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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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llles Geschäft verantwortlich macht, ihm auch überlaßt, die zu -Zahlen, von denen er es besorgen lassen will, namentlich dieje nigen, welche er speciell zu vertreten hat, welchem ich noch hin- zufügen möchte: und wozu keine besondere wissenschaftliche Be fähigung nothwendig ist; denn sonst würde der Grundsatz zu weit führen, und selbst auch auf Juristen anzuwenden sein. Aus diesem Grunde hat man bei denjenigen, welche nicht vom Staate angestellt werden, im Gesetzentwürfe eine Ausnahme wachen zu müssen geglaubt, wie sie unter Nr. 0. steht. Nur zur nahem Erläuterung fügte man hinzu: „die Expedienten der Amtshauptleute u. s. w.," weil diese eben bis jetzt in solchen Verhältnissen gestanden haben. Allerdings hat es damit auch sein Bedenken, und ich wage nicht, eine Ansicht des Ministe riums darüber auszusprechen, ob es gut fei, oder nicht, die Expedienten der Amtshauptleute zu Staatsdienern zu machen; soviel ist aber gewiß, daß diese Stelle schon ein Gegenstand vie ler Erörterungen, Wünsche und Anträge gewesen ist. Mgn hat einen Unterschied zwischen den Secretairen der Kreishaupt- leute und den Secretairen der. Amtshauptleute gemacht. Er stere waren schon bis jetzt Staatsdiener, während Letztere seit her von den Amtshauptleuten abhingen. Ein gleicher Unter schied besteht zwischen den Secretairen der Kreisforstmeister und der Forstmeister, die eine Stelle hielt man für so wichtig, daß der Staat die Anstellung übernahm. Auch bei den Secretai- rm der Amtshauptleute ist dieß mehrfach in Anregung gekom men, und bemerken muß ich, daß ich viele Amtshauptleute ge hört habe, welche für die Anstellung ihrer Secretaire als Staats diener gestimmt waren; auch wurden sie eine Zeitlang als königl. Dimer betrachtet. Von Seiten mehrerer Amtshauptleute wurde jener Wunsch deshalb ausgesprochen, damit die Aus wahl unter den sich 'ZU solchen Stetten meldenden Subjecten größer sei, und sie zugleich die Anwartschaft bekämen, in höhern Staatsdienst einzurücken. Ob die Administration für nöthig erachten werde, sie als Staatsdiener zu betrachten oder nicht, will ich jetzt nicht aussprechen. Das scheint aber auch nicht der, Grund gewesen zu sein, warum die Deputation den Weg fall beantragte, und cs scheint kein Bedenken zu haben, wenn man diese Worte nicht anführte. Daß die Zahl der Staats diener sehr erhöht würde, wenn die Secretaire der Amtshaupt leute dazu gerechnet würden, liegt in der Natur der Sache. Auf jeden Fall würde ich dieß für einen Gegenstand einer nähern administrativen Erwägung halten. — Ich will nur die Amts boren nennen, welche ebenfalls Staatsdiener sind. Abg. v. Mayer: Wenn das eingeführt werden soll, was der Hr. Staatsminister in der Perspective zeigt, so muß ich nur beklagen, daß man von der Ansicht zurückgekommen ist, welche man Hatte, als der Gesetzentwurf erschien. Derselbe enthielt die Bestimmung, daß die fraglichen Expedienten Privatdiener sein und bleiben sollen; ich weiß nun nicht, warum die Regie rung von dieser Ansicht so schnell zurücktritt. Die Wünsche der Amtshauptleute können keinen Ausschlag geben; denn am höch sten steht das Staatswohl! Dieses ist gefährdet, und ich er laube mir, weil ich aufgefordcrt bin, die Bemerkung: daß man solchenfalls Aemter schaffen Würde, nur um Personen an zustellen! Diese Geschäftsbranche wird besetzt werden, ohne daß man Staatsdiener hierzu braucht. Ich erlaube mir, noch einen Nachtheil zu berühren. Giebt man den Amtshauptlcuten Secretaire als Staatsdiener, so wird der Amtshauptmanm selbst darunter leiden; denn er muß demselben den bestimmten Gehalt geben, welchen der Staat bewilligt hat. Bis jetzt kann er 100 oder 200 Lhlr. geben, er kann dem Secretair auch die Kost geben und ihn in sein Haus nehmen. Wenn er Staatsdiener wird, so wird der Secretair sagen: ich bin da, zu conckpiren, aber nicht zu mundiren; es muß also noch ein Copist angestellt werden, und so haben wir wieder eine Stelle mehr! Ich erin nere noch daran, daß früher gesagt worden ist, die Amtshaupt- leutd seien unnöthig. Zwar war ich nicht der Meinung; allein daß man ihnen gewissermaßen ein Collegium beigiebt, ihnen die Arbeit noch mehr abnimmt, und der Staatskasse eine immer größere Last auflegt, dagegen muß ich mich entschieden erklären Wir haben die Kreisdirectionen, welche collegialisch eingerichtet sind. Allerdings wären die Kreisrathe ü b e rflü ssig; nun sind sie freilich einmal da: allein daß die Amtshauptleute noch ein aus Staatsdienern zusammengesetztes Bureau bekommen sollen, ist zu viel; am Ende werden die Co pisten auch noch Staatsdiener, und wo soll dieß hmführen? Staatsminister v. Könneritz: Ich muß falsch verstanden worden sein, wenn der geehrte Abgeordnete sagt, ich hätte eine Perspective hingestellt. Bemerken muß ich, daß die Negie rung nicht beantragt hat, die in Frage stehenden Secretaire zu Staatsdienern zu machen; ich bin auch nicht ermächtigt, zu er klären , daß sie Staatsdiener werden sollen. Es kommt auch hier nicht darauf an, denn es ist dieß eine Sache, welche nicht in das gegenwärtige Gesetz gehört. Abg. Nostitz und I ä n ck e n d o r f führt die Gründe der Deputation für den Wegfall der gedachten Worte, indem er sich auf das bei der Berathung über die Kreisdirectionen Vor gekommene bezieht, weiter aus. — Abg. v. Thielau: Ich kann nur den Gründen ein Ge wicht beilegen, welche der Viccpräsident aufgestellt hat. Was die Aeußerungen des Hrn. Staatsministers betrifft, so müßte ich den Z.5. mißverstanden haben, wo es heißt: „Hiernächst bleibt es den Behörden überlassen, solche Diener, deren Dienstverrichtun gen eine höhere wissenschaftliche Ausbildung nicht in Anspruch nehmen, gegen eine vierteljährige Aufkündigung anzustellen." Also glaube ich, daß in diesem Betracht wohl ein kleiner Unter schied zwischen Amtsbotcn und Secretairen der Amtshauptleute zu machen sei. Noch ein anderes Bedenken finde ich in der Äuße rung des Hrn- Staatsministers, als ob es gleich sei, diesen Zusatz wegzulassen. Es heißt: „das Gesetz ist sonach nicht anzuwenden" u. s. w-, und da werden auch die Secretaire der Amtshauptleute »angeführt. Da glaube ich nun nicht, daß es Sache der Admi nistration sei, sie als Staatsdiener aufzunehmen. Ich stimme allerdings bei, daß der Zusatz weggelassen werde, .aber nicht, um jene zu Staatsdienern zu machen; denn Vermehrung der Staats diener ist nicht im Interesse des Staates. Die Staatslasten wer-
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