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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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beachtet bleiben wird; gewiß ist schon dadurch viel gewonnen, ist nur eirmal der geeignete Weg, welcher zum Ziele führen kann, betreten worden; ihn schlagt die Deputation vor, man wird ihn vereint nicht verlassen, und hoffentlich wird er die Auf hebung der Lotterie und des ungleich verderblichem Lottos bald zur Folge haben. Muß nun aber folgerecht die Lotterie, wel che ich keineswegs für eine Wohlchat, sondern vielmehr nur für ein nothwendiges Uebel ansehe, bis dahin in Sachsen fortbe stehen, so kann ich gleichwohl nicht unterlassen, schlüßlich noch zweierlei weiterer Berathung und nach Befinden Beschlußnah- me anheim zu geben. Das Eine betrifft den übermäßigen Negieaufwand und die Ungebührnisse der Subcollecteurs. Bei des erheischt eine Reform, und gewiß wird unsere weise Staats regierung, beliebt man dkeserhalb, so wie hinsichtlich anderer, vielleicht im Laufe der Debatte noch zur Sprache gebrachten Gebrechen der Lotterie, an sie em besonderes Gesuch zu richten, nichts unterlassen, was zu deren Abstellung irgend geeignet er scheint. Das andere hat die neuerliche Erhöhung des Haupt gewinnes auf 100,000 Lhlr. zum Gegenstände. Man hat mir gesagt, es sei dieß insonderheit geschehen, um Concurrenz mit einer benachbarten großen Classenlotterie herzustellen und der Er folg habe diese Maßregel gerechtfertiget. Allein ich habe auf der andern Srite doch vielfältige Aeußerungen einsichtsvoller Personen darüber vernommen, daß es hart erscheine, wenn so Viele ihre Einlage verlieren müßten, damit Einer eine so hohe Summe gewinne, die ihm in einzelnen Fallen nicht helfe, gewöhnlich eher schade. Werde der Hauptgewinn auf 50,600 Lhaler gestellt und würden die übrigen 50,000 Lhlr. in kleinere Gewinne vertheilt, fo könne derjenige, welchem für 30 Lhlr. Einlage das Glück 50,000 Lhlr. zusühre, wohl zufrieden sein, und durch die vermehrten kleineren Gewinne würde manchem Anderen geholfen oder sein Glück begründet werden, anstatt daß er gleichen Einsatz verlieren müsse, zumal da die Lotterie zweimal im Jahre gezogen werde, und es werde dadurch weder ihr, noch dem Staate Eintrag geschehen. Ich gestehe, daß ich diese Ansichten um so mehr, als sie in der höchsten Bil ligkeit beruhen, thcile, weshalb ich mir denn meinerseits nur noch den doppelten Antrag vergönne, es möge die hohe Staats regierung ersucht werden, sowohl k>) wegen thunlicher Verminderung des Negreaufwandes bei Lotterie nachteilig auf die Moral einwirken könne; jedoch scheint mir der Antrag, wie er vorliegt, nicht geeignet zu sein, den ge nannten Nachtheil zu heben. Nach der Verfassungsurkunde ist jedem Staatsbürger unbenommen, feinen Beruf zu wählen, wie er will, wenn ihn nicht die Gesetze verbieten. Nun kann mir erwiedert werden, daß, wenn ein Gesetz erlassen werde, wel ches die Lotterie aufhcbt, auch diese Freiheit der Berufswahl be schränkt werde: wenn man aber annimmt, daß die Lotterie schon mit dem 1. Januar 1834 aufgehoben werden soll, so wür de es doch zu hark sein, wenn man diejenigen; welche die Lot terie zu ihrem Geschäfte gewählt haben, so schnell aus ihrem Berufe herausreißen wollte. Auch die Staatseinnahme würde bedeutend beeinträchtigt werden, und wenn auch nicht behaup tet werden mag, daß