Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 117. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
1362 zurückbebt, wenn er das vorhandene Militairstrafgesetzbuch aufmerksam durchgeht. Es ist zwar nicht zu leugnen und dankbar anzuerkennen, daß bei Handhabung desselben die Militairbehörden viel milder verfuhren, und manche Bestimmungen desselben nie zur Ausfüh rung gekommen sind, upi so mehr darf man also annehmen, daß es einer Verbesserung bedarf, vorzüglich in Rücksicht des Satzes, daß jeder Eintretende sich erst auszeichnen müsse, be vor er eine würdige Behandlung erfahren solle; wahrend eiü allgemeiner Rcchtssatz jedem Menschen die gute Meinung so lange zuspricht, bis er sich derselben durch Handlungen verlu stig macht. Dieserhalb würde ich es zweckmäßig gefunden ha ben , die in der Thronrede zugesicherten Abänderungen des Mi« litairstrafgesetzbuches dem vorliegenden Entwürfe vorausgehen zu lassen, nunmehr erlaube ich mir indessen, meinen Antrag dahin zu richten: „Ein hohes Ministerium möge zur Beruhigung vie ler Aeltern und derer, die in das Militair treten müssen, den- Zeitpunct aussprechen, wann jene Milderungen und Verbes- aus einem gebildeten Staude in einen Beruf tritt, sucht sich mit früheren-Gesetzes .dem Sinne und Geiste des-h. AO:'der Verfas- dem ganzen Umfange des Verhältnisses bekannt zu machen, und »sungsuxkundr widerstreite, so fei dieß die wegen der Exemtionen, insofern ist es einem jungen Manne nicht zu verdenken, Haß eri-Jhretwegen aber habe die Regierung ein neues Gesetz für nöthig rechteste Mittel, die Ungleichheit zwischen Neichthum und Armuth möglichst auszugleichen! Dessenohnerachtet aber halte ich es nicht für nöthig, alle und jede Exemtionen wegfallen zu lassen. Hr. v. Welck hat in seinem Separatvotum mehrere angcdeutet. Wer möchte z. B. verweigern, daß der dritte Sohn frei sein solle, wenn 2 seiner Brüder schon im Militairdienst gefallen waren? Selbst die unmtgeldliche Befreiung des einzigen Sohnes hochbejahrter Aeltern würde ich für billig halten. Es ist über haupt ein bedeutender und leicht erkennbarer Unterschied zwi schen den Befreiungen, welche man sich willkührlich verschaffen kann durch die Wahl eines Berufs, Gewerbes rc., und denen, welche außer dem Bereich des Willens liegen, also mehr oder weniger schon mit Nachtheilen verknüpft sind; für diese wünschte ich Exemtionen offen zu erhalten. Angenommen, daß auch ferner noch einige Befreiungen statt fänden, so würden doch immer noch junge Leute aus ge bildeten Standen als simple Soldaten eintreten müssen, und für diese, jedoch auch für Jeden, der die Waffen tragt, nehme ich eine gerechte und menschliche Behandlung in Anspruch. Die große Abneigung der jungen Leute gegen den Militairdienst kann nicht im Mangel an Muth liegen, denn diesem Alter ist es eigen, Gefahren aufzusuchen, selbst da, wo es gar keinen Nutzen bringt. Nein, der Zwang und die gefürchtete unwür- i digc Behandlung ist es, welche sie abschrecket. I Eine strenge Mannszucht ist beim Militair nothwendig, das erkennt jeder Vernünftige, sonst würden wir bald Schutz ge- tericüe des vorliegenden Gegenstandes, in Folge dessen sich v. C a r - gen die suchen müssen, die uns beschützen sollen. Wer indessen löwitz also-vernehmen läßt: Wenn irgend eine Bestimmung des aus einem gebildeten Staude in einen Beruf tritt, sucht sich mit ' bürgerlicher Gewerbe, — sie ermangeln alle'eines sichern Maß stabes und gerechter Grenzen. Diese Erwägungen haben, denn auch die Deputation be stimmt, in ihrem Gutachten sich in Uebereinstimmung mit den S. 402, befindlichen Motiven für den Gesetzentwurf zu erklären. Würde Eine Hohe Kammer anderer Ansicht sein und die Zulassung mehrerer Ausnahmen für zweckmäßig erachten, so würde die Berathung über die etwa noch zu bestimmenden ein zelnen Ausnahmen zu sehr weitläufigen Discussionen führen, welche die Grenzen einer allgemeinen Vorberathung leicht über schreiten könnten, und ich trage daher, ohne jedoch dem Ermes sen der Kammer nur im Geringsten vorgreifen zu wollen, dar auf an, daß man sich zuvörderst nur mit Beantwortung der Frage beschäftige: „Hält man mehrere oder andere Ausnahmen von der allgemeinen Waffenpflicht, als sie von der Deputation in Uebereinstimmung mit dem tz.5.des Gesetzentwurfs beantragt k worden sind, für zulässig?" « Das Eingehen auf einzelne Vorschläge, wenn diese Frage! serungen uns vorgelegt werden sollen, jedenfalls aber das Gö-> bejaht werden sollte, möchte füglich bis zur Berathung des Ge- über Erfüllung der Militairpflicht nicht vor den Abänderun setzentwurfes selbst verschoben bleiben können. ! des Militairstrafgesetzbuchcs ins Leben treten lassen." v. Polenz: Ich habe mich entschieden für das neue Ge- Staatsminister v. Zezschwitz bemerkt, wie sich der An fetz erklärt, und finde in der Stellvertretung das beste und ge- trag von selbst erledigen dürfe, da der Entwurf eines neue» Strafgesetzbuches bereits allerhöchster Cognition unterliege, auch sehr bald zu hoffen stehe, derselbe werde der hohen Standever« sammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Demnächst entsteht eine Debatte über die nunmehr nöthig werdende Fragstellung. Einige, namentlich Oberstlieutenant v. Welck, wünschen, über einzelne in Vorschlag gebrachte und noch zu bringende Exemtionen abgestimmt zu sehen, Andere hingegen sind der Ansicht, daß zwar die vom v. Crusius vor-' geschlagene Principfrage vorausgestellt werde, und sind darü ber einig, daß deren Vereinigung alle fernem Discussionen ab« schneide, schlagen jedoch für den Fall der Bejahung ein abwei chendes Verfahren vor. Insonderheit ist O. Klien der Mei nung, die Sache müsse alsdann an die Deputation, Behufs der Eröffnung veränderter Vorschläge über.die etwa noch beizu behaltenden Exemtionen, zurückgegeben oder mindestens das Wei tere bis zur speciellen Discuffion über das Gesetz ausgesetzt wer den, Andere hingegen , wie Prinz Johann und 0. Cru sius, halten.dafür/ daß die verschiedenen denkbaren Exemtionen unter gewisse Elasten zu bringen sein würden, etwa in der im Separatvoto des Oberstlieutenants v. Welck zu findenden oder in der oben vom Mitglieds v. P.o le n z angegebenen Maße, und daß nur über diese Claffen abgestimmt werde , Hamit die Depu tation einen Leitfaden für die fernem Vorschläge bei der speciellen Begutachtung des Gesetzes besitze. DieDiscussion verbreitet sich indeß demnächst übex bas Ma«
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview