-ckllm Tarif mit Rücksicht '2 ! -"f di- im LuSschrridm °»n I7S7 anfg-Mtm Sätze beizufü- gen ? 2) Wird dem Deputationsgutachten die Zustimmung ertheilt? Beide Fragen werden einstimmig bejaht, und so dann der Antrag des Referenten zur Unterstützung gebracht. Er erhält ausreichende Unterstützung und es bemerkt Abg. v. Thielau gegen das Amendement: Er müsse be merken , daß 1) ein ausländischer Pradicatist doch nicht schlech ter gestellt werden könne, als ein inländischer. 2) Scheine es ihm deswegen nicht hkeher zu gehören, weil im nächsten §. von Punct sich nach dem, was der Abg. v. Mayer geäußert habe, auswärtigen Pradicaten die Rede sei, und es ihm nicht wün- dadurch erledigen würde, wenn die Kammer sich im Allgemei- schmswerth scheine, in einem Gesetze einen eignen Z. bloß für künftige Fälle zu machen. Ein Gesetz erstrecke sich zwar immer auf die Zukunft, könne sich aber auch auf die Gegenwart er strecken , und da müsse er bekennen, daß, wenn die Bedingun gen, welche die Regierung gestellt hat, nicht angenommen würden , ein großer Nachtheil und Ungerechtigkeit statksinde. Wenn Niemand von einem Prädicate Gebrauch macht, so frage i er führe ja dm Titel in diesem Lande nicht. Er halte das unge recht und nachtheilig, weil man verhindere, daß Ausländer hereknkämen; denn je mehr man Ausländer besteuere, desto weniger würden sie hereinkommen. Referent: Er habe den Vorschlag bloß gethan, um den i Ausstellungen gegen das Deputationsgutachten abzuhelfen; er ! seines Orts spräche nicht so lebhaft für seinen Vorschlag. Staatsminister v. Zeschau: Er müsse doch die Frage sich erlauben, wohin Referent den Zusatz gebracht wissen wolle und was dadurch bezweckt werden solle? Er müsse doch bemerken, daß ausländische Prädicatisten bisher keine Personsteuer bezahl ten, sie hätten nur bei der Regierung anzusuchen gehabt, ob sie das Pradicat führen dürften. Deswegen sei auch H. 27. vom h. 28. geschieden. §. 28. beträfe nur die Prädicate, welche von der Regierung ertheilt würden. Man habe aber auch an gemessen gefunden, daß, wenn in der Folge ein Pradicat er theilt, oder darum nachgcsucht werde, also doch gewissermaßen eine Stellung im Staate dieß zur Folge habe, diese Bestim mung wegen der Besteuerung statt finde; deswegen glaube er, daß derZusatz vom Referenten nicht passend sei; solle etwas we gen der Ausländer bestimmt werden, so gehöre es zu tz. 28. Der Präsident bemerkt, daß die Ansicht der Mehrheit zugnahme auf die Gesetze von"l767 und 1819 wegfallen, und dahin zu gehen scheine, daß man die Ausländer nicht beiziehen sollen die dort enthaltenen Satze in den Anhang zu diesem Ge- sEe. setze ausgenommen werden. Dann sei die Frage, ob der Zu- ' Abg. Eisenstuck erinnert aber daran, daß von Auslän- satz der Deputation angenommen werde oder nicht, und es wer-! dem keine Rede sei, sondern von Inländern, welche ausländi- de sodann noch immer eine Frage über das, was Abg. Eisen- sche Prädicate führten; denn Ausländer beizuziehen, sei unge-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview