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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 171. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Verschiedenheit der Ansichten, daß sie nicht zu vereinigen waren. Der Referent wünscht, daß der Antrag an die Regierung gelan gen ywge, und wünscht es hauptsächlich deßhalb: damit die ge ehrte Kammer ihr Interesse an den Gewerbsschulen ausfpräche. Diesen Gegenstand der Regierung anzuempfehlen und sie aufzu fordern, etwas zu thun, würde eigentlich nicht nothwendig sein, indem,schon bemerkt würden ist, daß eine Summe dafür im Bud get-ausgesetzt ist, und bei Berathung darüber ein Plan vorgelegt werden wird. . Es wird dann über den Plan gesprochen werden, und es wird von den Mitteln abhängen, die vorhanden sind, und von der geehrten Kammer bewilligt worden, wie viel die Regie rung in dieser Hinsicht thun kann. Das Interesse der Kammer auszusprechen, ist a-.ch nicht nothwendig; denn das würde sich bei Prüfung des Budgets ergeben. Ich möchte noch hinzufügen, daß noch die Frage übrig ist, ob nicht dieser Gegenstand ganz überflüssig sei, da vielleicht bald das Budget zur Berathung kommt. Wird aber auf den Gegenstand eingegangen, so müßte dieser Antrag noch an die 1. Kammer gelangen; wenn diese nicht sofort einverstanden, würde die Sache an die 2. Kammer zurück kommen, und dadurch die ständische Schrift wohl verspätet werden. . — Abg. Eisenstuck:.Ich muß als Vorstand der Deputation, welche von der Kammer wegen der von der Staatsregierung be antragten Abkürzung des Landtags niedergesetzt worden ist, er wähnen, daß der Gesetzentwurf über die Gewerbsschulen sich un ter denen befindet, welche von der Regierung zur Vorlage ange- kündigt worden. Nun muß ich zu erwägen geben, in welchen sonderbaren Contrast man sich von Seite der Kammer stellen würde, wenn man auf der einen Seite die Gewerbsschulen bean tragt, und aufder andern Sekte die Ueberzeugung hätte, daß bei der Menge von Arbeiten die Vorlage eines Gewerbgesetzes vielleicht nicht so dringend sei, um es in die erste Linie stellen zu können; durch einen solchen Antrag würden wir uns aber präjudiciren. Ich muß sagen, daß ich ganz mit dem Abg. v. Thielau einver standen bin, daß der Antrag erfolglos sein muß, und nur nach theilig in gewisser Beziehung sein könnte, wenn man sich im All gemeinen über die Gewerbsschulen aussprechen wollte. Es ist die Frage, ob ,die Gewerbsschulen nützlich sein könnten, unbe dingt zu bejahen, aber welche Einrichtung den Gewerbsschulen zu geben sei, welche Hilfsmittel dem Staate zu Gebote stehen, um dem Mecks zu.entsprechen, da schlechte Gewerbsschulen schlimmer sind, als keine; dkeß alles bedarf noch einer weitern Berathung. Ferner scheint mir unter Gewerbsschulen lediglich nur auf Fabriken und Gewerbe Rücksicht genommen werden zu müssen; in andern Staaten hat man freilich andere Zwecke damit verbunden, und-es ist auch dkeLandwirthschaft in die polytechni sche Schule ausgenommen worden. Ich glaube allerdings, daß es an Anstalten für rationelle Landwirthe fehlt, und soll nun al les lediglich auf Fabriken gewendet, und so ein höchst wichtiger Industriezweig vernachlässigt werden, so würde ich mich schon deßwegen nicht entschließen können, solche Gewerbsschulen unbe dingt dem Staate zu empfehlen. Es müssen die Bedürfnisse ge genseitig genau abgewogen werden, und ich kann mich von der Ansicht nicht trennen, daß die Institute, welche für Handel und Industrie bereits existiren, wohl ausreichend sein könnten, wenn man ihre Hilfsmittel vermehrte und sie an einem passenden Drte vereinigte. Ich muß mich für das Gutachten der Deputation unbedingt erklären. Abg. Haußner: Die Deputation hatte, indem sie diesen Antrag stellte, nicht vor Augen, Fabriken zu unterstützen, im Gegcntheile vielmehr dre Handwerke, und umso mehr glaubte sie sich dcHu verpflichtet, da auch das Landgestüt und die Schafzucht der Regierung von der Kammer empfohlen wurde, und man war der Ansicht, daß man auch für die Städte eine gleiche Empfeh lung aussprechen könne. Die Deputation wollte keinen Vorgriff thun, sondern die Regierung darauf aufmerksam machen, daß die Kammer den Wunsch theile. Uebrigens hat die Deputation dem keine Folge geben können , daß ein solches Gesetz vorliege, indem sie es erst erfahren hat, als der Bericht schon verfertigt war. Da aber die Regierung durch Vorlage eines Gesetzes aner kennt, daß sie die Ansicht der Deputation theile, so glaube ich, wird sich die Deputation dabei beruhigen können, und die Sache sich von selbst erledigen. Abg. v. d. Planitz bemerkt, daß, wenn man das Landge stüt und die Schafzucht empfohlen habe, dabei ein bestimmter Plan vorgelegen habe, hier man aber nicht wisse, wohin ein sol cher Antrag führen würde, und er daher den Ansichten des Abg. v. Zhielau beistimme. Abg. H a ußn er entgegnet, daß in Hinsicht der Schafzucht kein Plan vorgelegen habe, sondern nur im Allgemeinen gesagt worden sei, es möchte die Stammschäferei befördert werden, und er glaube doch, ehe man die Stöhre vervollkommne, fülle man doch eher an den Menschen kommen. - Abg. Sachße glaubt, daß sich der Antrag durch das Bud get erledige, findet aber an und für sich den Antrag sehr zweck mäßig , da eine solche Anstalt nicht allein für die Städte, sondern auch sür das Land wohlthatig sei; denn auch das Land habe Gewerbe. Abg. Messel stimmt der Deputation vollkommen bei, ein mal, weil er keine indirecte Bewilligung sehe, und dann, weil er nicht einsehe, warum die Kammer nicht den Wunsch ausspre chen soll, daß von Seiten der Regierung das Möglichste gethan werde. Schon öfter fei der Fall in der Kammer gewesen, daß ein solcher Wunsch hätte ausgesprochen werden sollen, und es hätten sich immer Widersprüche erhoben; er könne doch nicht be greifen, welche Nachtheile es habe , einen Wunsch, der auf Ver vollkommnung der Gewerbe abzwecke auszusprechen. Zuletztwerde das Land die Ansicht gewinnen, daß man nicht gern diesen Wunsch aussprechen wolle, und er hoffe daher, daß man die Ge legenheit ergreife, dem Lande zu zeigen, daß man dem Gewerbe eine besondere Berücksichtigung schenke. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dreßdm. Verantwortliche Redaction r vr. Gretsch el.
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