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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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den Vortheil des Staates so wie den des Einzelnen im Staate. Er rechne zu diesen Vortheilen zunächst den künftigen Wegfall einer dritten, unnatürlichen -Valute, die bis jetzt zwischen preußischem Gelde und Conventionsmünze mitten inne stehe und durch die Kassenbillets gebildet werde. Der Verkehr könne da durch, daß diese dritte Valute abgeschafft werde, nur gewinnen, indem er nunmehr sich nur auf zwei Valuten beschranken werde, und vielleicht, daß in der Folge auch die letzte Schranke falle und daraus nur eine Valute hervortrete. Demnächst würden künftig unsere Kassenbillets die materiellen Kräfte des Landes erhöhen, wenn sie fortan mit dem Conventionsgelde, der Hauptvalute des Handels, auf gleicher Linie standen, und so das arbeitende Geldcapital vermehrten. Vorausgesetzt, was kei nem Zweifel unterliegen könne, daß die Staatsregierung stets darauf Bedacht nehmen werde, die Circulation des Papiergeldes dem jedesmaligen Bedarfe des Publicums anzupassen, und in richtigem Verhältnisse zu den baaren, im Umlaufe befindlichen, Summen zu erhalten. In Folge dessen werde auch die Agio tage aufhören, die auf den Kassenbillets gelastet, und der Staat fernerhin nicht mehr, wie er zeither im Widerspruche mit sich selbst gethan, das Papiergeld, das er nach dem vollen No- minalwerthe ausgegeben, zu gleichem Werthe überall anzuneh men sich weigern, was der Fall gewesen, indem er die Zahlung inKassenbillets in semeKaffen wenigstens thcilweisc ausgeschlos sen. Daß übrigens alle jene Vorthcilr, wenn der Entwurf zum Gesetz geworden, auch wirklich eintreten würden, daran könne man nicht zweifeln, denn es bürge dafür der Credit Sach sens, die nunmehrige Valute der Kassenbillets selbst, die sich der Valute anpaffe, welche Lei den bedeutendsten Handelsge schäften eintrete, .gleichviel, ob diese sich im 20 oder 24 Fl. Fuß ausspreche, so wie das Begehren und der Bedarf des Papier geldes im Lande, welches in dem Umlaufe der höchst zahlreichen preußischen Trcsorscheine in Sachsen sich zu Tage lege. Gewiß! verdiene daher dieser Plan der hohen Staatsregierung die dank barste Anerkennung des Volkes, und er stimme bei der allge meinen Berathung dieses Gesetzentwurfes für selbigen. Abg. Runde: Ehe ich mich im Allgemeinen über den ei gentlichen Gegenstand des vorliegenden Decrets verbreite, muß ich mein Bedauern darüber aussprechen, daß nach einer in dem Deputationsbcrichte gegebenen Andeutung wichtige Gründe verhindern sollen, zur nähern Erwägung der Umwandelung unseres Münzfußes noch während dieser Ständeversammlung vorzuschreiten. Der Umstand, daß das Conventionsgeld durch das preußische Courant in dem Handel und Wandel völlig ver drängt ist, laßt sich durch keine Machtgebote beseitigen; die da durch entstehenden Nachtheile für Gerverbtreibende und Steuer pflichtige aber sind insonderheit für Letztere, welche oft gegen eine wucherische 'Agiotage das Conventionsgeld gegen preußisches Geld einwechscln müssen, und jenes nur nach seinem Nennwerth bei den Staatskassen anbringen können, — so lästig und vexa- tonsch, daß eine Abhilfe gerade dieses Gebrechens zu den laute sten Erwartungen des Landes gehört, und eine authentische Verzögerung derselben gewiß nur schmerzlich empfunden werden wird. Jndeß berührt diese Abschweifung den vorliegenden Ge genstand der Berathung nur mittelbar, und weit näher liegt die Frage, welche finanzielle und welche kommerzielle Zwecke der damit beabsichtigten Maßregel zu Grunde liegen. In den Motiven zu dem Gesetze ist von Seiten der Regie rung ein eigentlich dabei obwaltender finanzieller Zweck ganz in Abrede gestellt, und gerade diese freiwillige Verzichtleistung auf Vortheile, die sich -er Staat durch Emam'rung unverzinslicher Staatspapiere und durch gleichmäßige Einlösung verzinslicher Schuldscheine bis zu einem gewissen Grade auf so leichtem Wege darbieten, ist befremdend. Man fühlt sich versucht, zu fra gen, warum der sächsische Staat die Vortheile unbenutzt lassen soll, die ihm sein Credit darbietet? Würde dieser durch Aus gabe selbst von mehreren Millionen solcher Kassenscheine wesent lich gefährdet werden ? Dürfte solcher in der mit dieser Maßregel in Verbindung zu setzenden Verminderung der eigentlich verzinslichen Schuldscheine nicht vielmehr sogar eine neue Stütze finden? und muß man zum Behufe einer Ersparniß an den bedeutenden Sum men, womit die Verzinsung jener Staatsschuldscheine das Budget belastet, nicht dringend wünschen, daß auch bei uns auf drei stere Weise der Erfolg versucht werde, der in andern Staaten so glücklich ausgefallen ist, und für unsere Steuerpflichtigen eine sehr merkliche Minderung der Abgaben ermöglichen würde? Demohnerachtet scheinen der Negierung Gründe vorzuliegen, die sie veranlassen, gerade von diesem finanziellen Gewinn bei der Umwandelung unserer Kassenbillets ganz abzuschen, und selbige lediglich auf die Vortheile zu begründen, welche in kom merzieller Hinsicht daraus hervorgehen sollen. Gerade diese Erwartung erweiset sich aber in vieler Hin sicht problematisch, wenn man die Verhältnisse sowohl des Grossohandels als des Detailverkchres näher beleuchtet. Die Bücher und das ganze Rechnungswesen des erstem liefern den Beweis, daß man sich im Grossohandel mit dem ausgeprägten Geld im Grunde wenig befaßt, und solches höchstens zur Aus gleichung gegenüberstehendcr Forderungen benutzt. In den größten Handelsstaatcn unv den bedeutendsten Geschäftsplätzen rechnet inan sogar nach Valuten, die gar nicht ausgeprägt exi- stiren, wie in England mit L- Sterling, und in Hamburg mit Mark banco, und der Umstand, daß in Deutschland sich die Wechselzahlung mit dem Conventionsgeld identisicirt, ist aus dem Grunde mehr zufällig als wesentlich, weil vielleicht lange noch, wenn schon längst alle r'm 20 Gulden Fuß ausgeprägten Münzen eingeschmolzen sind, diese Ncchnungsweise als ideale Münze in dem Grossohandel ihren Bestand beibehalten kann. Für den letztem liegt also ein eigentlicher Bedarf an Evn- ventionsgeld nicht vor, Soll die Emanirung von Kassenbillets solches vermehren und der Detailverkehr diese Maßregel.be dingen, so tritt wiederum das Factum entgegen, daß in diesem nicht das Conventionsgeld, sondern das Preuß. Geld als Aus- tauschungsmittel üblich geworden und jenes durch dieses fast
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