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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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NM Abg. v, .Thjelaur Ich muß kurz xmähnm, daß ;ch hierzu gar nichts gesagt haben würde, wenn nicht die Meinung des Referenten vorausgegnffm hafte, Sie Meinung der De putation ist es, welch? die Kammer über das vorliegende Gesetze aber nicht über den oKxrlausttzcr Vertrag zu wissen wünscht. Es versteht sich von selbst, daß die erhlapdischen Stände Has Recht hüben, ihre Meinung darüber zu sagen und Beschluß zu fassen, eben so grryiß ist aber, daß dieOberlausr'tzer, als eine selbststän dige Provinz, das Recht haben, die ihrige zu sagen; aher wenn Referent anführt, daß dm Oberlausitzer Standen gar nicht zu komme, eine Verwaltung zu führ?», so wird sich das zeigen, es gehört aber nicht hierher, Referent; Allerdings gehört xs hierher, und wie ein Mitglied in der Kammer seine Meinung äußern kann, so kann es auch jedes Deputatronsmitglied in der Deputation. Ucbri- gcns habe ich schon bemerkt, daß diese Ansicht blos als Motive ausgesprochen worden ist, und habe auch gesagt, warum ich es gcthan; ich halte also die Aeußerung, welche der Sprecher gethan hat, gar nicht an ihrem Orte, "Ich würde zwar meiste Meinung auch in der Kammer haben anführen können, ich hielt es aber für besser, sie im Machte aufzunehmen, damit die Mitglieder der Kammer sich schon iin Voraus bedenken können. Es ist Keinem benommen , seine Zweifel auszufprechen, wie her Abg.selbst es gethan hab?, er möge aber auch niemand Merm seine Meinung benehmen, Abg, Eisen stuck: Es hat der Abg. zu meiner Rechten (Abg. v. Thielau) vorhin ausgesprochen, daß die Oberlausitz eine selbstständige Provinz sei; dieser Aeußerung muß ich aber nach §. 1. der VerfassungsurkundL, rpo es heißt: „Das König reich Sachsen ist ein unter einer Verfassung vereinigter, unthcil- barer Staat des deutschen VWsIss; widersprechen. Zch kann nun und nimmermehr die Ohcrlausitz als eine selbstständige Provinz ansehen, wie Abg, v. Hhiela». Abg, V,I Hirsau: Sch habe hier nichts darauf zu xrwir- dern. Zch widerspreche diesem nur, und behalte mir die Aus führung vor, wenn pom OherlWsitzer Vertrag die Rede sein wird, Ubg, Nour: Ach wünsche nur im Allgemeinen im Pro-! tocoll niedergelegt, daß durch die heutige Verhandlung den Verhandlungen, welche über den Oberlausitzer Vertrag bxvor- sixhest, nicht vorgegriffen werde. Ser Präsident stellt deshalb die Frage: Will di?Kam mer die Verwahrung im Pcötocoll ausgenommen wissen, wie sie sm Deputatsonsgutgchten steht? Sie wird einstimmig bejghst pnh hieraufder §. angenommen. ß. 6, sautet: (2. Personalabgaben.) Un Persoyalabgaben findet in der Obmausitz die Waractersteuxr, wie solche bisher für Rechnung des alterblandischen Gleueräraril erhüben worden, fsir RechkWg der allgemeinen Staatskasse fernerhin statt, Hierbei wird nichts echWtt, M ßlso her Z. sofort gpge nommen. Bei §. 7. (3. Aequivalent wegen der alterblandischen besonbem mdü reeten und Personalabgaben.) Als Aequivalent wegen der iq den alten Erdlanden ferner ausschließlich stattffndeqden jndimtm und Perfonalabgahen wich von dex Oberlausitz die Summe von Zwei und Zwanzig Lausend Fünf Hundert Zwei und Fünfzig Thalern 2 Gx. durch die dortigen fünf oberlausitzischcn Steqerber zirke nach Maßgabe der in dem K. 5, erwähnten Stcuerausschrei- ben zu treffenden besonder» Bestimmungen aufgebracht werden, vorbehaltlich derjenigen Abänderungen, welche in Folge der zu Z. 3. und 4, etwa eintretenden veränderten Bestimmungen und der aus der Anwendung des mit den Obersausstzer Ständen ge schlossenen Vertrages hcrvorgehen. bemerkt die Deputation: Wegen des Personalabgaben - Aeguivasents von 22,W Thlx, 2 gr., und dessen Ouotalverhältniß zu den erblandischm Personen- und Fleischsteuern bezieht sich die Deputation auf die oben gcgehege Erläuterung, nach welcher dieses Verhältnis! au? dex bisherigen Abgabenverfassung beider Lündestheise hervorHeht und, bis in solchen gleichartige Abgaben dieser Art Angeführt sind, billig beizubehalten ist, Daher muß sich die Deputation nicht nur gegen die Bezugnahme auf den oberlgusitzer Separat vertrag exklaren, sondern auch statt, der Worte des tz. r „welch? in Folg? der zu Z. 3. und 4, etwa emtretenden veränderten Be stimmungen und der aus der Anwendung des mit den oberlausitzer Standen geschlossenen Vertrages hervorgehen," der Kammer dl« Fassung Vorschlägen: „ welche in Folge der zu §, 3. und 4. etw» einiretenden veränderten Bestimmungen hcrvorgehen," indem alles, was für eine Anerkennung jenes noch nicht genehmigten Vertrags angesehen werden könnte, sich als bedenklich hey ausstellt. (Beschluß folgt.) Zusätze: Die Aeußerungm des Abg. Runde (Nr. 2AJ. S.21lff. Sx, I. und 2.) lauten vollständiger, wie folgt: 1) Die Erwartung, durch Einführung der neuen indirekten Steuer einen bedeutenden Erlaß en der Schock- und Quatembe'rsteucr zn erhalten, ist in den Landgemeinden ach Einatmung des Dccrets (vom 21. April d.J.j durch ofsicielle Erklärungen in den öffentlichen Plättern sehr angeregt worden. Gewiß sind es nur Be- stimmungsgründe, die von finanziellen Verhinderungen gebor-n, die Sche rung veranlassen, jene Verheißung für jetzt-zu kürzen, und darum glaude ich eben so gern, daß solche bei dem so oft bethätigten Wohlwollen für die ! Landgemeinden, kein Mittel von der Hand weisen wird, wodurch jxne'Verhm- ' derungen umgangen und zugleich jene Versprechungen in ihrem'ganzen ll»!' > fang gewährt werden können. Das Amendement "des Äbg. Clauß eröffn?! i ein solches Mittel, und darum nehme ich Veranlassung,'besonders dieses aus - das lebhafteste zu unterstützen- ! 2) In der Ansicht, die dm Abgeordneten Scholze bei seinem Amcnft- ; mxnt geleitet zu haben scheint, liegt die Voraussetzung, daß — wennAbga- ! bm, wie die neue Gewerbe- und Pcrsönensteuer, in den nächsten Zähren noch ! nicht erhob?» werden könnten--- dadurchdm Städten vor dex Hand eine E?- lcichtcrung zu Gute gehet, die jetzt altexnativ von dm Landgemeinden schcr- j tragen werden muß. Zudem letztere' mithin jener Ausfall in der Staatsrin- ncchme fast allein trifft, erleiden sie allerdings eine Prägravatio», welche ! durch dxn Vorschlag des Abg. Clauß) insofern solcher das Vermögen der Ge- I sammtheit, und mithin alle Stände trifft, umgangen würdx. Druck und Papier von P. G. Teubner in Dresden, Verantwortliche Redaction; Vr,Gretschel,
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