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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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obliegt, einschließlich des Aufwandes, welcher.demselben durch die in Folge der Ablösung von Privatbinnenzöllen auf ihn überge- gangenen Straßen- und Pstasterbaue und ihm entzogenen Bei hülfen zugewachsen ist. ' b) 10,000 Thlr. zur Disposition des Ministerii des Innern, zu Unterstützung der Gemeinden und Privaten bei den ihnen obliegenden Wege-und Straßenbauen. . . Beide Postulats sind den Bewilligungen der frühem Finanz periode ganz gleich. .Die am gegenwärtigen Landtage, so wie an den früheren Landtagen eingegangenen Petitionen um Anlegung neuer Kunststraßen beweisen deutlich, daß trotz der bedeutenden Summen, welche von den Staatskassen für Anlegung neuer Chausseen verwendet worden sind, dennoch eine Menge Wünsche für Herstellung neuer im Lande existiren. Läßt sich nun fast be zweifeln, daß in gegenwärtiger Finanzperiode die Mittel ausrei chen werden, um selbst den dringendsten Bedürfnissen in dieser Beziehung genügen zu können, so erscheint es der Deputation nm so weniger rathsam, die Summen zu beschränken, welche be stimmt sind, da, wo Chausseen nicht angelegt werden können, die frequentesten Verbindungsstraßen wenigstens in fahrbaren Zustand zu setzen, und auf diese Weise den mannichfachen Klagen und Gesuchen vieler Bewohner unseres Vaterlandes Abhülfe zu verschaffen. 3. a) 334,600 Thlr. — — zu Unterhaltung der Chausseen und zwar: «)' 307,200 Thlr. für Unterhaltung schon bestehender Chausseen, 256 Meilen, ü 1,200 Thlr. st) 8,200 zum Neubau und zur Unterhaltung der Chausseehäuser und zu Be streitung außerordentlicher, in Folge ungewöhnlicher Naturer eignisse und Witterungsverhält- nrsse erwachsender Ausgaben, /) 19,200 -zu Unterhaltung der hinzukom ¬ menden neuen Chausseen, durch schnittlich 16 Meilen, nach ei nem Zuwachs von 8 Meilen jährlich. fürs) 253,000 Thlr. fürb) 8,200 - —— - für«) 17,600 278,800 Thlr. , es sind mithin gegenwärtig hier 55,800 Thlr. mehr po- stulirt, als am letzten Landtage. Diese Erhöhung begründet sich erstens darauf, daß die Zahl der in eigentlicher Chausseeunterhal tung befindlichen Straßen von 230 auf 256 Meilen, L 2,000 achtelligen Ruthen sich vermehrt hat, und sodann zweitens, daß der Etatsatz für die Unterhaltung der Meile von 1,100 Thlr. auf 1'200 Thlr. -- erhöht worden ist. Die Unterhaltungs ¬ kosten für die Chausseemeile sind mit jeder Bewilligung erhöht worden, da man immer genöthigt gewesen ist, um die Chausseen in einem befriedigenden Zustande zu erhalten, den festgestellten Etat zu überschreiten. Die Staatsregierung führt zwar in den der Deputation ge gebenen Mittheklungen an, daß es dem Streben der Aufsichtsbe hörden und Straßenbaubeamten, Ersparnisse bei der Chaussee unterhaltung zu erzielen, unterstützt von günstigen Witterungs verhältnissen gelungen sei, den Aufwand für dieselbe zu vermin dern und in letzter Finanzveriode auf 1,228Thlr. 28Ngr. 1 Pf., der rn dem Jahre 1839 1,326 Thlr. 11 Ngr. 5 Pf. betragen habe, pr. Meile herabzubringen. Sie hofft ferner, daß es möglich sein wird, weil in den letzten Jahren schon durch die stärkere Un- n. 67. ! terhaltung die Straßen im Allgemeinen in einen bessern Zustand gefetzt worden waren, Und da nicht zu verkennen sei, daß die ein