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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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schädlich werden zu können, da sie Neubaum gewiß störend ent gegen tritt. Der Hauptgrund ihrer Verwerflichkeit scheint mir jedoch in der unverhältnißmäßigen Höhe der-Laxe.dieser Hof räume und Gebäude zu liegen, die doch meist nur als reines Wirthschafts-Jnventariumzu betrachten sind, und ohne deren Besitz der Acker nicht benutzt, nicht bebäut werden könnte, deren Unterhaltung für denBesitzer so schon kostspielig genug ist. Diese unverhältnißmäßige hohe Laxe zeigt sich am grellsten in der v.Op- pelschen Zusammenstellung Seite 158. und 159. des Deputations- Berichts im Erzgebirgischen Kreise, wo ein Acker Feld durch schnittlich zu 1 Thlr. 15 Gr. und ein Acker der Hofräume zu 69 Thlr. 21 Gr. taxirt ist. Ich erlaube mir daher den Antrag an eine hohe Kammer, die Hofräume und Flachen-Inhalt aller Gebäude aus dem flachen Lande nachdem doppelten Laxwerth der Isten Klasse des Ackerlandes anzunehmen. Der Antrag des V. Crusius hingegen lautet also: Die Abschätzung der Wohn- und Fabrikgebäude auf dem Lande nach Fenstern scheint mir eines richtigen und gleichmäßi gen Maßstabes zu entbehren , daher schlage ich vor: a) alle fin den Betrieb der Landwirthschast erforderliche Gebäude (Scheu nen, Ställe rc.) für die Flache, welche sie bedecken, mit dem Satze des besten Ackerlandes in Anschlag zu bringen. — (lW. Gänzlich können .diese Gebäuden der Besteuerung um deswillen nicht entzo gen werden, weil die Zinsen des Aniagecapitals und die Unterhal tungskosten bei Ermittelung des Reinertrages der andern Grund stücke mit in Abzug gebracht werden.) — b) Wohn - und Fabrik gebäude. werden nach Maßgabe des zu ermittelnden Miethwer- thes in 5 — 10 Elasten dergestalt abgeschatzt, daß die Pachte oder Miethzinsbetrage, sofern sie aufzusi'nden, nach lOjahrigem Durchschnitte in Ansatz gebracht und davon 30 p. 6. in Abzug gebracht, sofern dieselben aber nicht verpachtet gewesen, auch der Miethwerth nach dem anderer ähnlicher Gebäude nicht ermittel! werden könne, so wird der mittlere Capitalwerth angenommen. Referent bemerkt: Das Blochmannsche System scheine ihm auch bei den jetzt zur Sprache gebrachten Gegenständen voll kommen auszureichen. Die Ermittelung der Verhältnisse der Gebäude werde zu allzugroßen Schwierigkeiten führen, und auch besonders hinsichtlich der Gebäude auf dem Lande und für die Fa brikgebäude erscheine Hm die Blochmannsche Abschatzungsmc- thode als die vorzüglichere. Ihre Tüchtigkeit habe sich durch manche vorher mit Hr angestellte Versuche bewahrt. Seines Er achtens handle es sich überhaupt um die Principfrage: Sollen dis .Gebäude auf dem Lande und in den Städten geschieden und ver^ schieden beurtheilt werden nach dieser Qualität ihrer Lage, oder sollen alle Gebäude im Lande, gleichviel ob auf dem platten Land!: oder in den Städten gelegen, ausschließlich nach ihrem Zwecke be- ürtheilt werden? Alle specielle Bestimmungen würden sich an diese Vorfragen anreihen lassen, und die Abstimmung darüber die Diskussion leiten und unnöthige Fragen abschneiden können. Der Präsident wiederholt kurz die verschiedenen Ansich ten, und spricht sich dahin aus, daß Heils an sich, Heils nach erfolgter Annahme' des Blochmann'schcn Systems im Allgemei nen wohl nicht meisi'die Rede davon sein könne, die Hauser auf eine andere Weise, als durch eine Grundabgabe zur Steuermit- leideNheit zu ziehen. Im Ganzen erkläre er sich für das Bloch- mann'sche System, könne jedoch den Wunsch nicht unterdrücken, mit dem Hrn. Stellvertreter und dem Hrn. Secretair Hartz, vor der wirklichen Anwendung desselben dessen Prüfung auf prakti schem Wege vorgenommen, und die Regierung zur Bewirkung der hiernach etwa nöthig erscheinenden Abänderungen autorisirt, auch bei der Grundbesteuerung die mit den Hausern verbundenen und von ihnen nicht zu trennenden Gerechtigkeiten in der Maße mit beachtet zu sehen, wie solches der protocollirende Hr. Sccre- tair in einem seiner frühern, hierauf bezüglichen Anträge vorge- schlagen habe. Was aber die zur Betreibung der Landwirth- schaft auf dem Lande befindlichen Gebäude anlange, so halte er es für genügend, wenn sie bloß nach der Grundfläche, etwa, als bestes Ackerland, abgeschätzt würden. Zur Fragstellung über den vorliegenden, nach der Meinung der meisten Mitglieder noch nicht genugsam erörterten Gegen stand beschließt man in der nächsten Sitzung überzugehen, die jetzige aber erklärt der Präsid ent um 2 Uhr für geschloffen. Hundert und vierzehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 26. September 1833. (Beschluß.) Schluß der allgemeinen Berathung über den Gesetzentwurf, die Ver hältnisse der Civilstaatsdiener betreffende Abg. aus dem Winkel: Auch mir scheint nothwendig, daß die Kammer erst mit sich im Reinen sei, ob sie dieses Ge setz blos auf die neu anzunehmenden Staatsdiencr oder auf die im Staatsdienst sich schon befindlichen erstrecken will. Ich kann mich nicht anders überzeugen, als daß Gleichheit nothwendig ist, und das Gesetz muß nicht einem Thcile von Staatsdieimn allein angepaßt werden. Um aber darüber bei der Diskussion im Klaren zu sein, halte ich für zweckmäßig, den h. 51. her auszunehmen und sich darüber zu entscheiden, ob auch auf die bereits angestellten Staatsdiencr daß Gesetz Anwendung erleide. Viceprasident V. Haase: Ich glaube allerdings, daß es gut sein würde, diese Principfrage vorauszunchmen, und man würde es auch thun können; aber dabei müßte ich ein Bedenken stellen, noch am Schluffe der fpeciellcn Berathung in den An trag des Abg. v. Thielau einzugchen. Dieser Antrag, daß das Gesetz nur für die künftigen Staatödiener bestimmt fein soll, würde zum Schluffe der allgemeinen Wnalhung gehören. Es steht in der Landtagsordnung, daß, wenn über ein Gesetz votirt wird, dieß mit Ja oder Nein geschehen soll; aber ein weiterer i Antrag H da nicht zulässig. z - Aba. v. Thielau: Sobald die specielle Berathung ge- s schlossn ist, zeigt sich erst ein klares Bild vom Gesetzentwürfe, l und durch eine Nachberathung würde sich erst zeigen, ob Has Gesetz gut ist. Warum soll da, wo die Kammer mit Ja und (Nein abstimmt, kein Antrag statt finden können, welchen das ! Ministerium bereits kennt? Uebrigens kann die Kanzler noch ! immer den Antrag an die Negierung gelangen lassen; wenn ich ! den Gesetzentwurf verwerfen soll, ohne daß wir einen andern be- ' kommen, so würde ick auch befangen sein, ihn zu verwerfen.
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