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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-06-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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nothwendig. Die Staütsregierung hat sich weitere Erklärungen namentlich auch über die Wechselordnung bereits früher Vorbe halten, die Staatsregierung kündigt diese heute an, und ich trage also nunmehr darauf an, daß die Kammer beschließe: „sie sehe dem angekündigten hohen Decrete in Bezug auf die Wechselord nung entgegen, und wolle bis dahin die Berathung des Berichts über die Wechselordnung aussetzen." Ich bitte, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen., Präsident v. Haase: Ist die Kammer damit einverstan den, diesen Antrag noch zur Unterstützung bringen zu dürfen? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Haase: Her Antrag lautet so: „Die Kam mer wolle beschließen, daß sie dem angekündigten allerhöchsten Decrete wegen der Wechselordnung entgegensehe, und bis dahin die Berathung des Berichts über die Wechselordnung aussetzen wolle." Wird dieser Antrag unterstützt? — Wird zahlreich unterstützt. Staatsminister v. Könne ritz: Auf das Decret vom 29. Mai kann man sich zu Unterstützung dieses Antrags nicht beru fen. Es ist das Decret nur für den Fall in Aussicht, wenn die Wechselordnung nicht zur Berathung kommt. Das Ministerium scheut sich nicht, die Verantwortlichkeit auf sich zu nehmen, aber es muß erst wissen, ob die Kammer die Berathung anfangen will oder nicht. Referent Abg.v. v. Mayer: Ich habe das allerhöchste De kret nicht vor mir liegen. Ich erinnere mich aber genau, daß am Schlüsse desselben Vorbehalten worden ist, über diese Füglich keit noch weitere Mittheilung den Ständen zugehen zu lassen, und der Herr Staatsminister hat, wenn ich nicht ganz irre, be reits mehre Male die Meinung ausgesprochen, daß die Staats regierung darüber ein Decret erlassen müsse und werde. Es ist auch nicht anders möglich, da außerdem die Sache an die erste Kammer kommen müßte, und es ist dies auch der einzige wür dige Weg, die Sache zu beendigen. Die Kammer wird sich stets ehrfurchtsvoll gefallen lassen, was von Sr. Majestät dem König beschlossen werden wird. In dem letzten allerhöchsten Decrete, welches mir eben zur Hand kommt, ist wörtlich gesagt, daß sich „Vorbehalten werde, über die zu treffenden Vorkehrungen, damit diese legislatorischen Arbeiten ihrer endlichen Erledigung entge gengeführt werden können, noch vor dem Schluffe der dermaligen Ständeversammlung den getreuen Ständen nach den Umständen zu bemessende Eröffnungen zugehen zu lassen," Diese erwar ten wir eben, der Herr Staatsminister wird selbst der Meinung sein, daß es nicht anders geschehen könne, und bis dahin wird die Berathung der Wechselordnung ausgesetzt werden. Daß aber von der hohen Staatsregierung erklärt werde, sie halte es für unmöglich, daß die Wechselordnung durchgebracht werde, und nehme sie zurück, das ist unerläßlich, das ist sie den Ständen schuldig, welche bereit sind, die Wechselordnung zu berathen. Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium wird nicht Bedenken finden, das Decret zu geben; nur mußte, da der Gegenstand auf der heutigen Tagesordnung stand, der Antrag gestellt werden, daß er ausgesetzt werde. Abg. v. Thielau: Ich muß doch gestehen, daß es den Standen viel zugemuthet heißt, selbst erklären zu sollen, ob sie ein Decret berathen wollen oder nicht. Wenn die Staatsregie rung die Ansicht hat, daß ein Decret nicht berathen werden kann, so muß sie es aussprechen; ich sehe aber nicht ein, wohin das Hin - und Herziehen führen soll. Die Staatsregierung ist der Meinung, die Wechselordnung könne nicht berathen werden; nun dann mag sie es aussprechen und nicht den Ausspruch der Kam mer zu ihrer Exculpation in Anspruch nehmen. Staatsminister v. K ö n n e r i tz: Das Ministerium ist weit entfernt, der Kammer eine Verantwortlichkeit zuzuschiebcn. Es mußte gleich bei Eröffnung der Sitzung die Lage der Sache und seine Bedenken der Kammer offen darlegen und hat schon da durch die Verantwortlichkeit dafür auf sich genommen, daß es die Aussetzung vorgeschlagen hat. Mein Widerspruch war nur dagegen gerichtet, daß der Herr Referent bemerkte, es könne auch dann, wenn die Berathung nicht ausgesetzt würde, ein De cret erwartet werden. Präsident 0. Haase: Ich glaube, daß durch den Antrag des Abg. v. v. Mayer eine Vereinigung der Ansichten sämmt- licher Mitglieder in der Kammer sich herbeiführen ließe. Ich finde ihn am allerpassendsten; denn nach der Erklärung, die wir von der hohen Staatsregierung durch den Herrn Commissar er halten haben?, scheint es nicht zweifelhaft, daß die Wechselord nung nicht berathen werden soll. Abg.v. Thielau: Ich verzichte auf das Wort, denn ich bin mit den Ansichten des Herrn Präsidenten einverstanden. Präsident v. Haase: Ich frage, ob die Kammer den An trag des Abg. v. v. Mayer annehme, welcher so lautet: „Die Kammer wolle beschließen, daß sie dem angekündigten allerhöch sten Decrete wegen der Wechselordnung entgegensehe und bis da hin die Berathung des Berichts über die Wechselordnung aus setzen wolle." Will die Kammer diesen Beschluß fassen? — Einstimmig Ja. Präsident!). Haase: Ich richte nun noch an den Abg. v. Thielau die Frage, ob derselbe seinen Antrag nunmehr noch zur Abstimmung gebracht wissen will, und dieselbe Frage richte ich auch an den Herrn Vicepräsidenten in Betreff seines Antrags. Abg. v. Thielau: Allerdings; denn mein Antrag hat mit der Wechselordnung nichts zu schaffen. Vicepräsident Eisenstuck: Ich kann auch den Antrag nicht fallen lassen; und wenn die hohe Staatsregierung das Decret gibt, daß die Wechselordnung nicht berathen werden kann, so ist es leicht möglich, daß sie sagt, daß das Gesetz über die Militairleistungen noch berathen werden könne, und ich kann nicht verschweigen, wie, wenn dieses Gesetz nicht berathen wird, ich be fürchte, daß ein großes Mißfallen im Lande hervorgerüfen wird. Es ist erwartet worden, von den Ständen beantragt worden, von der hohen Staatsregierung zugesichert worden, und nun soll das Gesetz zurückbleiben zudem da es nur 15 §§. hat, von denen 8 — 9 HZ. von der Art sind, daß ich nicht glaube, daß große
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