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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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sich unzulässig gewesen sein würde. Sie ersehen ferner, daß eine auswärtige Regierung auf die Nothwendigkeit, den verderblichen Bestrebungen dieser Zeitschrift im Sinne des Bundesbeschlusses vom Jahre 1819 Einhalt zu thun, aufmerksam macht, daß Re daktion und Verleger wiederholt zur Vorsicht und Mäßigung auf gefordert wurden, daß selbst bei Aushändigung des Concessions- scheins eine solche Aufforderung an den Verleger erging, mit An deutung der unausbleiblichen Folgen im Falle der Nichtbeach tung — und daß erst dann, als alle diese Maßregeln erfolglos waren, als die Tendenz der Zeitschrift immer unverhohlener her vortrat und sich zuletzt sogar mit völliger Bestimmtheit ankün digte, zu der Zurücknahme der aufWiderruf ertheilten Concession geschritten worden ist. Das Verfahren der Negierung trägt so nach das Gepräge der größten Mäßigung, das Verhalten der Redaction das der entschiedensten Ueberhebung. Wenn der Ver fasser der Beschwerdeschrift es unternommen hat, seine Grund sätze Hu rechtfertigen, so hat eben diese versuchte Rechtfertigung nur dazu dienen können, bei der Regierung die Ueberzeugung zu befestigen, daß sie eine Pflicht erfüllte, indem sie der Wei terverbreitung solcher Grundsätze — soviel an ihr war — Ein halt that.—Es kann nicht die Aufgabe der Negierung sein, hier auf eine Prüfung und Widerlegung dieser Grundsätze einzuge- hcn; sie findet es ihrer Stellung nicht angemessen, dem Ver fasser auf diesem Felde zu folgen. Aber zu den Aeußerungen -er Majorität der Deputation in dem vorliegenden Deputations bericht darf ich nicht schweigen, da sie fast auf jeder Zeile im ent schiedensten Widerspruche stehen mit den Ansichten des Minister», und, ich darf sagen, mit den Ansichten der Staatsregierung. Das Wesentliche dieser Behauptungen der Majorität der Deputation gedrängt zusammengefaßt, ist Folgendes. Bei Beurtheilung der Frage, ob die Negierung im Unrecht sei, kommt nach Ansicht der Majorität Alles darauf an, ob die Jahrbücher eine rein wissen schaftliche Zeitschrift waren, und es bis zu ihrer Unterdrückung -lieben? Denn die Verordnung v. 1.1836 erfordert keine Con cession für rein wissenschaftliche Zeitschriften. Daher durfte die Regierung den Jahrbüchern, w enn sie nur eine rein wissenschaft liche Zeitschrift waren, Concession weder ertheklen, noch entziehen. Die Majorität müsse aber allerdings annehmen, daß die Jahr bücher eine rein wissenschaftliche Zeitschrift seien, weil der Pro spekt sie gleich anfangs als eine solche angekündigt, weil die Kreis- dircction dies anerkannt habe, indem sie eine Concessionsertheilung für überflüssig erklärt, weil man die Jahrbücher lange ohne Con cession habe bestehen lassen, weil es bei einer solchen Zeitschrift nur auf die Form ankomme, nicht auf Inhalt und Materie. Verweilen wir einen Augenblick bei diesen Behaup tungen und Folgerungen, so ergibt sich aus der Verordnung vom Jahre 1836 wörtlich: „daß Zeitschriften, welche vermöge ihrer Tendenz nur für die Gelehrtenweltbestimmt sind, und welche Kagesgeschichte und Politik und Urtheile darüber nicht in ihren Bereich ziehen, der Concession nicht bedürfen." Die erste Ankündigung der Jahrbücher ließ allerdings eine Zeitschrift von dieser Tendenz erwarten. Auch mögen sich die Jahrbücher eine Zeitlang innerhalb dieser Grenzen gehalten haben, daher man sie II. -4. denn ohne Concession fortbestehen ließ. Als aber die Jahrbücher immer entschiedener Urtheile über die Tagesgeschichte und Politik in ihren Bereich zogen, als sie diese Urtheile immer rücksichtsloser auch auf andere Staaten erstreckten, als sie sonach ihre ursprüng liche Tendenz aufgaben, da bedurfte es einer sorgfältigem Über wachung dieser Zeitschrift. Man ordnete daher die Vorlegung der einzelnen Lieferungen zum Behufs der Auswirkung von Censur- scheinen an. Der Verleger suchte um Concession nach und über nahm selbst die Verantwortlichkeit für die Rcdaction. Möge er nun diese Concession gesucht haben, um jener Erleichterungen theilhaft zu werden, oder weil er sich selbst beschied, daß die Ten denz der Zeitschrift eine andere geworden sei, genug, er suchte eineConcession nach und erhieltsieauf Widerruf. Eskannso- nach etwas darauf nicht ankommen, ob die Tendenz der Zeitschrift früher einerein wissenschaftliche »var- D er Behauptung der Ma jorität aber muß ich auf das Bestimmteste widersprechen, daß es bei einer Zeitschrift nur auf die Form, nicht auf den Inhalt und die Materie ankomme. Es kommt wesentlich auf Inhalt und Materie an, die Form ist Nebensache; das bedarf in der That des Beweises nicht. Erkannte nun aber die Staatsregierung in der Tendenz der Zeitschrift eine gemeingefährliche, so hatte sie auch die Verpflichtung/ der Weiterverbreitung, derselben, soviel an ihr war, Einhalt zu thun. Andere, ganz andere Ansichten eben in dieser letztem Beziehung sind es, welche die Majorität der Depu tation in dem vorliegenden Berichte geltend zu machen versucht hat. Sie behauptet: „die Befürchtung, daß dieseneuere Philosophie die religiöse Ueberzeugung des Volkes untergraben könne, sei eine unbe gründete, eineeitle. WärediePhilosophiederJahrbüchereineVer- irrung des menschlichen Geistes, so gehöre sie der Wissenschaft an." Ich aber halte dafür, daß Philosophie und Wissenschaft überhaupt nicht gemißbraucht, nicht entwürdigt werden solle, um in blendender Dialektik irre zu machen am Glauben. Ich halte dafür, daß die Regierung berufen sei, den verderblichen Bestrebungen derer entgegenzutreten, welche es sich recht eigent lich zur Aufgabe machen, in ihren Schriften an den Grundvesten des Glaubens zu rütteln, das religiös und kirchlich Heilige herab zuwürdigen, sei es auch hinter der Maske wissenschaftlicher For schung ! Die Majorität behauptet: „jene philosophischen De duktionen würden niemals bis zum größern Publicum gelangen und auf seine Ueberzeugung auch nur den mindesten Einfluß üben." Ich aber halte dafür, daß dieses Gift seinen Weg fin den könne und — möchte ich mich täuschen — finden werde von einem ersten Heerde aus bis zu Lehrstuhl und Kanzel und von dort aus bis in die Herzen des Bürgers und Landmanns, der letzt noch festhält am guten alten Glauben, der jetzt noch nicht weiß, was es heißt, irre zu werden an seiner religiösen Ueber zeugung!— Die Majorität behauptet: „der positive Glaube gebe dem Staate keine Garantie. Viel mehr Gewähr gebe ihm )ie gebildete Vernunft und die vernünftige Gesittung." Ich aber halte dafür, daß die ewigen Wahrheiten des Christenthums, ge tragen und bewahrt im Herzen des Menschen, wie sie mehr und mehr zumGesammteigenthumdes Volkes wer den, dem Staate die sichersten aller Garantien darbieten — ich 3*
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