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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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wollten, wahrend die Schwesterkirche in dem-jugendlichen Be sitze desselben Instituts ungestört verbliebe. Ich meines Thesis könnte zu solchem Vorschläge nie meine Zustimmung geben. Fürst v. Schönburg bemerkt dagegen, nicht durch den Vorschlag der Deputation, sondern durch den der Regierung werde die Parität verletzt, indem erstere den Consistorien beider Cvnsissionen die Verwaltung der äußern und innern Angelegen heiten überlasse, die Regierung hingegen dieß nur bei dem katho lischen gewahre, dem protestantischen aber die äußern Angele genheiten entnehme. Die Aufnahme mehrerer Geistlichen in das katholische Consistorium aber schreibe sich daher, weil die Geistlichen die katholische Kirche regierten, was in der prote stantischen nicht vorkommc. v. CarlowiHEr befinde sich darüber noch gar nicht im Klaren» wie man sich höchsten Orts die Verantwortlichkeit des Cultusministers denke, wenn das vorgeschlagene Landesconsisto- rium eingerichtet werde, und wisse nicht, ob solche gegen die Stande oder gegen die "übrigen evangelischen Minister statt fin den solle. Aus den bei Gelegenheit der über diesen Gegenstand in der 2. Kammer gepflogenen Verhandlungen, hauptsächlich aus den Aeußerungen mehrerer einflußreichen Manner, sowie aus dem Resultate der dortigen Abstimmung, wo sich 6 Stim men für den Vorschlag der Regierung und 56,für dieAufhebung der Consistorien erklärt hatten, lasse sich wohl eher auf eine Ver einigung für den Plan der Deputation, als für den der Regie rung schließen. Die Aufhebung des katholischen Consistorii sei übrigens in der 2ten Kammer nur beiläufig zur Sprache ge kommen. Prinz Johann: Ueber die Parität beider Kirchen cxiftir- ten unendlich unklare Begriffe. Sie bestehe nicht in der gleich mäßigen Einrichtung der innern Angelegenheiten, wozu - auch die Verwaltung des Vermögens in diesem Sinne gehöre, denn die überlasse die Verfassungsurkunde jeder Confession selbst, son dern darin, daß die Rechte beider Kirchen gegen einander und in Beziehung auf den Staat gleich seien. Dieß hebe aber den in der Grundverfassung begründeten Unterschied nicht auf, und weil die Deputation die in der katholischen Kirche bestehende Einrichtung diesem gemäß finde, lasse sie solche unverändert fortdauern. v' Miltitz: In der gestrigen Sitzung dieser hohen Kammer ist von dem verehrten Vorstande des Cultusministcrii eine von mir ausgestellte Behauptung, daß durch Auflösung desKirchen- rathes die Verfassung verletzt worden sei, für eine irrige erklärt worden. Nun ist Niemand geneigter als ich, seinem Frrthum, sobald er dessen überführt worden, zu entsagen und zum Wahren und Rechten zurückzukehren; also werde ich auch jetzt gern Belehrung annehmen; zuvor aber muß ich doch um Erlaubniß bitten, zu meiner Vertheivkgung, oder mindestens Entschuldigung, die Gründe darstellen zu dürfen, welche mich zu der fraglichen Be hauptung bewogen, und zu deren Aeußerung vermocht haben. Da eine Gesellschaft ohne eigenthümliche Verfassung, und diese ohne Organe, welche sie handhaben, nicht denkbar ist, so muß auch nothwendig die Lähmung oder Auflösung eines Organs, als die Verfassung verletzend, und das Bestehen der Gesellschaft gefährdend erscheinen. Da nun zu „Anordnung der innern Angelegenheiten und zu Erhaltung der besondern Verfassung unserer evangelischen „Kir chengesellschaft" der Kirchenrath bestellt war, so konnte dessen Auflösung, ohne daß eine andere Behörde an seine Stelle getreten wäre, für nichts Anderes als eine Verletzung der Verfassung an gesehen werden. Wollte man sagen, das Ministerium des Cultus sei an dessen Platz getreten, so würde man zugeben müssen, daß diese Stellung eine sehr ungewöhnliche und schwankende sei! Denn einmal erschiene dessen Vorstand in seiner hohen Stellung als Mitglied des Gesammtministerii, und ein andermal als Stell vertreter des Kirchenrathes; bald als Mitglied der obersten Staats-, bald als Haupt einer kirchlichen Mittelbehörde! Und dieß könnte doch nicht für rational erkannt werden! Auf jeden Fall ist das Mittelglied zwischen dem Geheimen Rathe und den Consistorien verschwunden, und gehörte dieses zum Organismus der Verfassung, so ist jener gestört, und diese, wenn auch nicht tödtlich, doch schmerzlich verletzt worden. Ich darf hierbei nicht unberührt lassen, daß, wenn uns ge stern aus das emdrücklichste, und hoffentlich fruchtbarlichste, die Nothwentigkeir der Consistorialvcrfassung vorgestellt, deren Er haltung zur Gewissens - und Ehrensache gemacht, und das stän dische Interesse dafür in Anspruch genommen worden ist, man doch nicht so leicht mit Auflösung des Kirchenrathes, welcher ja ein Consistorium in höherer Potenz war, und mindestens nicht ohne ständische Zustimmung hatte vorschreiten sollen. Dem sei aber, wie ihm wolle, so bin ich durch die in der ge strigen Sitzung wiederholt ausgesprochene Zusicherung, daß die hohe Staatsregierung eine obere, aus weltlichen und geistlichen Mitgliedern collegialisch zusammengesetzte Kirchenbehörde wieder ins Leben rufen wolle, vollkommen beruhigt, und statte dafür dem hochverehrten Vorstand des Cultusministcrii hierdurch mei nen herzlichsten Dank ab. Nicht so beruhigt bin ich über eine andere, in meinem Auf sätze geäußerte Besorgniß, die nämlich, daß es für die Ver antwortlichkeit des Cultusministerii an einer sichern Gewähr ermangele. Man hat die Gründe, auf welchen diese Behauptung beruht, nicht widerlegt; man scheint sie stillschweigend zugegeben zu ha ben, und mich nur durch die Hinweisung auf die zwei andern evan gelischen Mitglieder des Gesammtministerii, welche in dieser An gelegenheit dem Cultusminister zur Seite stehen, beruhigen wollen. Allein, ich muß gestehen, daß durch diesen Trost meine Befürchtung nur noch höher gestiegen ist; denn unmöglich kann ich den Gedanken unterdrücken, wie es wohl um die Kirche stehen würde, wenn diese drei Minister in Ergreifung irriger oder ver derblicher Maßregeln Übereinkommen sollten? Die Mehrheit be wahrt nicht immer vor Jrrthum, sie verstärkt nur dessen Macht! Soll ich angeben, wie dem von mir gerügten Gebrechen ab geholfen werden könne? Hierzu bin ich nicht vorbereitet; auch würde dieß von dem heute vorliegenden Gegenstände ganz ab-,
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