eine Einnahme zu rechtfertigen sei, die auf die Moralität einen nachtheiligen Einfluß haben kann: so kann doch nicht geläugnet werden, daß für den Staat jetzt rin bedeu tendes Minus entstehen würde, und müßte zuerst ausgemittelt werden, auf welche Weise das Deficit gedeckt werden könne, und dazu scheint mir die beantragte Zeit ebenfalls zu kurz zu sein. Was die Behauptung betrifft, daß eine ungleichmäßige Vertheklung der Abgaben durch die Lotterie entstehe, so kann ich dieser nicht beistkmmen; denn eine Abgabe, welche erhoben wird, muß Jeder geben, die Lotterie ist freiwillig, es kann Niemand dazu gezwungen, Niemand davon abgehalten werden, und trifft es auch mehr die ärmere Klasse, so kann sie sich nicht beklagen; denn es ist ihr die Verpflichtung nicht auferlegt, zu dieser Staats einnahme Etwas beizutragen, wenn sie nicht will. Wollte man aber diese Gründe nicht berücksichtigen, und sich für Auf hebung der Lotterie erklären, so würde man auf andere Weise den Zweck zu erreichen suchen, was für Sachsen nachtheilkg wäre; denn besteht dann auch in Sachsen keine weiter, so wür de sie doch in den angranzenden Ländern fortbestchcn, und die Leute nur noch mehr spielen und wenn es wahr ist, daß man cher Dicnstbote die Herrschaft betrügt, um spielen zu können, so geht daraus hervor, daß dieß schon geschehen ist, und er wird spater, wenn die Landeslotterie aufgehoben ist, schon damit ver traut sein, wie er cs zu machen hat, um die Sache geheim zu halten. Folglich glaube ich, daß man aus diesen Gründen in die jetzige Aufhebung der Landeslotterie nicht eingehen könne und stimme dem Abg. bei, der so eben sprach. tcnde Procente an den Staat verliere, die Aermcrn ungleich zu Viceprasident v. Haase: Ich kann nicht umhin, dem Herrn Abgeordneten, der diese Sache zur Sprache gebracht hat, meinen Dank dafür zu sagen, daß er dieß gethan hat; auch ich wünsche, daß in Sachsen, so wie in ganz Deutschland, einmal dieses allerdings gefahrbringende Spiel aufhören möge, und viel leicht gicbt sein Antrag einen Impuls dazu. Ich gebe den für den von einem höherm Gesichtspunct zu betrachten pflegen. Ich der Landeslotterie, so lange sie noch bestehet, als auch k) wegen Herabsetzung des höchsten Gewinnes von 100,600 Lhaler auf50,000 Lhlr. und die Vertheilung der übrigen 50,000 Lhlr. in kleinere Gewinne, damit nicht so Diele zu Gunsten eines Einzigen das Ihrige einbüßen, behusige Einleitung zu treffen, und habe geziemend zu erwarten, ob diese meine unvorgreif-! Antrag sprechenden Gründen, welche in dem Deputatlonsgutach- lichen Anträge bei der geehrten Kammer Unterstützung finden ! ten unter »—k aufgeführt sind, meinen ganzen Beifall. Dem '-'..5.... jGrunde aber rmter k. möchte ich kein Gewicht beilegen; denu wenn daselbst behauptet worden: man müsse die Lotterie aushe- dürften. Abg. Meisel: Von meinem verehrten Freunde, dem An tragsteller, wird nicht in Abrede gestellt werden wollen, daß ich Len, auch schon um deßwillen, weil Aermere darin spielten Md gerne auf die Seite derjenigen trete, welche bestehende Institute sonach im Betracht, daß bei der Lotterie jeder Spielende bedeu- . ' i/'Z... ".5 Z" . . Ich tcnde Procente an dm Staat verliere, die Aermcrn ungleich zu werde übrigens nicht versuchen, nachweifen zu wollen, daß die dm Staatsbedürfnissm lcitrügen, fo muß ich bemerken, daß der
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