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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 167. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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781.) auf diesen Vorschlag insoweit em, baß sie beschloß: unter Einverständnißmitder 1. Kammer auf Aufhebung der Consisto- rien beider Confessionen und aufUeberweisung der admini strativen Geschäfte derselben an die Kreisdireetionen, so wie fer ner darauf anzutragen, daß dagegen die in dem Plane als „in nere kirchliche Angelegenheiten" bezeichneten Gegenstände an oas Ministerium des Cultus überwiesen werden möchten. Die erste Deputation der 1. Kammer hat nun aber Inhalts ihres Berichts vom 19, September diesen Beschluß, so wie den Plan der Regie rung aus dM Gründe bedenklich gesunden, weil eine Trennung der gußexn undInnern Angelegenheiten der Kirche der Selbststän digkeit derselben dem Staate gegenüber Eintrag thun, demnächst aber auch eine nähere Beaufsichtigung im Kirchen - und Schul wesen, welche doch von besonderer Wichtigkeit sei, durch Aus führung dieser Anträge nicht erlangt werdx. Sie äußert sich hierüber folgendermaßen: Nach dM Vorschläge der Negierung sollten die äußern rind innern Angelegenheiten derKirche zwischen einer in Dresden befindlichen Centralbehörde und drei Provinzial behörden, von denen zwei außerhalb Dresden ihren Sitz haben würden, gecheilt werden, es müsse aber dadurch eine unendliche Weitläuftigkeit in die Geschäfte kommen. Der Gencralbehürd? in Dresden werde es nicht möglich sein, geradem dem wichüg- sten Theile ihres Wirkens eine genügende Aufsicht zu führen, und wenn man azrch nach den der Deputation von den kvnigl. Cvm- missariengemachten Eröffnungen beabsichtige, die Kirchen- und Schulräthe bei den Kreisdireetionen als Organe des Consistorii zugleich mit zur Aufsichtsführung in Bezug auf die innern Ange legenheiten zu gebrauchen,' so möchte, abgesehen von den Jncon- venicnzen einer solchen doppelten Stellung, auch eine Person die sem Wirkungskreise genügend porzustehen, kaum im Stande sein, dg der Kirchen - und Schulrgth in der .Oberlausitz in diesem ungleich kleinern Aezirke gegenwärtig nur mit Mühe durchzukom men vermöge. Der Vorschlag her 1. Deputation der 2, Kammer beseitige zwar die bedenkliche Trennung der äußern und innern Angelegenheiten der Kirche, dagegen würde nach demselben die Verwaltung derKirche gänzlich in die Hande weltlicher Behörden gelegt, bei welcher die wenigen geistlichen Mitglieder immer in der Minorität verbleiben würden, und wodurch ein.gänzliches Auf-, gehen der Kirche in den Staat bewirkt werden müßte. Auch! durch diesen Vorschlag werde übrigens dasUnzureichende der Auf-' sichtsführung keinesweg'es beseitigt. Der Antrag der 2. Kammer gebe ganz auf gleiche Weise die Angelegenheiten der Krche in die Hände rein weltlicher Behörden, und gerade hie inneren in die Hände eines einzigen Mannes, nämlich des Ministers des (Kul tus. Auch würde es in diesen Sachen ganz an einer Mittelbe hörde für die Entscheidung streitiger Fälle in zweiter Instanz ge brechen und überdieß die oben als nachtheilig dargeste'llte Tren nung, so wie der Mangel a'n Aufsichtsführung hier ebenfalls Platz greifen. Die Aufhebung des katholischen Consistorii endlich er scheine deßhalb unthünlich / weil diese Behörde größtenteils mit innern Kirchenangelegenheiten beschäftigt sei, die nach der durch §. 