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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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müßten, daß man also eine dann zu wiederholende Arbeit vor nehme, und noch übcrdicß ein höchst nachlheiliges Schwanken der gesetzlichen Bestimmungen veranlasse. Ein Mittelweg, wel cher jene Bedenken wenigstens zum Theil beseitige, scheine ihm daher höchst wünschenswerth und er glaube ihn darin zu fin den, wenn bei denjenigen gesetzlichen Bestimmungen, welche als Theile größerer Gesetze oder Gesetzbücher wieder vorkommen müßten, oder welche von geringerer Wichtigkeit waren, blos die Grundsätze, welchen man zu folgen gedenke, oder etwa die ein zelnen Capitel, bei denen man eine wesentliche Veränderung für nöthig erachte, vorgelegt würden. Er unterwerfe also diese Ansicht dem Ermessen der Kammer. Staatsmiuister v. 3 ez schwitz: Er sei erfreut, versichern zu können, daß die Regierung bereits den vom Herrn Präsiden ten so eben vorgezeichneten Weg bei der Abfassung eines neuen Militairstrafgesctzbuches eingeschlagen habe. Man werde die Grundsätze, denen man bei der vorzuschlagcnden Abänderung des Militairstrafgesetzbuches gefolgt sei, in den Motiven aufstellen und es der Kammer vorlegen, von deren Beschlüssen es dann abhangen werde, ob sie jene Abänderungen in den einzelnen Pa ragraphen oder nur die Grundsätze prüfen, und es sodann der De putation überlassen wolle, sich zu überzeugen, daß diese Grund sätze auch bei den einzelnen Bestimmungen befolgt feien. Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Die Zusicherungen des Kriegsministers, daß wenigstens di.e hauptsächlichsten Män gel des Militairstrafgesetzbuches ihre unverzügliche Erledigung finden sollten, erkenne er dankbar und freudig an. Er zweifle nicht, daß sich darunter die Umgestaltung des Classensystems be finden ,werde. Denn während der allgemeine Ncchtsgrundsatz gelte: guilibet boims, gelte im Mililairstrafgesetz der entgegengesetzte Grundsatz: guilibet ^eaesurniwr inalus. Denn jeder rintretende Soldat werde in die Claffe derjenigen gestellt, wo körperliche Züchtigung zulässig sei, und komme erst in die ausgezeichnete Eiasse, wenn er durch seine Ausführung bewiesen, daß er nicht ein mnlus sei, wogegen doch umgekehrt nur die in dir Classe der körperlich zu Züchtigenden (wenn über haupt cs die militairische Disciplin nun einmal nicht anders ge statten sollte) gesetzt werden könnten, welche Beweise gegeben hätten, daß sie auf jede andere Weise incorrigibel seien. Dtaatsminifter v. Zezschwitz versichert, es bestehe eben in dem jetzt berührten Puncte der Hauptgegenstand der vorzuschla genden Abänderung. PrinzIohann ergreift das Wort: Die Deputation habe im fünften Abschnitte ihres Berichts fünf verschiedene Anträge gestellt. Was nun den 1. anlange, so gehe derselbe dahin, daß die Bestimmungen über die Bildung derNecrutirungsbchörden nicht in der Verordnung stehen bleiben, sondern in das Gesetz ausge nommen werden möchten. Dem könne er jedoch nur in soweit bei stimmen, als von denjenigen Festsetzungen die Rede sei, welche eine Garantie gewahrten. An welches Ministerium die Sache ge wiesen werden solle, hänge lediglich von der Regierung ab, und da sie sonach hierbei auch ohne Zustimmung der Stande Abände rungen zu machen befugt sei, so gehöre dieß nach seinen Ansichten nicht in das Gesetz. 2. Solle die Leitung der Recrutirungsange? legenhciten auf das Ministerium des Innern übergehen; erstelle aber, so sehr er auch die Gründe der Deputation anerkenne, an heim, ob man es nicht lieber bei der bisherigen Einrichtung be wenden lassen wolle, da das Kriegsministerium noch mehrere Ge schäfte zu besorgen habe, die streng genommen zum Ressort des Ministern des Innern gehören würden. Den 3. Antrag anlan-' gend, welcher eine veränderte Bildung der Obcrrecrutirungsbc- hörde betreffe, so müsse er sich gegen den Vorschlag der Depu tation erklären, da man aus dieser Behörde den Minister unmög lich entfernen dürfe. Die Gründe davon wären ganz denen gleich, welche man in einem ähnlichen Falle bei Gelegenheit des Gesetzes über die Administrativjustiz vorgetragen und anerkannt habe, weshalb sein Vorschlag dahin gehe, es möge die in Frage stehende Behörde aus zwei zum Ministerio des Innern gehören den Mitgliedern bestehen, unter diesen sich aber stets der Vorstand desjenigen Ministern befinde, welchem die Necrutirungsangele- genheiten untergeordnet seien. Dem 4. Antrag hingegen, wel cher die Zuziehung kreis ständischer Deputaten zu den Recruti- rungscommissionen in sich enthalte, und zwar unerwartet der neuen Kreistagsverfassung, müsse er seinen völligen Beifall schen ken. Man habe diese Einrichtung erst vor Kurzem, und eben auf Antrag der Stände, aufgehoben, weil man sie nicht für passend erachtet habe. In Erwägung aber, daß hier nicht von Deputa ten der allgemeinen Stände, sondern lediglich von Deputaten der Kreisstande die Rede sei, werde man sich wohl vom Gegentheil überzeugen. Erstere hätten zu controliren, nicht Letztere, und diese bestünden zur Zeit noch als Corporation, wenn schon zu er warten stehe, daß künftig auch der Bauernstand daran Theil neh men werde. Der fünfte Antrag endlich, die Abänderung des Mili- tair-Strafgesetzbuches betreffend, habe bereits seine Erledigung durch das bisher Verhandelte gefunden. (Beschluß folgt) Berichtigung zu Nr. 167. d. Bl. S. 1360. Sp.1. Z.16. v. o.istin der Rede des Aba. Sachße zu lesen: „indem man eine Commission für die Frohnablosungen uyd Gemeinheitstheilungen nicdcrsetze, und dazu jährlich 7000 Thlr. bewillige. Dieß kann für nichts anderes als für eine die Production befördernde Unterstützung des Acker baues angesehen werden. Gleiche Unterstützung ist die Landbeschälanstalt, sind die Prämien, die man vertheilt." Druckfehler. In Nx. 168. S.I369, Sp. 1. Zeile 3. von oben ist statt 76,000 Thlr. zu lesen: „72,500 Thlr." Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Verantwortliche Redaction: vr. Gretsch el.
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