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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 174. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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richtsbczirken, ihrer Rechtsangelegenheiten halber, sehr viel" häufiger sehr weite, ost sogar vergebliche Gänge nach dem Wohn ort des Gerichtshalters machen, auch ihren Sachwaltern bei Ab- Wartung der Termine Nelsegebühren und Auslösung bezahlen. — Ferner hat der geehrte Secretair v. Zedtwitz die nach dem Plane 8ub D zu bildenden Gerichtsbezirke zu groß gefunden. Wohl hat auch die Regierung hierin mancherlei Bedenken gefunden, jedoch aus Gründen, die ich mir spater aufzuführen erlauben werde, wenn der Plan selbst zur speciellen Durchgchung gelangen sollte, die Anordnung so für zweckmäßig erachtet. — In Bezug auf die Aeußerung des Hrn. Bischofs muß ich bemerken, daß ich nicht die Entstehung der Patrimom'algerichte in der Obcrlausitz, sondern nur die für selbige streitende Präsumtion von dem Ferdi- nandinischen Privilegio hergeleitet habe. — Einer der geehrten Sprecher will in den Gesetzvorschlagen einen versteckten und indi- Mtm Zwang zur Abgabe der Patrimonialjurisdiction finden; allein die Regierung hat ihre Ansicht mit aller nur möglichen Offenheit dargelegt, und eben weil sie fand, daß die bloße Umge staltung der Patämonialgerichte, wie sie anfänglich beabsichtigt wurde, den Gerichtsinhabern viel Lästiges auflege und einem in direkten Zwang nicht unähnlich sei, ohne doch auf der audern Seite hierdurch eine durchaus zweckmäßige Einrichtung zu errei chen, fand sie sich veranlaßt, zugleich den Plan sub <Z vorzu legen. — Wenn endlich der geehrte Abg. v. Polenz bemerkte, daß die Einführung des Planes sek D für jetzige Zeit noch nicht paffend erscheine, so kann dem nicht entgcgengetreten werden. Zndeß möchte man sich für jetzt wenigstens über die Hauptgrund satze vereinigen, damit jetzt die nöthigen Vorbereitungen getroffen und dann für den nächsten Landtag ein Gesetz ausgearbeitet wer den kann. Neferent: Wenn es sich gegenwärtig um die Würdigung eines Staatszweckes handelt, so fragt es sich, welcher unter ihnen als der höchste vor allen anzusehen sei. Der Herr Justizminister hebt als solchen die bessere Justizorganisation heraus, und zwar diejenige, wie im Plane sub (7) enthalten ist. Im Namen der Deputation kann ich dieß nicht so unumwunden zugeben; gesetzt aber, es wäre dieß der Fall, so scheint mir doch der Schutz des Eigenthumsrechts der höchste Staatszweck zu sein, und diesen kann die Kammer nie aus den Augen lassen. Sollte man sich viel leicht dem Separatvoto hinneigen, so mag man wohl erwägen, daß dessen 4 Schlußantrage im innigsten Zusammenhänge stehen, und daß insbesondere der letzte derselben vielfache Bedenken er regen möchte; denn nach ihm soll dje Absetzbarkeit der Gerichts verwalter sofort aufgehoben, wegen der Vertretungsverbindlich keit aber noch anderweite Maßregeln getroffen werden, die sich für jetzt nicht beurtheilen lassen. Eine so vage Zusicherung kann wirklich sehr gefahrdrohend werden. Wer sich aber dem Plan sud H zuneigt, und die Patrimonialgerichtsbarkeit für eine Last halt, mag sie an den Staat abgeben, andere nicht aberzwingen wol len, ihm zu folgen. Endlich müssen wir es uns vergegenwärtigen, daß, wenn wir bei der Abstimmung den Plan snb P für unzu länglich finden, uns immer noch der Weg zu dem snb (Z offen bleibt, daß wir aber dann, wenn wir einmal die