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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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eben noch nicht genau zu übersehen ist. Was übrigens die Aus stellungen, welche gegen den Bau selbst gemacht werden, betrifft, so sind dergleichen dem Mim'sterko nicht bekannt. Allerdings haben sich bei der Ausführung einige Schwierigkeiten gezeigt, — was wohl bei jedem großem Bau vorkömmt — indeß werden sie ohne Nachtheil für den Zweck zu beseitigen sein. Präsident v. Haase: Es sind bei dieser Position 23 c. 3 Posten postulirt. Zunächst 2,000Thlr. als Beitrag zur Unterhal tung eines Krankenhauses für den zwickauerKreksdirectionsbezirk, sodann 674 Thlr. 21 Ngr. 2 Pf. für das Paxbrod, welches bei dem St. Jacobshospital vertheilt wird, welche beide Posten nor malmäßig sind, und endlich eine Post von 130 Thlr, 19 Ngr. 5 Pf., die nur als temporell anzusehen ist, uyd in Summa also r 2,805 Thlr. 10 Ngr. 7 Pf. .Die Deputation empfiehlt solche zur Bewilligung. Bewilligt die Kammer die gedachte Summern die ser Maße? Einstimmig Za. Referent Abg. Röm er: Position236, fürmedicinal- poliz etliche Zwecke, als:«, für diechirurgisch-medici- nische Akademie, 20,050 Thlr. 20Ngr. 8 Pf. incl. 251' Thlr. 20 Ngr, 8 Pf. transitorisch; A für Bezirks- Me- dicinal- und Beterinairbeamte, ingleichen an einzelne Aerzte im Lande 17537 Thlr. 1 Ngr. 6 Pf., mel. 991 Thlr. —> Ngr.3Pf. transitorisch. Die Motive sagen hierzu: Bei 23 <l, « und st für die chirurgisch - medicknksche Akade mie und die Bezirksmedicinalbeamten rc. sind die Postulats um 1,469 Thlr. 20 Gr.—unhbeziehentlich 2,373Lhlr,5 Gr.2Pf. erhöht worden. Die gedachten Erhöhungen bedürfen specieller Nachweisungen, welche Vorbehalten bleiben, und es ist »Fegen des zuletzt gedachten Etats hier nur vorläufig zu erwähnen, daß die Steigerung hauptsächlich durch die für nothwendig erachtete Erhöhung der bezirksärztlichen Dienstbezüge, für welche jährlich 2,000 Thlr. in Anspruch genommen werden, veranlaßt 'wird. n Im Berichteheißtes: , Position 23 «I. ». Die chirurgisch - medirinische Akademie zu Dresden hat im Budjet für IW einen Etat von 19,799 Thlr. — Ngr. — Pf- normalmäßig und . . 251 - 20 - 8 - zu Agiozuschlägen, also 20,050 Thlr. 20 Ngr. 8 Pf. überhaupt, mithin gegen die Bewilligung für die Jahre 18ZZ an 18,310 Thlr. 13 Ngr. 2 Pf. normalmäßig und 270 - 17 - 5- zu Agiozuschlägen, also 18,58 I Thlr. — Ngr. 7 Pf. überhaupt, einen Mehrbedarf vqn ' 1,488 Thlr. 16 Ngr. 8 Pf. beim Normaletat, und eine Ersparnis von 18 Thlr. 26 Ngr. 7 Pf. bei der transitorischen Agio vergütung , Bon jenem Mehrbedarf sind 290Thlr. auf die Kosten der Anfuhre des Feuerungsbedarfs für die in der Akademie verei nigten Institute (als: die eigentliche Lehranstalt für Medicin und Chirurgie, das Entbindungsinstitut, die Thierarzneischule, die < medicinische Prüfungsbehörde und der botanische Garten) nach Wegfall der bis mit 1841 von dem Artillerietrain ohne Entgeld geleisteten Fuhren zu rechnen. n. 72. Diese Kosten sind nach Verhältniß auf die Etats der einzel nen Institute vertheilt und nach der Ansicht der Deputation mit 290Tklr. —— zu bewilligen. , Es bleibt demnach als normalmaßiger Mehrbedarf für die übrigen Bedürfnisse der einzelnen Anstalten ein Betrag von 1,198Thlr..16Ngr.8Pf., welcher in den Unterlagen zu den mitgetheilten Specialetats in der runden Summe von 1,200 Thlr. zusammen auf die betheiligten Institute repartirt worden ist. Die früheren Specialetats sind dem Berichte der Finanz deputation vom Landtage 18^ (Landt.