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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 130. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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207. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 6. November 1833. Nachrichten v Hundert und dreißigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 24. Oct. 1833. (Beschluß.) Mischung der spcclellen Berathung über den Gesetzentwurf, die Verhält nisse der Civilstaaisdiener betreffend., Z. 37. und 38. Staatsminister v. Lindenau: Wenn vom Abgeordneten v. Mayer gesagt worden ist, daß in der 1. Kammer von mir ein Plan für die,künftige Errichtung einer Witwen- undWai- smkasse vorgelegt worden sei, so muß ich dem widersprechen, da die damalige Vorlage kein eigentlicher Plan, sondern nur eine allgemeine Uebersicht gewesen, wie eine solche Kasse sich gestalten könnte. Es ist ferner gesagt worden, daß, wenn Beiträge gegeben würden, die Kasse sich von selbst erhalten werde, dann aber succesflve ein Zuschuß gegeben werden soll. Es ist richtig, daß die Zuschüsse gleichzeitig geschehen sollen, und möglich, daß , wenn voy dem ersten Jahre an ein solcher Zuschuß statt findet, die Anstalt sich selbstständig gründen könne. Ein solcher Plan läßt sich bearbeiten, und ich bin überzeugt, daß dennoch der Zuschuß nicht über 25,000 Thlr. betragen wird. Jetzt erlaube ich mir noch einige Bemerkungen. Einmal kann ich dem, daß der Staat keine Verbindlichkeit habe, denWit- wen und Waisen eine Pension zu geben, sondern dieß mehr Sache der Armenversorgung sei, nicht beistimmen. ES ist ge sagt worden,. Pension sei eine Belohnung, also auch die Pen sionen für Witwen sind Belohnungen. Der Staatsdiener leiht sein Capital durch geistige Anstrengung dem Staate, erconsu- mirt es im Staatsleben, aber etwas anderes ist es bei Gewer ben und Ackerbau; das Grundstück ist ein Capital, welches der Witwe und den Kindern noch nach dem Tode des Vaters bleibt, das Gewerbe geht auf die Hinterlassenen über, und gerade des wegen, weil der Staatsdiener sein ganzes Leben dem Staate widmet, halte ich es für eine Verpflichtung des Staates, auch für seine Hinterlassenen zu sorgen. Wenn man ferner bemerkt, daß eine Unbilligkeit des Gesetzes darin liege, wenn man unter gewissen Bedingungen den Hinterlassenen die Pension entzie henwolle, so bemerke ich dagegen, daß dieß Contractsache ist; man iss davon ausgegangen, daß dieses Folge des Dienstcon- tractcs sei; vergeht sich ein Diener im Dienste, so hebt sich da durch der Vertrag auf. Wenn man von Grundsätzen der Pri- vatassecuranzen spricht, so erinnere ich daran, daß, wenn z. B. ein Mann von 50 Jahren in die Assekuranz eintritt, so muß er, um für seine Witwe 1000 Thlr. zu erhalten, 4000 Thlr. bezahlen, wahrend wir beabsichtigen , daß sie eine fort währende Unterstützung erhalte. Wenn man glaubt, daß die Pensionen zu hoch anstcigen könnten, so muß ich dem wider- om Landtage. sprechen, weil der Satz sehr gering ist, und in einem Nachbar staate ein weit höherer statt findet. Abg. v. Mayer bemerkt noch, daß er den Vorschlag des Hm. Staatsministers nicht anders habe nehmen können, da der Aufsatz die Ueberschrift führe: „Grundlinien einer allge meinen Witwenkasse im Königreiche Sachsen Das Präsidium stellt sodann an die Kammer die Frage, ob sie in die Berathung der. 37. bis 49. eingehen wolle? Sie wird gegen 4 Stimmen mit L a beantwortet. In Bezug auf den Antrag des Abg. v. Mayer, daß in der Schrift der Wunsch ausgesprochen werde, es möge die Staatsregierung den Ständen bei dem künftigen Landtage ein Regulativ zu einer Witwen- und Waisenkasse vorlegch, wünscht Staatsminister v.Könneritz den Antrag genau bestimmt, so daß gesagt werde, die Regierung möge ein Regulativ Vorla gen, wornach die Staatsdiener ebenfalls beizutragen, und der Staat nur einen Zuschuß zu geben habe. '7 Abg. v. Mayer entgegnet, daß die Stände die Grund!;- nien hier nicht vorlegen könnten, weil sie die Initiative nicht hätten, und ihm dieß selbst den nächsten Standen vorgegriffen erscheine. Was die Specialisirung der Frage anlange, so würde sie sich dadurch bestimmen, daß das Regulativ ein Plan einer allgemeinen Witwen- und Waisen-Pensionsanstalt sein soll. Was darunter zu verstehen, sei keinem Zweifel unter worfen, und bereits wiederholt sei es von ihm und anderen aus gesprochen worden, daß man wünsche, die Anstalt in ihren Grundsätzen und resp. den Beitragen der Staatsdiener dery Systeme gewöhnlicher. Privatassecmanzen naher gebracht zu wissen. Staatsmknister v. Lindenau bemerkt.aber, daß sich alle die Mittheilungen, welche er gemacht habe, blos auf die Staatsdiener beschrankten , weil sonst kein Resultat zu erzie len sei. Abg. S a ch ß e tritt dem bei, und Abg. v. Mayer fügt seiner früheren Aeußerung noch hin zu, daß er geglaubt habe, man wolle bei dieser Anstalt auch auf die Hinterlassenen von Geistlichen, Professoren der Univer sität u. s- w. Rücksicht nehmen, und keine so enge Grenzen zie hen. Halte die Stüatsregierung aber für zweckmäßig, wenn die Grundlage genauer angegeben werde, so conforMire er sich damit, daß man der Deputation die Sache zur Vorbearbeitung übergebe. - Abg.Runde wünscht, in so ftrn auch die Staatsdiener.
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