geführten breiten Radefelgen einen günstigen Einfluß auf den Zu stand der Chausseen übten, mit der postulirten Summe auszu reichen. Die Staatsregierung hat, um den Aufwand, welchen die Unterhaltung der Chausseen hier erheischt, mitdenen derNachbar- staatcn zu vergleichen, von einigen derselben sich amtliche.Mit theilungen erbeten, welche sie der Deputation mitgetheilt hat, aus welchen für die diesseitige Verwaltung kein ungünstiges Resultat hervorgeht. Die Deputation glaubte nach allen diesen Ergebnissen der Erhöhung des Postulats um 100 Thlr. — -— für Erhaltung der Meile Chaussee nicht entgegen sein zu können. Sie findet sich um so mehr bewogen, dem Anträge der Re gierung beizustimmen, da hier ein zu spärlicher Etat des Auf wandes nur zu Überschreitungen oder zu Verschlechterung der Straßen führen würde, welches Letztere jedenfalls zu späterhin nothwendig werdenden Hauptverbcsserungen öder sogenannten Correctionsbauen, die jedenfalls mit größerem Aufwande verbun den sind, Veranlassung geben würde. Sic beantragt daher die vollständige Bewilligung des Po stulats der Staatsregierung. Bei dem Erforderniß unter st. ist der Ansatz der früheren Bewilligung beibehalten worden, weshalb es einer weitern Be gründung desselben wohl nicht bedürfen wird. DerAnsatz für die der Unterhaltung zugewachsenen Chaussee meilen unter ist nach der Erfahrung der abgelaufenen Finanz periode berechnet. Er würde höher sein, erforderte nicht die Noth- wendigkeit, die bereits vorhandenen Chausseen durch Corrections- und Verlegungsbaue zu verbessern, bedeutendeSummen, wodurch ein ansehnlicher Lheil der für den Chausseeneubau bestimmten Gelder absorbirt wird, mithin derNeubau nicht in dem Verhältniß der bewilligten Summe fortschreitet. 3. b) Der Ansatz fürdas Schneeauswerfen auf den Chausseen ist gleich der frühem Bewilligung auf 17.500 Thlr. — — fest gestellt. Dieser Posten nimmt mehr die Eigenschaft einer Bcrech- nungspost an, da hier die Beschaffenheit des Winters von beson derem Einfluß ist und der erforderliche Bedarf sich niemals mit Gewißheit Vorausbestimmen läßt. 4. Für Chaussemeubaue sind für jedes Jahr der nächsten Finanzperiode 80,000 Thlr. pvstulirt. Unser Vaterland befindet sich schon gegenwärtig in der glücklichen Lage, daß es fast so viele Meilen gut gebaute nnd unterhaltene Chausseen besitzt, als es QuadratmellewFlächenge- halr zählt. So günstig dieses Verhältniß im Vergleich zu andern Staa ten zu nennen fein möchte, so scheint es dennoch vielen Anforde rungen nichtzu genügen, da auchaufdiesem Landtageeinenichtun- bedeurende Zahl Petitionen um Erbauung neuer Kunslstraßen von kürzerer oder längerer Ausdehnung zeigt, wie viele Wünsche und zum Theil gerechte Anforderungen in dieser Beziehung noch zu erfüllen übrig bleiben. Ist es nicht zu verkennen, daß gut gebaute Straßen ein we sentliches Beförderungsmittel des innern Verkehrs, mithin auch des Nationalwohlstandes sind, so dürfte doch auch nicht unbe rücksichtigt bleiben, daß nicht allein ihre Herstellung einen be trächtlichen Aufwand erfordert, sondern daß auch ihre Unterhal tung nicht unbedeutende und bleibende Lasten auf die Staats- cassen legt, da die Einnahme für deren Benutzung keineswegs die Kosten für deren Unterhaltung deckt. Es ist daher wohl die Pflicht der hohen Staatsregierung, 3
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