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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 162. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 6. December 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und zwei und sechzigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 28. November 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der speckellcn Bercittzung des Gesetzentwurfes, die Erfüllung der MMairpflicht betreffend- Zn 36. bemerkt die Deputation: In Folge der ministeriellen Erklärung, mit welcher die Kammer einverstanden war, ist bei diesem Paragraph eine Einschaltung erforderlich, und man beantragt, daß nach „fin den" in der dritten Zeile gefetzt werde: „jedoch auch zur Zeit des Kriegs sollen beim Ministsrio geeignete Veranstaltungen getroffen werden, um so weit möglich gesuchte Stellvertreter zu verschaffen." Um dieser Einschaltung willen muß aber auch die vierte Zeile geändert und hier gesagt werden: „Für die freie Stell vertretung lrn Kriege werden nachstehende .Bestimmungen festge setzt." Außerdem scheint erforderlich, in dem Satze sub .4. k. das Wert: „Ortsbehörde" mit: „Ortsobrkgkeit" zu vertauschen, da häufig und namentlich im §. 25. der Verordnung mit srsterm Ausdrucke Dorfgerichtspersonen bezeichnet werden. — Beiläufig bemerkt man noch, daß ebenfalls in der letzten und vorletzten Zeile «iib^.l. statt der Worte: „feine frühere gute Dienstzeit" wohl passender zu setzen wäre: „sein gutes -Verhalten während der frü her« Dienstzeit." ^"Zuvörderst stellt der 'Cr?eprasident die Fragen auf die 4 von der Deputation vorgeschlagenen Abänderungen, wo bei sich alle Mitglieder für die Annahme derselben erklären. Neferent: Consequent mit den frühem Beschlüssen dürft cs wohl auch erscheinen, statt des sub 6. befindlichen Wortes: „Pensionsfonds" zu setzen: 7. o. erwähnten Fonds". Dieß fmdetsofort allgemeine Zustimmung. Prinz Johann: Damit es nicht etwa scheine, als ob die im tz. 36. gedachten Personen nur die Erl andniß hätten, einen Stellvertreter stellen zu dürfen, möge man den Eingang des §. so fassen: „In Kricgszeiten findet, weil wahrend dersel ben gediente Soldaten nicht entlassen werden, stakt her §. 30, erwähnten Art der Stellvertretung mittelst gegenseitiger freier llebcmnkunft statt; es sollen jedoch auch dann heim Mini- sterio uK Staatsminister v. Zezschwitz: Dieser Vorschlag bringe offenbar noch mehr Deutlichkeit in den Z, und könne Kelten der Regierung nur gebilligt werden. Hierauf wird auch dieser Vorschlag hinreichend unterstützt Md allgemein angenommen. v. Polenz: Zu den Bedingungen, unter welchen objektiv freie Stellvertretung im Kriege erlaubt sein soll, hätte ich fol gende Bemerkungen und Anträge zu machen. Zwar ist von einem hohen Ministers, wie dankbar zu er kennen, die Versicherung Messt worden, auch im Kriege so weit möglich für Stellvertreter zu sorgen, indessen fürchte ich, es wird in solchen Zeiten demselben so wenig, wie den Pri vatpersonen gelingen, eine hinlängliche Zahl von Einstehern un ter denen §. 36. aufgestellten Beschränkungen zu finden. Man muß aber gerade wahrend des Krieges im Interesse des Staates und des Dienstes wünschen, daß die Stellvertretung fich nicht auf einen zu gar engen Kreis der Wählbaren beschranke, weil cs hier auf das Ertragen körperlicher Beschwerden ankömmt, sol ches aber bei denen Classen eher zu erwarten steht, welche von Jugend auf sich jedem Wechsel der Witterung aussetzten und schlechte Kost, wie mancherlei Entbehrungen schon oft ertrugen. Dagegen die mehr oder weniger verweichlichten Söhne der gebil deten Stände, ehe der wahre Kampf eintritt, umgekommen sein oder in den Spitalern liegen werden. Zieht man bei Stellvertretern, die noch nicht dienten, doch aber Eingeborene sein müssen, die enge Granze von 26 Jahren, so können solche nur aus der Zahl der Dienstreftrvepflichtigen entnommen werden, solche sind aber einestheils schon unentbehr lich, anderntheils riskirt der Einsteller dessen ohnerachtet noch selbst cintreten zu müssen. Von denen Subjekten, welche früher schon gedient haben, wird eine sehr geringe Zahl übrig bleiben, in so fern man nur 32 Jahre zugesteht, denn bis zum Ablauf des 29. Jahres dauert deren Reftrvepflicht, folglich erstreckt sich die Möglichkeit, aus solchen einen Ersatzmann zu stellen, auf die Wenigen, welche zwischen 29 und 32 Jahren alt, tüchtig, unbeweibt und kin derlos sein möchten. Es giebt viele gesunde kräftige Manner über 32 Jahre alt, welche, gerade um das Schicksal ihrer Familie für die Zukunft sicher zu stellen, das eigene Leben wagen, wenn der Preis auf eine Summe von 5 — 600 Thlxn. steigt, und diese abgehärte ten Manner, vertraut mit der Art, sich unter schwierigen Ver hältnissen fvrtzuhelfen, werden gewiß mehr leisten, als junge Menschen, welche, an Strapatzen nicht gewöhnt, gleich die Ueherzeugung mitbringen, sie würden denselben unterliegen. Dieß möge meinen Antrag begründen, welcher dahin geht, die sul> c. aufgeführten Stellvertreter-Subjekte, die noch nicht im Milktairdienfte gestanden, bis mit 32 Jahren, diejenigen aber, die früher.schon gedient, bis mit 33 Jahren anzunehmcn, den Punct o. aber ganz in Wegfall zu bringen. Der königl. Comynffar Obrist v. Nostitz: Er halte den ersten Antrag zwar für bedenklich, die Regierung werde sich a-er nicht geradezu gegen ihn erklären, Den Wegfall des Punktes e. anlangend,.so müsse er nm darauf aufmerksam machen, welche große Last dadurch den Garm'sonsstädten aufgebürdet würde, da
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