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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 164. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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alternativ zugleich mit auf Handarbeit zu bestimmen sein werde. — Dieß findet allg em eine Zustimmung, und somit wird der bei diesem §. gefaßte .Beschluß auf diese Art noch nachträglich ge ändert, das Protocoll aber nunmehr genehmiget, und durch geh. Nath v. Einsiedel und v. Po fern mit vollzogen. Staatsminister v. Zezschwitz: Sekten der Regierung habe ich der hohen Kammer zu eröffnen, daß die Ratificationen des Zollvertrags mehrerer deutschen Bundesstaaten nunmehr wirklich zu Berlin ausgewechselt worden sind. Demnächst erstattet der von seiner Reise ebenfalls zurückgc- krhrte protocollirende Secr. Hartz Vortrag über die auf der Re- gisirande neu eingcgangenen Gegenstände. Es sind folgende: I) Protocollextract der 2. Kammer vom 25. und 27. Nov. 1.833, den Gesetzentwurf wegen der zur Staatskasse zu entrich tenden Steuern und Abgaben betreffend. 2) Desgleichen vom 27. Novbr., die Schlachtsteuer betreffend. 3) Desgleichen vom 28. und 29. Novbr., die Reform der indirekten Abgaben betref fend. Sammtliche 3 Gegenstände werden an die 2. Deputation verwiesen. Der Präsident ergreift das Wort: Jydem ich zuvörderst dem Herrn Stellvertreter und dem Herrn Bürgermeister Ritter- städt meinen ergebensten Dank für die in meiner und des Herrn Secr. Hartz Abwesenheit übernommene Führung des Prisidii und des Protocolls abstatte, kann ich nicht umhin, meine Freude darüber auszudrücken, daß ich mich wiederum in der Mitte der geehrten Kammer befinde; zugleich aber zu bezeugen, wie schmerz lich mir es sei, die Kammer nicht so wieder zu finden, wie ich sie verlassen habe. Ein Mitglied (v. Oppel) ist aus ihr geschieben, ein thätiges, erfahrenes, geehrtes Mitglied. Es ist in eine andere Kammer übergegangen, wo keine Frage mehr gestellt wird. Ich habe daher nicht unterlassen können, ihm dieses wohl verdiente Andenken hiermit zu zollen. Hierauf geht man zur Tagesordnung über, quf welcher sich die Fortsetzung der Berathung über die dem Gesetze wegen Erfüllung der Militairpflicht beigefügte Verordnung be findet. Referent, v. Crusius gedenkt zuvörderst einer neu ein gegangenen Petition der Damastweber zu Groß- und Neu- Schönau um die Fortdauer ihrer Befreiung von der Militair pflicht. — Er theilt deren Inhalt in der Kürze mit, woraus sich ergiebt, daß die in der Eingabe aufgestellten Momente ganz zusammen treffen, und spricht die Ansicht aus, die Petenten aus diesem Grunde abfällig zu bescheiden. Der Präsident: Es ist nicht zulaugnen, daß Alles, was die Petenten vorgebracht, m Wahrheit beruhet. Ich möchte ihnen für meine Person gern die nachgesuchte Exemtion gönnen, glaube aber, daß es sich nicht mit den Principien eines constitutionellen Staates vereinigen wird, Rücksichten, wiesle von den Petenten in Anspruch genommen werden, eintreten zu lassen. v. Eanow - tz: W-«« den d!: der Kammer über das jetzt zur Berathung vorliegende Gesetz zu Oh ren gekommen sind, so werden sie darin eine Beruhigung finden, daß die Bildung eines Fonds zur Freisprechung unentbehrlicher und hilfsbedürftiger Militairpflichtigen auch ihnen zu gute gehet. Bürgermeister Wehner: Ich glaube nicht, daß irgend ein Nachthcil aus der Aufhebung der Befreiung von der Mili- takrpflkcht für die Scwerbtreibenden eintreten kann, da die Dienst herren gewiß nicht unterlassen werden, für einen bei ihnen in Arbeit stehenden brauchbaren Mann, welcher die Summe für die Stellung eines Einstehers nicht zu erschwingen vermag, letz tere zu entrichten. v. Deutrich: Der vorliegende Gegenstand ist schon bei der Berathung über den Vorbericht reiflich erwogen worden, und ich halte dafür, daß man auf diese Petition nicht weiter eingche, da dieselbe nicht etwas Neues enthält, weil dann an dere Claffen der Gewcrbtrekbcnden ebenfalls auf dergleichen Be günstigungen Anspruch machen würden, auch der Grundsatz angenommen worden ist, alle Exemtionen dieser Art in Wegfall" zu bringen. Hierauf wird es-einstimmig er Beschluß der Kammer, es bei der früheren Bescheidung der Petenten bewenden zu lassen. Referent tragt hierauf Nachstehendes vor: In Dolo«' des von der hohen Kammer erhaltenen Auftrags, die tztz. 64.68. und 68 b. des Gesetzes über Erfüllung der Ml'ii- tairpflicht wiederholt in Berathung zu ziehen und darüber nach träglich gutachtlichen Bericht zu erstatten, ermangelt die Depu tation nicht, nachdem sie diese Berathung unter Zuziehung des könizl. Hrn. Eommissars eingestellt hat, diesem Auftrage zu ent sprechen, und bemerkt zu tz. 64., daß in Gemäßheit der in mate rieller Hinsicht bereits gefaßten Kammerbeschlüsse nachstehende Fassung angemessen erschienen ist, nämlich am Schluffe des tz. beizufügcn: „in beiden Fallen hat der Entfernte, wenn er nach dem Ermessen des Kriegsmin.'sterii für unwürdig zum Dienste in der Armee zu achten ist, das Einstandsquantum (tz. 30.) zu erlegen (jedoch soll dasselbe, wenn er bereits 3 Jahre gedient hat, nur 100 Thlr. betragen); auch tritt im Falle der Zahlungsunfä higkeit die im tz. 12. enthaltene Bestimmung ein. v. Polenz: Er finde die hier von der Deputation vorge schlagene Bestimmung höchst unbillig. Ihm scheine es gerech ter und analog mit tz. 32., demjenigen, welcher wegen Unwür digkeit aus dem Milirairdienste entlassen werde, ihn die anstatt eines Einstandsquanti zu erlegende Summe genau nach den Jahren geleisteter Dienste entrichten zu lassen. Referent: Die Deputation habe geglaubt, auftz. 30. mehr Rücksicht nehmen zu müssen. Allerdings scheine in ihrem Vorschläge eine Abweichung von h. 32. zu liegen, allein die wegen Unwürdigkeit entlassenen Individuen verdienten wohl keine bedeutende Berücksichtigung. (Fortsetzung folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Verantwortliche Ncdaction: I>. Gretschel.
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