-Acten, Beil. z. 111. Ab- theil. 2. Samml. 6. S.99 ff.) heigedrückt und die geringen zeit- herigen Veränderungen daran aus den späteren Berichten (in den Landt.-Acten v. I. 1837, Beil, zuritt. Abth. 1. Samml. S. 741, und Landt.-Acten v. I., 1840, Beil, zur III. Abtheil. 1. Samml. S. 747) zu ersehen. ' Im Allgemeinen wird von der hohen Staatsrcgierung über die jetzt beantragten Erhöhungen bemerkt, daß dieselben nur zum Kheil auf Rechnung vermehrter und neu entstandener Bedürfnisse zu setzen, zum Lheil aber dazu bestimmt feien, ein schon seit län gerer Zeit bestandenes Mißverhältniß der regelmäßigen Ausgaben zu den etatmäßigen Einnahmen bei der chirurgisch-medicinischen Akademieauszugleichen. Bei der ersten Organisation der Akademie im Jahre 1815 wären derselben nämlich unter den Hülfsquellen zur Unterhaltung der in ihr vereinigten Anstalten insbesondere auch diejenigen Gel der überwiesen worden, welche für Prüfungen der Civilmedicinal- personen bei dem damals bestehenden Sanitätscollcgio eingehen würden und die sich durchschnittlich auf 5—600 Thlr. beliefen. Im Jahre 1824 sei das Sanitätscollegium aufgelöst nnd in Ver bindung mit der chirurgisch-medicinischenAkademie eine neuePrü- fungsbehör.de organisirt worden, deren Mitglieder, zufolge einer gleichzeitig getroffenen allerhöchsten Bestimmung, die eingehen den Prüfungsgebühren als psrs «alsrii beziehen sollten, wodurch dieser Zufluß der akademischen Casse entzogen wurde. Die Aka demie habe zwar damals gegen diese Schmälerung ihrer Ein nahmequellen Vorstellung gemacht, indem sie darauf hinwies, daß bei den Etats der verschiedenen Anstalten auf den vollen Be trag der ersteren gerechnet und zu einer Ersparniß keine Gelegen heit geboten sei. 'Die allerhöchste Entschließung sei jedoch dahin erfolgt, daß eine bestimmte Entschädigung für die Casse der Aka demie wegen der ihr nunmehr entgehenden Prüfungsgebühren nicht ausgemittelt werden könne, daß aber, dafern bei der ge; nannten Casse eine Unzulänglichkeit der angewiesenen Fonds zu den damit zu bestreitenden Ausgaben in Folge jener Maßregel sich ergeben sollte, über den Betrag des deshalb erforderlichen Zuschusses besonders zu berichten sei. Die letztgedachte Voraussetzung sei nun auch wirklich einge- treten, indem sich seit dem Jahre 1824 bei den Rechnungs abschlüssen der Casse der chirurgisch-medicinischen Akademie fast alljährlich ein Mehrbetrag de?Ausgaben über die etatmäßigen Einnahmen ergeben habe, zu dessen Deckung theils verschiedent- liche außerordentliche Bewilligungen aus landesherrlichen Cassen erfolgt, theils die zur Vermehrung der Bibliothek und der Samm lungen der Akademie bestimmten Fonds in Anspruch zu nehmen gewesen seien. Es erscheine aber weder das Eine, noch das An dere mit einer geordneten Verwaltung und dem Interesse des In stituts vereinbar und im Gegentheil dringend wünschenswerth, die für die einzelnen zur Akademie gehörigen Anstalten auszuwer fenden Etatquanta mit dem wirklichen Bedürfnisse für die Folge in Einklang, gebracht zu sehen. 2*
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