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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 116. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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unerläßlich erachte, und meine Zustimmung zu Asinähme des Blochmann'schen Bonitirungssystems davon abhängig gemacht habe: daß die nach der Blochmann'schen Abfchätzungsmethove erlangten Resultate einer rationellen WertljsbestimMÜNgder Grundstücke mit den Resultaten reinpracti sch e r Beurtheilun- genzusammenge.stellt, und dadurch hoffentlich dieUeberzeu^ gung erlangt werden möchte, daß sich diese Methode auch als wirklich ausführbar, und dem Zweck entsprech end be wahre. — Denn, weit entfernt, jene rationelle Abschätzungs weise von andern, vom Princip derselben abweichenden, Ansich ten abhängig machen zu wollen, scheint es mir doch bedenklich, den Erfolg eines so hochwichtigen Geschäfts a u s sch l restlich und unbedingt dem.auf theoretische Erwägungen gestelltenUrtheile einiger wenigen Boniteurs zu überlassen. In dieser Beziehung sinde'ich es rathsam, Reclamationen vorbeugend und Vertrauen erweckend, wenn durch die obbemerklen Districtscommkssionen Prüfungen und Vergleichungen angestellt würden, wie sich der aus der angenommenen Blochmann'schen Methode hervorgegan gene Abschatzungswex t h, der Grundstücke zu dem Werth ver hält, in welchem sie nach der Meinung local kundiger Prak tiker stehen, möge nun deren Urcheil sich auf die Frage gründen, wiedergleichen Grundstücke ^abgesehen von cigenthümlichen oder vorübergehenden etwa obwaltenden Verhältnissen) g e- und v e r- kauft werden würden, oder dgß (wie es obbemerkter Weise hin sichtlich des Dorfes Selingstadt geschehen) die Hauptsummen von mehreren vorgekommenen Kaufspreisen mit den. Hauptsummen desAbschätzungswerthes der betreffenden Grundstücke zusam men g e st el'l t würden. Im Fall sich dabei wesentliche, auf irr- thümlichen theoretischen Voraussetzungen zu beruhen scheinende Differenzen ergeben sollten, würde durch die Bezirksdeputatiön die Hauptcommission noch vor der Agninon der.Cataster, von den ersterer etwa beigegangcnen Bedenken, Behufs weiterer zu fassender Resolution in Kenntniß zu setzen sein. Referent, Bürgermeister Reiche - Eisenstuck bemerkt, daß zwar nach der gestrigen Abstimmung die Bestellung von Be zirksdeputationen nicht in der beantragten Weife angenommen, indessen doch eine vermittelnde Behörde bei den Abschätzungen zuzuziehen beschlossen worden sei, und daher sein Vorschlag im mer noch ausführbar bleibe. Er hoffe, daß sich dieser Vorschlag von selbst empfehle; denn er sichere gegen alle Bedenken, die man gegen das Blochmann'sche System erhoben hübe, und gegen alle nachtheiligen Folgen, wenn sich wirklich im Haufe des Ge schäfts wahrhafte Bedenken ergeben sollten, ehe man weiter vor wärts schreite. Oft gestalte sich, wie nicht zu lqügnen stehe, in der Praxis etwas anders, als es theoretisch dagestanden, und man müsse dann zeitig suchen nachzuhelfen. Sein Vorschlag be treffe gleichsam die Probe auf das Exempel. Eine Vergleichung der rationellen Methode mit praktischen Urtheilen sei schon im Laufe der Discussionen so oft gewünscht worden; dieser Wunsch werde auch im ganzen Lgnde eben so .oft im erweiterten Umfange gehört werden und zur allgemeinen sowohl, als zu seiner eigenen Beruhigung dienen, so sehr er auch von der Ausführbarkeit der Blochmann'schen Methode im Allgemeinen überzeugt fei, Mit letzterer Ansicht ist man allgemein einverstanden, und stellt der Präsident die Frage: Ist die Kammer der Meinung, den Separatantrag des Bürgermeister Meiche-Eiseustuck der Negierung im Allgemeinen zu empfehlen? Dreß wird ein stimmig bejahet. 0. Crusius: Ohne in das Detail seines gestrigen An trags ekngehen zu wollen, könne er sich doch des Wunsches nicht entäußern, eine fortlaufende technische Controls und verschiedene andere Einrichtungen bewerkstelligt zu sehen. Er beantrage da her, es in der Schrift auszusprechen, daß man es für sehr zweck mäßig halte, angemessene Maßregeln zur Controlirung und so fortigen Berichtigung der Cataster, der Auslegung dieser letztem Behufs der Kenntnißnahme in den Gemeinden und resp. Steuer bezirken, und die Bestimmung einer Frist zur Anbringung von Reclamationen anzuordnen. Dieser Antrag findet hinreichende Unterstützung. v. Deutlich: Es werde wohl kaum erst eines besondem Antrags deshalb bedürfen, da dieß Alles bereits bei vorigen Land tagen beantragt, und auch von der früher« Commission als uner läßlich schon festgestellt sei, wie dieß aus den Landtagsacten und den Commissionsacten hervorgehe. Halte man aber Vie Wieder holung solcher speckellen, zu dem Detail der Ausführung gehören den Bestimmungen für nöthig, so werde man dieselben sammtli'ch wieder aufnehmen müssen, was aber um deswillen überflüssig sei, weil dieselben bereits früher festgestellt worden, und dieselben wei ter gar nicht in Frage gestellt werden könnten. Die Deputation habe daher auf dieselben weiter nicht cinzugehen, sondern sich nur mir der Vermessungs- und Abschatzungsmethode zu beschäftigen gehabt. Sraatsminister v. Zeschau: Es scheine ihm doch, als wenn wenigstens ein Punct des Crusius'schen Antrags,- der die Einführung einer steten technischen Controls betreffende, einer genaueren Berathung bedürfen werde. 0. Crusius: brhabe es keineswegs unterlassen, sich von dem Blochmann'schen Systeme in allen seinen Theilen zu unter richten, habe jedoch d'e von ihm herausgehobrNen Puncte für so essentiell gehalten, als die Grundsätze der Taxation selbst. Glau be man nun, daß die von ihm in Antrag gebrachten Bestimmun gen schon feststünden , so gebe er sich zufrieden, wünsche jedoch, daß wenigstens der 1. Theil seines Antrags, die Coytrolmaßre- gel betreffend, einer Abstimmung unterworfen werde. Etwas anderes sei die Anwendung der Bonstirung und die Anwendung jm concreten Falle. Bürgermeister H übler: Er könne sich nicht von der An sicht trennen, daß, da man nach den gestern gefaßten Beschlüs sen eine.vermittelnde Behörde beantragt habe, ein,e fernerweite besondere Controls nöthig sei. ' Das Präsidium stellt hierauf die Frage: Will man den Antrag des V. Crusius, in so weit er auf Einführung einer regelmäßigen Controls des technischen Verfahrens gerichtet ist, annehmen? Dieß wird mit 18 gegen 7 Stimmen verneint. (Beschluß folgt.) v. Deutrzch: Der Vorschlag Reftrentens treffemit einem früher voyr Secretair Hartz gestellten im Wesentlichen zusammen. Das ftmerweite im Deputationsberichte Bemerkte gehöre mehr zur Ausführung, und man möge den Vorschlag nur im Allgemei nen der Regierung zur Erwägung anempfehlen. . Druck Und Papier von B. G. Teubner kn Dresden. Verantwortliche Redaktion: vr. Gretscheff
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