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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Dagegen fällt das frühere transitorische Bedürfniß um 173 Thlr. 1V Ngr. — Pf. ehemalige Gehaltszulage und Ent schädigung für dm vierten Rath, 250 - — - — - Gehallsentschädigungfürdendritten Secretair, welche jedoch bei dem Appellationsgericht zu Budissin als persönliche Zulage für den Assessor ik Aufrechnung kommt; 20 - — - — - persönliche Zulage für den fünften Canzlisten, tzO - — - — - dergleichen für den siebenten Canz ¬ listen, 30 - — - — - dergleichen für den achtenCanzlisten, 145 - I - 9 r Agwvergütung. 678Lhlr.11 Ngr. 9Pf. Davon sind jedoch wieder abzuziehen 50 - — - — - transitorische Gehaltszulage für den dritten Rath, Mcl. der Entschä digung wegen des Tranksteuer- benesicii, wonach das eigentliche Minus sich, wie oben angegeben, zu 628 Thlr. 11 Ngr. 9 Pf. herausstellt. . , . Unter allen diesen Veränderungen des bisherigen Special etats hat nur diejenige zu einer besondern Erwägung der Depu tation sich geeignet befunden, nach .welcher die Vermehrung des Rathscollegii um 1 Rath und in dessen Folge die Erhöhung des etatmäßigen Aufwandes um 1,800 Thlr. jährlich in Frage steht. Die Mittheilung der hohen Staatsregierung, daß der Cri- minalsenat dieses Rathscollegii in seiner jetzigen numerischen Zusammensetzung dem Geschäftsumfange nicht vollständig ent sprechen könne, ist an sich nicht befremdend, da alle neuen Ein richtungen, indem sie nicht schon vorliegende ausreichende Er fahrungen, sondern nur ungefähre Annahmen über den Ge- schäftsumsang zur Grundlage haben, von vornherein auf die Eigenschaft vollkommener Zweckmäßigkeit mit Sicherheit nicht Anspruch Machen können, es vielmehr eine in der Sache liegende allgemeine Wahrnehmung ist, daß der Geschäftsumfang neuer Behörden immer nur allmälig und erst im Versauf einigerZahre auf den Stand gelangt, der als ein normaler betrachtet werden kann. Diese Wahrnehmung hat man denn auch hier gemacht, wie aus der statistischen Nachweisung hervorgeht, nach welcher die Geschäfte dieser Behörde, namentlich die des Criminalsenats, von Jahr zu Jahr einen immer größer» Zuwachs erhalten haben. Hat sich gleichwohl die hohe Staatsregierung bisher ent halten, zu Entfernung dieses Mißverhältnisses größere pecuniäre Mittel vom Lande zu beanspruchen, vielmehr vorerst jahrelange Beobachtungen darüber angestellt, ob die wahrgenommenen Geschäftsvermehrungen nicht blos aufZufälligkeiten beruhen und demnach nur als vorübergehend betrachtet werden können , und hat sie immittelst der Geschäftsstockung durch Verwendung von Hülfsarbeitern Abhülfe zu geben sich angelegen sein lassen, so kann darin nur die gewohnte dankenswerthe Umsicht derselben er kannt werden. ' Wie es aber unzweifelhaft feststeht, daß es in der ständischen Pflicht liege, anerkannte Mangel im Behvrdeno'rganisUius äb- zustöllen, so ist im vorliegenden Falle zunächst nur die Frage zu ekheben gewesen: ob die bisher gemachten Wahrnehmungen vott derUnzulänglichkeit der angestellten l6Oberappellationsgerichts- räthe zur Beurtheilung der behaupteten absoluten Nolhwendig- keit einer Vermehrung des Personalbestandes ausreichend sein möchten. II. 65. Die Deputation hat sich aber allerdings Mit der bezüglichen Ansicht der hohen Staatsregierung zu vereinigen gehabt, indem auch sie theils in der immer steigenden Bevölkerung, theils in der Zunahme des Verkehrs die natürlichen Gründe dafür erblickt, daß die Geschäfte dieses obersten Gerichtshofs "eher zu- als abnehmen werden, die jetzigen Erscheinungen also nicht als blos vorüber gehende anzusehen sein dürften, und unter solchen Umständest eine sechsjährige Beobachtung dieser Verhältnisse zur Begrün dung eines Urtheils hierüber genügen Möchte. Die Deputation hat sich demnach nun zwar im Allgemeinen, mit Ueberzeugung dafür auszusprechen, daß dem bezüglichen An- verlaügen Folge zu geben sei; sie kaNn die Verwendung voll Hülfsarbeitern weder überhaupt für ein genügendes Ersatzmittel erachten, noch insbesondere der hohen Stellung und der Erhal tung des wohlbegründeten Rufes dieser Behörde entsprechend erfinden; es erscheint ihr unangemessen, die Vermehrung des Persöttaletats blos durch Anstellung von BÜsitzerÜ eintrdten zu lassen, theils weil dieselben ihrer Stellung nach oft MechstlN, ein öfterer Wechsel aber in dem Arbeitspersonale selbst der Be schleunigung des Geschäftsbetriebs hinderlich wird, theils Mül es nicht für rathsam gehalten werden kann, daß den Assessoren, als jünaern Beamten, ein größerer Einfluß auf die Entschei dungen eingeräumt werde.' Sie hat aber destnoch in der jetzt vielfach angeregten FraD Megön eistir den Justizbehörden zu gebenden veränderten Ver fassung eine nahe liegende Veranlassung zu haben geglaubt, auch die Erwägung nicht zu übergehen, ob nicht bewandten Umstän den Nach wenigstens dör der Hand noch von einer Neuen Raths bestallung abzusehen sein möchte? Ist indeß überhaupt der Erfolg jener noch schwebenden Frage noch ungewiß Und dürfte selbst eine Veränderung in der Justizbehördenorganisation, wenn sie auch verembärt werden sollte, nicht alsbald ins Leben treten können, ist es endlich zur Zeit auch noch nicht möglich, sich ein klares Bild von einer sol chen neuen Behördeneinrichtung urtd von deren künftigem Ge schäftsumfange zu machen, und hat man dagegen den dermaligen Sachstand nicht aus dem Äuge zü verlieren, namentlich die oft vernehmbaren Klagen über Geschäftsverzüge bei den Oberbehör den nicht zü überhören, so hat sich die Deputation nicht bestimmt fühlen können, einen Aufschub dek Sache anzuratheN; wohl aber scheint es ihr unter den vorwaltenden Umständen angemessen, der hohen KamMer folgende Vorschläge zu eröffnen: Sie möge zwar s)die Änstellung eines 17teN Rathes genehmigen, jedoch n^r so, daß derselbe zur Zeit auf den eigentlichen Etat nicht gestellt werde, und solchemnach auch , ' b) den für denselben mit 1,800Lhlr. — —auszUsetzenden Jahresgehalt blos als einen transitorischen Aufwand be willigen. Unter diesen Voraussetzungen aber wird zugleich weiter an empfohlen, sich für die Bewilligung des ganzen Postulats an 49,222 Mr. 10 Ngr. 6 Pf., jedoch blos Mit 45,000 Thlr. — Ngr. — Pf. als etatmäßig und 4,222 - 10 - 6 - als transitorisch w. o. ' auszusprechen. Präsident 0. Haase: Es scheint, daß Niemand über diese Position zu sprechen begehrt. — Ich würde also fragen: Geneh migt die Kammer üäch dem Vorschläge der Deputation die An stellung eines siebenzehnten Rathes, jedoch nur so, daß derselbe zur Zeit auf den eigentlichen Etat nicht gestellt werde, und be- 4
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