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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 135. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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unbedenklich als sachgemäß, dagegen glaubte sie aber den Wunsch -aussprechen zu müssen: daß von den im Regierungsentwmfe süd H. angegebenen Ge- schäftsbranchen der Kreissteuerräthe alle diejenigen Geschäfte, welche sich auf Beurteilung und Abstellung von Beschwerden, und auf Steuerminderungs- und Erlaßgesuche beziehen, einer collegialischenBeratung beiden zu bildenden Administrations- Mittelbehörden unterworfen werden und zu diesem Ende die Kreissteuerrathe zugleich außerordentliche Mitglieder derPro- . vinzial - Mittelbehörden sein möchten. Bei den für die Bezkrkssteuer-Einnehmer nach 3 verschie denen Gassen, unter Berücksichtigung des Umfangs der respecti- ven Bezirke, der zu vereinnahmenden Gelder und des Wohnorts der Bezirkseinnehmer, ausgeworfenen Besoldungen findet die Deputation eben so wenig etwas zu bemerken, als gegen die für die 3 Kreissteuerräthe bestimmten Gehalte, indem bei letztem in Berücksichtigung zu ziehen ist, daß sie einen nicht unbedeutenden Aufwand an Reisekosten haben werden. -- Einschließlich der Besoldung des einem jeden Kreissteuerrath beizugebenden Expe dienten a 300 Thlr. jährlich, wird der Gesammtaufwand für die beabsichtigte neue Organisation der Mittel- und Untersteuerbe hörden jährlich 23,200 Thlr. betragen, und sich sonach, nach Auflösung des Dbersteuercollegii, in seiner zeitherigen Gestaltung und Unterordnung desselben unter das Finanzministerium, der jährliche Aufwand für sämmtliche Steuerbehörden auf 49,050 Thlr. berechnen, wahrend er zeither 66,399 Thlr. 16 Gr. IIZ-Pf. , betrug. Bei dem hiernach resultirenden Mindererfordernisse von 17,349 Thlrn. 16 Gr. 11Z- Pf. ist aber noch gar keine Rücksicht auf die, nach xsx. 81. der 1. Abtheilung der Landtagsacten, zu vhngefähr 3000 Thlr. zu berechnenden Sporteln genommen, welche noch von dem Gesammtaufwand in Abzug zu bringen sein würden. Der angegebene Betrag dieser Sporteln wird sich aber allerdings vermindern, wenn der unmaßgebliche Vorschlag der Deputation Genehmigung findet, die Gerichtsobrigkeiten bei der ersten Cognition in den oben speciell angeführten Geschäften in der angetragenen Maße concurriren zu lassen. Nach diesem Men schlagt nun die Deputation vor: I. im Einverstandniß mit der 2. Kammer, sich 1) mit Aufhebung des Dbersteuercollegii, als für sich bestehende Behörde, und Vereinigung desselben mit dem Finanzministerio, 2) mit Aufhebung der zeitherigen Kreis- und Amtssteuerein nahmen, 3) mit der von der Staatsregierung beabsichtigten neuen Orga nisation der Steuerbehörden im Allgemeinen, so wie insbeson dere: 'mit der Begrenzung der Kreissteucr- und Steuerein nahmebezirke und den, bei den Kreissteuerräthen durch Fixa, und bei den Bezirkssteuereinnehmern theils durch Fixa, theils , durch Tantiemen ausgeworfenen Besoldungen, einverstanden zu erklären, II. Bei der hohen Staatsregierung darauf anzutragen: s) daß die Bezirkssteuereinnahmen, als Receptur- und Admi- nistrationsbehörden, Letzteres jedoch nur in der oben gedachten beschrankten Maße, und unter der ebendaselbst erwähnten Bedingung der Empfangnahme der Steuern, nach Befinden an verschiedenen Orten ihres Bezirks, constituirt, und über- haupt dabei auf möglichste Erleichterung der Steuerpflichtigen bei Entrichtung ihrer Steuern Rücksicht genommen, d) dle ebenfalls in vorstehendem Bericht naher angedeuteten Geschäfte der Kreissteuerräthe einer collegkalischen Berathung und Beschlußfassung bei der Kreisdirection unterworfen, v) die Bestellung der Localsteuereinnehmer in den Städten, kn Gemäßheit A 180. 