Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 149. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
brachte Gegenstand sei gewiß einer der wichtigsten und habe ge nauer Prüfung unterlegen. Allein man habe befürchtet', - daß für einzelne Bezirke Prägravationen hcrvorgehen würden, und wenn der Vorschlag Annahme finde, würden die Recrutirungs- cvmmissr'onen, weil sich das Interesse der einzelnen Bezirke ver ändere, gewiß in der Beurtheilung der Diensttüchtigkeit sehr nachsichtig sein, da ohnehin schon bisher die Militärärzte im mer geneigt gewesen waren, in zweifelhaften Fallen die jungen Mannschaften für untüchtig zu erklären, um ihr Gewissen nicht etwa zu verletzen. Aber cs werde auch ferner die Verlänge rung der Frist unvermeidlich sein, welche zwischen der-Verloo- sung inne liege, die durch das Einsenden der Mannschaftslisten aus den einzelnen Bezirken und die Auswerfung und Bekannt machung der Quoten verursacht werde. Sollte aber die Kam mer den bcrcgten Vorschlag genehm halten, so werde auch die Regierung sich nicht dagegen erklären. Referent: Er theile allerdings auch die Bedenken des Staatsministers. Zur Beseitigung derselben und zugleich zur Erreichung des Zweckes des Antragstellers halte er es für zweckmäßig, die Quotalvertheilung erst nach der Loosung ex- folgen zu lassen. Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Gegen den Vor schlag des v. Crusius habe er nur ein praktisches Bedenken. In sehr wenigen Fallen seien die zur Loosziehung Wiederbestcllten ausgetreten. Die Hoffnung des Hcrausloosens habe ihnen im mer noch zum Trost gereicht. Beginne man aber mit der Loos ziehung, so stelle er dahin, ob Nr. 1. so geneigt sein werde, wieder zu kommen, als Nr. 200. v. Po fern: Der Antrag des Bürgermeisters Reiche- Eisenstuck habe allerdings viel für sich. Die öftere Gestellung der jungen Leute fei eine wahre Last für sie. Der Antragsteller habe sich vorzugsweise auf das Gebirge bezogen, und auf dieses seien die aufgestellten Bedenken sehr anwendbar. Er sei dafür, daß nur jeder Kreis eine Quote zugetheilt erhalte. Prinz Johann: Er theile die vom Bürgermeister Rekche- Essenstuck aufgestellten Bedenken vollkommen. Der Vorteil, welcher aus einem verschiedenen Verfahren der Necrutirungs- cemmissionen für die einzelnen Bezirke erwachse, sei höchst ge ring, und eine Ausgleichung unter den verschiedenen Bezirken könne sehr wohl statt finden. Man habe ja überdem Grund ge nug, Alles auf die Gewissenhaftigkeit der Commissionen zu setzen. Eine Beschwerde für die Militairpflichtigen könne dar aus nicht erwachsen, da wohl zur Untersuchung, nicht aber zur Berloosung sich jeder stellen müsse. v. Weberr Der Antrag des Bürgermeisters Reiche- Ek- senstuck scheine ihm zwar rationell, aber nicht praktisch ausführ bar. Er würde demselben ganz beistimmen, wenn es nicht so sehr schwer wäre, zu erkennen, wer untüchtig sei. Diese Be stimmung liege nicht in der Hand der Amtshauptleute, sondern in der der Aerzte. Die Aerzte aber könnten in sehr vielen Fal len nur nach einer längeren Beobachtung eines Menschen ein be gründetes Urtheil abgeben, und wären also, wie schon von Sr. kömgl. Hoheit erwähnt worden, bei einer einmaligen Untersu- § chung immer geneigt, in zweifelhaften Fallen die Menschen als untüchtig anzunehmen, und mit Recht, denn sie würden ihr Gewissem beschweren, wenn em Untüchtigerdurch seine Aufnah me in das Militair an Gesundheit oder Leben Schaden litte. In vielen Fällen würden die Bekannten des zu beurteilenden Menschen richtiger über seine Tüchtigkeit urtheilen, als der Arzt, indem sie aus Erfahrung wüßten, welche Arbeiten er zu unternehmen und ohne Schaden auszuführen vflege. Die Aerzte müßten bei ihren Urtheilen durch das Publicum controllirt wer den. Er sei versichert, daß, wenn man jedem einzelnen Orte eine Quote auferlegen könnte, weit wenigere für untüchtig er klärt werden würden, als jetzt, denn die Bewohner des Ortes würden dann dabei interessirt sein, daß niemand ohne hinrei chenden Grund für untüchtig gehalten würde. Die Zahl der untüchtig Befundenen sei in Sachsen überaus groß. Man sehe aus den mühevollen und sehr dankenswerthen Arbeiten der ver ehrten Deputation, daß in Sachsen im Mittel unter 13,220 sich stellenden Individuen 9720 für untüchtig erklärt würden. Das Verhältniß in Preußen sei ein ganz anderes. Nach den von ihm angestellten Berechnungen würde man in Sachsen, wenn man nur eine 3jährige Dienstzeit festsetzen wollte, mit allen diensttüchtigen Leuten kaum ausreichen, um das Bundes- contingent zu stellen, in Preußen dagegen wäre bei derselben Dienstdauer eine hinreichende Anzahl tüchtiger Leute vorhanden, um eine das Bundescontingent bei weitem übertreffende Armee aufzustellen. In den verschiedenen Bezirken von Sachsen selbst sei aber das Verhältniß der Tüchtigen zu den Untüchtigen sosehr verschieden, daß es nicht bloß von der verschiedenen Lebensweise der Bewohner, sondern auch und hauptsächlich von der verschie denen Ansicht abgeleitet werden müsse, von welcher die Aerzte in einer so zweifelhaften Sache ausgingen. Bei Ausführung des von den: verehrten Abgeordneten aus Annaberg gemachten Vorschlags würde das Publicum im Ge genteile dafür interessirt sein, daß die Aerzte recht viele für un tüchtig erklärten; denn dann bekäme der Bezirk eine kleinere Quota zugetheilt. Er müsse aber außerdem die Kammer auf die sehr eigen tümliche und unangenehme Stellung der kl^sicm-ui» aufmerk sam machen. Diese Staatsbeamten erhielten einen sehr gerin, gen Gehalt und müßten von der medicinischen Praxis leben. Zugleich kamen ihre öffentlichen Pflichten mit ihrem Privatinter- effe häufig in Collision. Ein Physicus stoße, wenn er seiner öffentlichen Pflicht streng nachgehe, bisweilen ganze Familien, ja ganze Ortschaften vor den Kopf, und füge sich in seinem Ein- ! kommen wesentlichen Schaden zu. Hinsichtlich des Recruti- ' rungsgeschaftes wären auch die Militairärzte nicht ganz unbe teiligt, denn auch sie practicirtett da, wo sie ständen. Unter solchen Umständen wünsche er, daß die Staatsregie rung mit Berücksichtigung der bis jetzt über das Verhältniß der Tüchtigen zu den Untüchtigen in verschiedenen Bezirken gemach ten Erfahrungen über die Ursachen dieses Verhältnisses statisti sche Erörterung anstelle« und hierauf für eine Anzahl Jahre die Quoten paffend abanhem möchte.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview