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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Benutzung zu überlassen. Uebrigens ist ihre Zahl bei weitem nicht so groß, wie die, welche in den CantonirungeN gebraucht werden, weil während der Garnisonirung die Beurlaubten mit keinen Decken zu versehen sind. Abg. Tzschucke: Ich habe den Antrag des Abg. Oehmi- chen nicht unterstützt und werde nicht für denselben stimmen, da er mir einer gesetzlichen Bestimmung zuwiderzulaufen scheint. Nämlich die 38. H. der Ordonnanz vorn 7. December 1837 bestimmt, daß die Lagerstätten der Soldaten, die von den Quartierpflichtigen zu gewähren sind, es mögen dieselben nun einquartiert oder in Cantomrung sein, oder sich auf Commando befinden, bestehen müssen in einer geräumigen Bettstelle, einem guten Strohsacke oder Unterbette, einem Betttuche, einem Kopf kissen mit Ueberzug und einer warmen Zudecke. Wollen wir nun jetzt diesen Antrag annehmen, so wird diese gesetzliche Bestimmung abgeändert. Es scheint mir doch nicht rathfam zu sein, ein Gesetz, welches erst am Landtage 1837 berathen worden ist, nnd dessen Ganzes durch Herausnahme auch nur eines ein zigen Punktes gestört wird, ohne vorgehende Begutachtung durch eine Deputation abzuändertt. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Es ist vielleicht hier der Ort, mitzutheilen, was für die Cantomrung verlangt wird, und die verehrte Kammer wird hieraus ersehen, daß nicht mehr verlangt wird, als was §. 60 des ungezogenen Gesetzes be sagt. Es heißt dort: „Den Mannschaften sind zum Schlafen, wenn keine besonder« Kammern vorhanden,.sichere, gegen Wit terung hinlänglich geschützte Böden anzuweisen; die Schlafstellen sollen wenigstens mit frischem Stroh und irgend einerBedeckung versehen fein, wie sie der Jahreszeit nach nothwendig und den Umständen nach der Quartierwirth ohne besondern Aufwand zu verschaffen im Stande ist." Was der geehrte Abg. Tzschucke anfuhrte, wird nur verlangt in der Garnison oder bei längerer Einquartierung, keineswegs aber für die Cantonirungszeit. Abg. Tzschucke: §.60 bestätigt meine Ansicht nur noch mehr; denn darin ist festgesetzt, daß die Soldaten von den Quar- tierwirthen in Cantonnements eine Bedeckung, wie sie nothwen dig und ohne besondern Aufwand anzuschaffen ist, erhalten sollen. Referent Abg. v. d. Planitz: Ich glaube, daß gerade die Ansicht, die der Abg.- Tzschucke aufgestellt hat, für die Annahme des Oehmichen'schen Antrages spricht. Derselbe gründet sich nämlich darauf, daß den Besitzern größerer Landgüter durch die Aufnahme von Einquartierung bei der Cantonirungszeit Verle genheiten bereitet werdrn könnten, indem dieselben von 20—40 Mann starker Einquartierung häufig nicht wissen dürften, wie sie diese mit Lagerstätten versehen sollen. Ich meines Lheils finde den Antrag des geehrten Abgeordneten keineswegs so von der Hand zu weisen. In der Deputation hat allerdings auch dar über Besprechung stattgefunden, ob es nicht möglich sei, die durch die Cantomrung dem größern Grundbesitz entstehenden Beschwerden auf irgend eine Weise zu beseitigen. Man glaubte, daß es sogar der hohen SLaatsregierung zu empfehlen sein dürfte, die Truppen künftig, anstatt in Cantonkrungen, kn Lager zusam- menzuziehen, und in diesen die nöthigen militakrischen Uebun- gen und Manöver abhalten zu lassen, ohne daß jedoch da durch dem Grundbesitze eine wesentliche Belästigung zu Lheil würde. Man sah aber zur Zeit von einem solchen Anträge ab, weil ihm wieder die Rücksicht entgegen stand, daß allerdings da durch dem Lande bedeutende Kosten erwachsen würden. Man glaubte auch, daß sich Gelegenheit finden würde, weiter in diese Frage einzugehen, bei den Berathungen über das vorgelegte Ge setz über die Militairleistungen Und es durfte dieser Moment wohl auch geeigneter zu einer diesfälligen Beschlußfassung sein, als die Berathung des Budjets. Indessen da der geehrte Abg. Oehmichen diesen Gegenstand einmal zur Sprache gebracht hat, so muß ich doch für meinen Lheil, und zwar nicht im NamLN der Deputation, mich dahin aussprechen, daß ich bereit bin, für denselben zu stimmen. Ich muß zugleich darauf aufmerksam . machen, daß mir die Summe, welche vom Herrn Staatsminister als zur Erfüllung des ausgesprochenen Wunsches erforderlich angegeben wurde, nicht so hoch erscheint, um mich dadurch von der Annahme des Antrags abhalten zu lassen. Es wird dadurch eine Last, die doch in einzelnen Fällen Wohl beschwerlich werden kann, erleichtert, und im Allgemeinen leichter, als von dem Einzelnen , den sie beschwert, zu übertragen sein wird. Abg. Jani: Im Wesentlichen hat der Abg. v. d. Planitz schon angeführt, was ich anführen wollte. Wenn es Noth- wendigkeit ist, den Leuten, die sich den Lag über erhitzt und ab- strapazirt haben, für die Nacht warme Decken zu gewähren, so sehe ich nicht ein, wie diesem Bedürfnis» anders abzuhelfen ist, als daß wir sie selbst anschaffen, da es wohl sehr Wenige geben wird, die, wen« sie 30 Mann Einquartierung bekommen, für dieselben auch 30 Decken haben werden, ich meines Lheils würde mich deshalb sehr in Verlegenheit befinden. Daher wird es sehr gut sein, wenn für diesen Fall Fürsorge aus Staatskassen getroffen wird; denn gewiß werden dem Lande die dadurch verursachten Kosten weniger schwer fallen, als dem Einzelnen. Secretair 0. Schröder: Ich glaube, daß die Ansicht des Abg. Tzschucke doch richtig ist. Ich kann nicht glauben, daß wir ohne alle vorgängige Begutachtung durch eine Deputation eine einzelne Bestimmung, aus einem Gesetz herauswerfen können. Im Jahre 1837 ist die Ordonnanz berathen, und die betreffende Bestimmung nebst 20 andern diseutirt Und berathen worden, und ich kann nur glauben, daß es von Nachtheil sei, wenn wir eine einzelne Bestimmung daraus ohne Weiteres entfernen. Abg. Jani: Ich glaube, daß der Aufwand für die Zusam menziehung der Truppen diese Position einschließt. Die Or donnanz kann nur auf den Fall bezogen werden, wenn für eine längere Zeit Einquartierung stattfindet, dahingegen kann UNd muß unter dem Aufwande bei der Zusammenziehung der Trup pen jedenfalls auch die Anschaffung nächtlicher Bedeckung mit gerechnet werden. Secretair v. Schröder: Ich kann es aber nicht für rach- sam halten, ohne Vorberathung einen so wichtigen Punkt aus ei nem Gesetz herauszureißen. , Hätte sich die Deputation in ihrem Berichte dafür ausgesprochen, das Für und Wider auseinander, gesetzt und der Kammer Gelegenheit gegeben, darüber nachzuden-
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