182. der Stadteordnung, den Stadt- rathen, auf dem Lande aber, in Berücksichtigung des 98. §. des Entwurfs zur Landgemeindeordnung, den Communen überlassen werden, und demnächst eine besondere Cautkonsbe- stellung Seiten der Communen zur Staatskasse aus dem oben entwickelten Grunde nicht eintreten möge. — Prinz I ohann findet mehrfache Bedenken gegen die von der Deputation aufgestellten Ansichten und Anträge. Was zuvörderst die Einführung von Bezirks einnahmen anlange, so könne er sich nicht überzeugen, daß durch die Beibehaltung der Amtssteuerein nahmen nothwendkg mehr Kosten verursacht würden, da man ja die ihnen zu gewährende Tantieme feststellen könne, wie man wolle. Andererseits aber glaube er, daß die Vergrößerung der Einnah mebezirke größere Beschwerde der Steuerpflichtigen herbeiführen müsse; zugleich finde er die von der Deputation Behufs der Receptur vorgeschlagenen Reifen der Einnehmer wegen der da durch nothwendkg werdenden Reisekosten bedenklich. Er sei da her der Ansicht, vor der Hand noch die Amtssteuereinnahmen fortbestehen zu lassen, was auch der königl. Commissar in der 2. Kammer unbedenklich gefunden habe. — An der von der De putation beantragten collegialischen Behandlung eines größeren Theiles der Steuerangelegenheiten in den Kreisdirectionen habe er auszusetzen, daß theils die Zeit letztgedachter Behörden mehr in Anspruch genommen und dadurch am Ende eine Vermehrung des Personals derselben nöthig werde, theils die zweite Instanz verloren gehe, wenn die Kreisdirectionen in erster Instanz colle- gkalisch entschieden. Ferner sei es ihm in Hinsicht des juris subcoUoetkmäi nicht einleuchtend, welche Veränderung durch die beabsichtigte neue Einrichtung entstehe. Rechte und Pflichten blieben dieselben, und er müsse sich um so mehr für die Fort dauer des bisherigen Verhältnisses entscheiden, wenn durch die Trennung dw bisher von ganzen Gerichtsbezirken gemein schäft-^ lich erfolgten Steuerabführung in einzelne Quoten der einzelnen ' Orte die Arbeit der Einnehmer etwa so vermehrt werden sollte, daß sie deshalb auf eine höhere Salarirung Anspruch zu machen hatten. Endlich aber müsse er der kn dem bei der 2ten Kammer abgegebenen Separatvoto ausgesprochenen Ansicht beitreten, daß die Besoldung der Kreissteuerrathe, zumal wenn man sie mit der der Amtshauptleute vergleiche, zu hoch erscheine. Referent nimmt zur Vertheidigung des Deputationsgut- achtens das Wort, indem er auf die km Berichte angeführten Gründe verweist und anführt, daß schon deshalb die Einrich tung von Bezirkseinnahmen wünschenswevth sei, weil zu deren Verwaltung, vermöge der höheren Stellung und Besoldung, tüchtigere Männer, als zu den Amtssteuereinnahmen zu erlan gen sein dürften, welche sich auch diesem Berufe ausschließlich widmeten, was besonders bei der beabsichtigten Uebertragung mehrerer Geschäfte wichtig sei. Director v.NostitzundZanckendorf ergreift das Wort. Er bemerkt, daß die von der Deputation aufgestellte Berech nung ganz richtig sei und die Beibehaltung der Amtssteuerein nahmen, wenn man ihnen die Receptur der Steuern von den schriftsässigen Ortschaften überweise, allerdings einen Mehrauf wand verursachen würde. Demnächst werde es eine große Ver einfachung sein, wenn man es, anstatt mit 43 Amtssteuerein- nahmen, nur mit 22 Bezirkssteuereknnahmen zu thun habe.
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