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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 126. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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1514 ob der Kaufpreis und der Schatzungswerth in einzelnen Fallen s Miethertrage abgeschatzt, und wo dieser Maßstab nicht aufzu genau mit her, nach der Blochmannschen Methode erfolgten Ab- finden sei/- in gewisse Klassen ringetheilt würden. schatzung zusammen trafen, sondern daß man nur die Ucberzeu- Staatsminister v. Zeschau: Er solle wohl Meinen, daß gung gewinne, ob überhaupt ein entsprechendes Verhaltniß er- l nach dem ganzen hier vorliegenden Systeme kein Zweifel mehr langt werde, oder ob das von mehren Seiten befürchtete Miß- darüber obwalten könne, daß die Hauser auf dem Lande eben so verhaltniß in der Lhat begründet sei. Nach den von ihm ein- wie die in den Städten ein Gegenstand der Abschätzung und der gezogenen Erkundigungen sei letzteres nicht der Fall und es wür- Besteuerung sein müssen, da Abzüge vom Reinerträge auch wegen de zur Beruhigung dienen, wenn-diese Erörterungen angestellt der Gebäude mit stattfänden und die durch letztere entstehende würden. - 8 Last also bereits vergütet sei. Nur sei es-mvch fraglich, ob es Referent, Bürgermeister Reiche-Eisenstu'ck: Er müsse nicht rathsam scheine, für die ländlichen Gebäude einen einfachem wiederholt sich darauf beziehen, daß die Deputation selbst eine b Maßstab zu wählen. ähnliche Prüfung wünschmswerth gehalten, wie ihr Bericht be- Der Präsident tritt dem vollkommen bei, undgehtso- zeuge, daß jedoch zu Ausführung derselben nur bei dem Dorfe K dann zu folgender Fragstellung über: Will die Kammer Hinsicht- Seelingstädt Gelegenheit sich dargeboten habe. ljch der Abschätzung der Gebäude einen Unterschied nach Maßgabe -. .Auch Bürgermeister Hü bl er verwendet sich für den Vorschlag. v. Erusius und Fürst v. Schönburg erachten den Vor schlag für Unbedenklich, wenn man ihn für ausführbar halte und ihrer Lage in den Städten und auf den Dörfern machen? Ließ bejahen 17 gegen 14 Stimmen. — Eine Meinungsverschie denheit offenbart sich demnächst darüber, ob wohl noch eine Frage über die Verschiedenheit der Abschatzungsmethode nach Maßgabe eine Prüfung noch nicht erfolgt sei. des Zwecks der Gebäude gestellt werden möge. Die Majorität Der Prä sid ent fragt nunmehro: Wird der Antrag des der Kammer hält indeß eine auf diesen Gegenstand zu richtende Secretakrs Hartz in der von ihm zuletzt gestellten und modisicir- Frage für unerläßlich, welche auch also erfolgt: Ist die Kammer ten Weise genehmigt? gesonnen, einen Unterschied in Abschätzung der Gebäude nach Dieß wird mit23 Stimmen gegen 8 bejahet. Man gelangt nunmehr zum dritten Gegenstände, welcher betrifft: Die nothwendige Bestimmung darüber, ob man in Hinsicht der Abschätzung der Gebäude einen Unterschied nach der Lage, also zwischen Land und Stadt, wie es Blochmann vor geschlagen hat, oder nach dem Zwecke der Gebäude, also zwi schen Wohn-, Wirthschasts-und Fabrikgebäuden, machen will. Bürgermeister Rirterstäd t erinnert, wie diese Frage mit dem von ihm gemachten Anträge zusammcntreffe, und er keinen Grund finde, einen Unterschied in der Abschätzung der Häuser auf den Grund ihrer Lage in den Städten oder auf dem Lande zu machen. - An beiden Stellen gäben die Gebäude einen Ertrag, unh wenn er auch hinsichtlich der Größe verschieden sei, so könne er doch aufgleiche Weise ausgemittelt werden. . D. Prinz Johann: Es sei sehrwünschmswerth, den Unter schied zwischen Stadt und Land immer mehr schwinden zu sehen; hier sei die Gelegenheit dazu; man müsse nur nicht gerade eine ^strenge Grenzlinie zwischen dem ziehen, was im rechtlichen Sinne Stadt, und was im rechtlichen Sinne Land sei. v. Crusius: Auch bei den Gebäuden auf dem Lande werde der Miethertrag zum Grunde zu legen sein, da insonder heit die in der Nahe der großem Städte gelegenen Dörfer viele Miethwohnungen und Gelegenheit, zu Ver'miethungen besäßen, und die Ermittelung des Miethwerthes, wenn sie auch hier und da als schwierig sich darstelle, doch nach Analogien möglich wer den, außerdem aber seine subsidiarischen Vorschläge Platz ergrei fendürften. v. Deutri ch stimmt dem bei, und bemerkt, wie auch in andern Staaten die Wohngebäude m den Städten und auf pM Lande gleichmäßig nach dem wirklichen und muthmaßlichen Maßgabe ihrer Bestimmung eintreten zu lassen? Nachdem dieß einstimmig bejahetist, heb't der Präsident die Sitzung gegen 2 Uhr auf. — Hundert u. sieben u. zwanzigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am28. Sept. 1833. Fortsetzung der Betathung über ein neues Grundsteuersystem. Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr. Das über die letzte Sitzung aufgenommene Protokoll ward verlesen, genehmiget und durch Prinz Johann und Secr. v. Zedtwitz mit voll«' zogen. « Auf der Registrande sind neu eingegangen: 1) Petition des N. Kluge zu Leipzigs die Catechismus? Examina betreffend. 2) Eingabe der Häusler zu Stötteritz, Karl Friedrich Peneders und Eons-, eine bereits früher ange brachte Beschwerde betreffend; beide Gegenstände werden an die 4. Deputation verwiesen. 3) Protokoll der vereinigten Deputationen beider Kammern, vom 2V. Sept., die wegen des Gesetzes über Publikation der Gesetze zwischen beiden Kammern obwaltenden Differenzen betreffend; dieser Gegenstand wird dem zu selbigem ernannt gewesenen Referenten zum fertterweiten Vortrage in der Sache übergeben. 4) Desgl. die wegen des Gesetzes über die fleischlichen Verbrechen zwischen beiden Kam mern bestehenden Differenzen betreffend. Der Präsident zeigt demnächst an, wie, V. Klien ein« gedruckte Erklärung der medikinischen Facultät zu Leipzig, und ein Programm des Prof. Nobbe zu Leipzig, äs sckols von protkormäki, zur Vertheilung an die Kammermitglieder über« reicht habe.
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