völlige Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit ausgesprochen haben, nie das ver lorene Recht wieder erlangen können; denn ich glaube nicht, daß gerade in Sachsen die Zeiten sein sollten, welche zu gleichen Hoff nungen, wie in Baiern, Hannover rc. berechtigen sollten. Bürgermeister Wehner: Referent hat den 4. Antrag des Separatvot! als bedenklich angegriffen. Dieser Antrag geht hauptsächlich auf Aufhebung des Decrets von 1805, welches die willkührliche Absetzbarkeit der Patrimonialgerichtsverwalter aus spricht. Da nun die Unabhängigkeit des Nichteramtes klar und deutlich in der Verfassungsurkunde ausgesprochen ist, so frage ich: wie man um einen Augenblick Anstand nehmen kann, die Ungiltigkcit beregten Decretes öffentlich auszufprechen? Ich ge stehe, in der Meinung gestanden zu haben, dieses Decret sei durch die Verfassungsurkunde ohnehin als beseitigt zu betrachten; da ich jedoch erst hier überzeugt worden bin, daß es Seiten der Negie rung noch anerkannt werde, so muß ich auf dessen bald mögliche Aufhebung antragen, und mich gegen die fernerweite Absetzbarkeit der Patrimonialrichter auf das Bestimmteste erklären. Referent: Im Sinne der Majorität der Deputation bin ich ebenfalls für die Aufhebung des Decrets, muß aber dann auf dasjenige aufmerksam machen, was ich früher über die künftige Vertretungsverbindlichkeit der Gerichtsherren erwähnt habe. Bürgermeister Hübler: Auch die im Separatvoto ange regten gesetzlichen Bestimmungen über die Vertretungsverbindlkch- keit werden noch von der Kammer in Berathung gezogen werden. DerPräsident: Der uns beschäftigende Gegenstand ist gewiß theils an sich, cheils in feinen.Beziehungen und in Rück sicht auf die Grundsätze, welchen man dabei huldigt, von der höchsten Wichtigkeit. Jeder wünscht das Bessere, nur über das Wie kann man sich für jetzt noch nicht vereinigen. Ich freue mich, daß mehrere der geehrten Mitglieder auch schon gestern sich auf richtig und wiederholt dafür aussprachen, daß man nicht allein das Interesse der Gerichtsherrn, sondern ganz vorzüglich auch das der Gerichtsuntergebenen berücksichtigen müsse. Darin spricht sich der Geist aus, welcher hier vorwalten soll. Wenn auf den Zweck des Staates aufmerksam gemacht wurde, so muß man meiner Meinung nach, um ihn richtig zu würdigen, streng zwischen Staat, Staatsgewalt und Staatsorgan unterscheiden; mir scheint der Zweck des Staates kein anderer zu sein, als der des Menschen. Ueber die vorliegende hochwichtige Frage einen festen Entschluß zu fassen, fallt mir unendlich schwer. Bereit, dem Staate jedes Opfer, selbst mein Leben zu weihen, gebe ich weit unbedeutendere Dinge willig auf, und Rücksicht auf eigenes Interesse ist mir gänzlich fremd. Die Geschichte lehrt, daß halbe Maßregeln nie das Wohl des Staates befördern, darum kann auch ich sie nicht billigen, schwer fällt mir aber die Wahl da, wo so verschiedene Meinungen in Wort und Schrift noch vorwalten. Bei der Art, wie in Sachsen die neue Verfassung entstanden, konnte es nicht fehlen, daß eine Menge orgamscher Einrichtun gen ihr erst folgen mußten, die ihr eigentlich hatten vorausgehen sollen. Niemand vermochte dem vorzubeugen, allein einleuch ten wird es, daß hierdurch in der ganzen Organisation eine Unsi cherheit und ein Schwanken herbeigeführt wird, welche man nicht noch durch neue Hinweisungen auf künftige Beschlüsse vermehren darf. Nach allen dem muß ich mich dahin erklären, daß, sosehr
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