57. der Verfa'ssungsmkunde garantirten besöndern'Versaffung Z der katholischen Kirche" vor geistlichen Behörden zu verhandeln wären, auch solle dasselbe nach Z, 66, des Gesetzes über die privi- legirten Gerichtsstände Ehcgericht'für die rein katholischen Ehesa chen verbleiben, stm nun alle diese Bedenken thünlichst zu besei tigen , hat dir 1. Deputation der 1. Kammer folgende Vorschläge gethan: Es möge a) bei jeder Kreisdirektion und für den Bezirk derselben, mit Ausnahme der zu Vudissin, für welche es bei der bisherigen Einrichtung bewenden könne, eine besondere Behörde, zu Leitung sammtlicher kirchlichen Angelegenheiten, unter dem Namen Consistorium oder Kirchen - und Schulcommission , ge bildet werden, welche l) aus dem Director der Kreisdirection als Vorsitzenden, 2) einem Kreisdircctionsrathe, 3) zwei Kirchen- Und Schulräthen bestände, h) Bei dem Ministerio des Cultus aber möge eine Einrichtung getroffen werden, vermöge welcher regulativmaßig alle, die innern Angelegenheiten der Kirche be treffende Sachen unter Concurrenz der bei demselben angestellten geistlichen Räthe verhandelt werden müßten. Von denselben, oder einer unter ihrer Mitwirkung zu bildenden Prüfungscommis sion möchten auch die Prüfungen der (Kandidaten des Predigtamts vorgenommen werden. «) Das katholische Consistorium möchte nach Maßgabe seines verminderten Wirkungskreises schwächer besetzt werden. An dA Kreisdireetionen möchten pon den (Konsi storien nur übergehen: ä) dis Censurangelegenheiten (Mol. der bisher von dem katholischen Consistorio verwalteten), die auch viel-, leicht in höherer Instanz zweckmäßiger an das Ministerium des Innern übergehen könnten; jS) die Angelegenheiten der Stiftun gen, mit den in dem Plane snl» 8, bemerkten Ausnahmen und mit Ausnahme der zu religiösen und Schulzwecken bestimmten. Endlich würde auch den Kreisdireetionen eine Mitaufsicht über die katholischen Schulen in der Art einzuräumen sein, daß sie die selben zu revidiren und wahrgenommene Mängel, soweit diesel ben nicht in das Dogma eingriffen, entweder durch Comnmnica- tion mit dtm vorgesetzten Consistorio, oder durch Anzeige an das Ministerium des Cultus zur Erledigung zu bringen hätten. Durch diese Einrichtungen und zwar durch die snl, s. vorgeschlagene Zu sammensetzung der Mittelbehörde werde dem kirchlichen Princip genügende Garantie gewährt, da sogar ein weltliches Mitglied weniger darin zu finden wäre, als dermalen in den Consistorien, durch den Vorschlag sul, b. aber werde auch für die obere Instanz die nöthige Sicherheit gewonnen. Es würde dadurch die nach theilige Trennung der Geschäfte vermindert und zugleich die Mög lichkeit einer kräftigen und näheren Aufsichtsführung gewährt, in- deß hie der kirchlichen Behörde gänzlich fremden Geschäfte unter und si, von ihrem Wirkungskreise ausgeschlossen blieben, End lich würde hierdurch die Verschiedenheit mit der Oberlaufitz thun- lichst verschwinden. Die Deputation hat endlich noch durch eine ihrem Berichte beigefügte Berechnung nachgewiesen, daß durch die von ihr vorgeschlagenen Einrichtungen ein Ersparniß ge gen die Kosten des von der Regierung entworfenen Planes ent stehen würde. Auf diese Vorschläge ist die 1. Kammer mit der einzigen Modifikation eingegangen: „daß bei der unter Vorsitz des Mini sters des Cultus stattfindenden collegialischen Berathung über alle, das Dogma und die Liturgie betreffenden Angelegenheiten der protestantischen Kirche eine gleiche Anzahl westlicher und geist licher Räthe Theis nehmen möge , und daß es dem Minister des Cultus, so oft er sich durch seine Pflicht dazu veranlaßt fühle, jederzeit freistehen solle, die bei diesen Berathungen verhandelten Sachen zum Behuf dex Entscheidung an die inLvsnKeUow beauf tragten Staatsminister zu bringen. Ein Gleiches solle stattsin- den bei Besetzung geistlicher Aemter, so weit sie dem Ministerio des Cultus zustehe.si (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Verantwortliche Redaction: pr. Gretsch es
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