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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 137. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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2L4. Wußerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 14. November 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert u. sieben und dreißigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, am 5. Nov. 1833. (Beschluß.) Schluß der Bcrathung über das Gesetz, bas Untersuchungsvcrfahrcn gegen Uebcetretcr der gesetzlichen Vorschriften in Sachen der indirectcn Abgaben betreffend. ZZ.51. —227. Zu §. 51. Hatte die Deputation folgende Bemerkung ge macht: Um dieses Verfahren weniger von der individuellen Ansicht der Ossickantcn abhängig zu machen; dürste der Eingang dahin abzuandern sein: „Wird von Jemanden, der sich über seine persönlichen Verhältnisse gegen die Verwaltungsbehörde oder Dfsicianten sofort genügend auszuweiscn und ausreichende Ge währ zu leisten nicht vermag, ein Abgabenvcrgehmrc."; der zweite Satz aber mit den Worten: „und sofort in Vollziehung zu setzen" abzuschlkcßcn und nun hinzuzusetzen sein: „Beträgt der Werth des zu consiscirenden Gegenstandes über fünfzig Lhaler, so ist der Vorgang in einem öffentlichen Blatte bekannt zu ma chen". Eine Beschränkung der Art, welche auch in den Preußi schen Gesetzen sich findet, dürfte nothwendig sein, da außerdem der Staat kaum für die Abgaben und Auslagen gedeckt werden würbe. wird angenommen. Bei§. 52. wird nichts erinnert. Bei Z. 53. schlug Abg. Richter (aus Lengenfeld) folgenden Zusatz vor: Nach den Worten: „denAufflchtsoffr'cianten" zu setzen: „welche zu Insinuationen verpflichtet und in der vorliegen den Sache nicht als Dcnunckanten aufgetreten sind." Er be merkte dazu: Wenn die Aufsichtsofsicianten, deren man sich zum Assinuiren bedient, einen Strafantheil zugewartenhaben, so wer den sie wünschen, daß ein Straferkenntniß gefallt wird. Sie werden daher, damit in «oittnmaciam erkannt werden kann, es so genau mit der Relation nicht nehmen, wie das sehr oft zu geschehen Pflegt, wenn auch einige Lage fehlen, und die Frist nicht heraus kommt, referiren sie doch, es richtig insinuirt zu haben. Staatsminister v. Ze sch au entgegnet, daß die Behörde kaum einem Dermncianten einen solchen Auftrag geben werde, glaube man aber, daß dieß vielleicht übersehen werden könne, so sei die Erinnerung sehr zweckmäßig, und würde nur einer passen dem Redaction bedürfen, so daß die Worte: „ in so fern — ver pflichtet sind," ausgelassen würden. Das Amendement erhalt hierauf die ausreichendeUnterstüz- Mg, und wird mit der oben angedeuteten Weglassung ange- nommen. Bei dm tztz. 54. und 55. wird nichts erinnert. Wei §. 56. bemerkte die Deputation: Es dürfte nach den Schlußworten des 2. Satzes „vorzufchützen und nachzuwrisen" noch aufzunehmen sein: „oder den Gegenstand der Vernehmung sofort gnügend und erschöpfend darzulegm und zu erledigen ver mag," weil in diesem Fall der Zweck der Vorladung ebenfalls er reicht werden würde. Abg. v. Lhielau erklärt sich gegen den Zusatz der Depu tation, indem er nicht einsche, wie das kommen soll. Man gebe dadurch dem Beschuldigten die Gelegenheit, nicht zu kom men. Wenn er sage: meines Erachtens ist die Sache so deut lich, daß ich nicht nöthig habe, zu erscheinen, was wolle man dann machen? Er werde immer erst bei der zweiten Ladung selbst erscheinen. Der Zusatz der Deputation wird jedoch gegen 24 Stimmen, und der tz. gegen 2 Stimmen angenommen. Von-em 57. — 65. §. wird nichts bemerkt. Bei §. 66. das Deputationsgutachten angenommen, wel ches lautet: Wei diesem §.würde, °um den sehr relativen Begriff des „zweideutigen" zu begegnen, der Schluß so zu fassen sein: „soll im letztem Fall ohne Weiteres das in der Ladung angedrohte Präjudiz eintreten, im erstem Fall dagegen die mündliche Ver nehmung angeordnet werden." Von Z. 67. — 70. wird nichts erinnert. Bei Z. 71. dem Deputationsgutachten folgenden Inhaltes beigetreten: Es dürste hier die Bestimmung am Schluß voraus zustellen und auf jedes solches Gesuch auszudchnen, daher aber nach „Rcguisitionsschreibcn zu erlassen" zu sehen sein: „die Ge genstände, über welche die Dmunciaten vernommen werden sol len, in demselben vollständig anzu'oeuten und entweder die De- nunciationen, so weit dieß nach §. 29b. thunlich, in Abschrift oder nach Befinden die bereits ergangenen Originalacten bcizufü- gen," da auf der einen Seite die rec-uirirte Behörde binnen vier Wochen zu antworten und doch dem Angeschuldigten eine Frist von resp. 14 Lagen zu lassen, auf der andern Seite der requiri- rende Richter es mehr in seiner Gewalt hat, die Gegenstände, auf welche es ankommt, genau und bestimmt zu bezeichnen. Bei den tz§. 72. 73. u. 74. wird nichts erinnert. Zu Z. 75. bemerkt die Deputation: „Es würde gemäß dem criminalrechtlichen Grundsatz, daß vor allen und in jedem Fall diejenigen Umstände und Eigenschaften einer verbrecherischen Lhat, durch welche nach den Gesetzen das Wesen desselben be gründet wird, in Gewißheit gesetzt sein müssen (vertituüv corpo ris llsllctt) — ein Grundsatz- der auch Z. 119. Anerkennung ge funden zu haben scheint, — nach den Worten: „daß die Unter- suchungsbehörde competent" noch aufzunehmen sein: „der Lhat- bestand (vorpns llelicti) in Gewißheit gesetzt," indem auch bei dem singirten Eingeständnis worauf das Eontumacialerkenntniß sich gründet, diese Gewißheit nicht fehlen darf. Der kvnigl. Commissar Wehner drückt das Bedenken der Regierung wegen Annahme des Zusatzes aus) und zwar weil er zu allgemein sei. Der Lhatbestand sei bekanntlich ein Com piler von Thatsachen, welche den Begriff des Verbrechens gesetz lich feßstellten. Man unterscheide Personal- und Real-Lhat bestand, ein Lhatbestand, welcher sich darauf bezieht, die em-
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